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   BFH, 20.07.2016 - I R 6/16   

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https://dejure.org/2016,35035
BFH, 20.07.2016 - I R 6/16 (https://dejure.org/2016,35035)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2016 - I R 6/16 (https://dejure.org/2016,35035)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - I R 6/16 (https://dejure.org/2016,35035)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, FGO § 120 Abs 2
    Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 120 Abs 2 FGO
    Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    FGO § 120 Abs. 2 S. 1; FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Eigenverantwortliche Prüfung des Ablaufs der Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelbegründungsfrist - und die Prüfungspflicht des Prozessbevollmächtigten

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8c, GewStG § 10a S 10, AO § 163
    Verlustabzug, Vermögensübertragung, Vorweggenommene Erbfolge, Billigkeitsmaßnahme, Abweichende Steuerfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 04.11.2015 - 9 K 3478/13

    Gebotenheit von Billigkeitsmaßnahmen nach dem Entfallen von Verlustvorträgen bei

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 6/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. November 2015  9 K 3478/13 F wird als unzulässig verworfen.

    Die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, gegen Verlustfeststellungsbescheide bzw. die Ablehnung von Billigkeitsmaßnahmen blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 4. November 2015  9 K 3478/13 F, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 412).

  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 6/16
    Deshalb obliegt dem Prozessbevollmächtigten bei Fertigung der Revisionsschrift neben der Kontrolle der Frist zur Einlegung der Revision auch die Prüfung, ob im Fristenkontrollblatt eine Revisionsbegründungsfrist notiert ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55).

    Denn ein Prozessbevollmächtigter --im Finanzprozess auch ein mit der Prozessführung beauftragter Steuerberater-- hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist jedenfalls dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (Senatsurteil vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55; s.a. BVerwG-Beschluss in NJW 1995, 2122; Senatsbeschluss vom 3. September 2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181).

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 6/16
    Das schließt es zwar nicht aus, dass er die Notierung, Berechnung und Kontrolle der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlässt; zu den Fristen, deren Feststellung und Berechnung gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlassen werden darf, gehört aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die in Verfahren vor diesem Gericht zu beachtende Rechtsmittelbegründungsfrist grundsätzlich nicht (BVerwG-Beschluss vom 7. März 1995  9 C 390/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 2122).

    Denn ein Prozessbevollmächtigter --im Finanzprozess auch ein mit der Prozessführung beauftragter Steuerberater-- hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist jedenfalls dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (Senatsurteil vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55; s.a. BVerwG-Beschluss in NJW 1995, 2122; Senatsbeschluss vom 3. September 2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181).

  • BFH, 06.05.2013 - VI B 167/12

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Frist zur Begründung der

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 6/16
    a) Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 Satz 1 FGO muss sich ein Kläger das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Mai 2013 VI B 167/12, BFH/NV 2013, 1427).
  • BFH, 30.04.2013 - IV R 38/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehleingabe in den elektronischen

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 6/16
    b) Nach dem Verschuldensmaßstab des § 56 Abs. 1 FGO, der auch einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit einschließt (z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117), liegt im Streitfall eine verschuldete Fristversäumnis vor.
  • BFH, 24.01.2005 - III R 43/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 6/16
    Auf die Frage, ob dies auch für die Revisionsbegründungsfrist im Finanzprozess gilt und ob jene Frist nach der am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Neuregelung des Fristbeginns gemäß § 120 Abs. 2 FGO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) weiterhin nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört, so dass der Prozessbevollmächtigte bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt gehalten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312), kommt es hier nicht an.
  • BFH, 03.09.2002 - I R 59/01

    Wiedereinsetzung; Fristversäumnis des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 6/16
    Denn ein Prozessbevollmächtigter --im Finanzprozess auch ein mit der Prozessführung beauftragter Steuerberater-- hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist jedenfalls dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (Senatsurteil vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55; s.a. BVerwG-Beschluss in NJW 1995, 2122; Senatsbeschluss vom 3. September 2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181).
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