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   BFH, 13.02.2008 - I R 63/06   

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BFH, 13.02.2008 - I R 63/06 (https://dejure.org/2008,709)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2008 - I R 63/06 (https://dejure.org/2008,709)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - I R 63/06 (https://dejure.org/2008,709)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GewStG § 7, § 9 Nr. 7; EStG § 4 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 7, Art. 13 Abs. 2 und 3; AO § 85, § 88, § 204, § 205, § 206

  • openjur.de

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag; Notwendiges Sonderbetriebsvermögen und Abkommensrecht; Zuordnung einer Beteiligung; Bindung der Finanzverwaltung an das Ergebnis einer Betriebsprüfung; "Tatsächliche Verständigung"; ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GewStG § 7, § 9 Nr. 7; EStG § 4 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 7, Art. 13 Abs. 2 und 3; AO § 85, § 88, § 204, § 205, § 206
    Anteile an einer GmbH als Sonderbetriebsvermögen

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 7, § 9 Nr. 7; EStG § 4 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 7, Art. 13 Abs. 2 und 3; AO § 85, § 88, § 204, § 205, § 206

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen - Zurechnung zu einer Betriebsstätte nach dem DBA-Schweiz

  • Betriebs-Berater

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag

  • Judicialis

    GewStG § 7; ; GewStG § ... 9 Nr. 7; ; EStG § 4 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 1; ; DBA-Schweiz Art. 7; ; DBA-Schweiz Art. 13 Abs. 2; ; DBA-Schweiz Art. 13 Abs. 3; ; AO § 85; ; AO § 88; ; AO § 204; ; AO § 205; ; AO § 206

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag; Notwendiges Sonderbetriebsvermögen und Abkommensrecht; Zuordnung einer Beteiligung; Bindung der Finanzverwaltung an das Ergebnis einer Betriebsprüfung; "Tatsächliche Verständigung"; ...

  • rechtsportal.de

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag; Notwendiges Sonderbetriebsvermögen und Abkommensrecht; Zuordnung einer Beteiligung; Bindung der Finanzverwaltung an das Ergebnis einer Betriebsprüfung; "Tatsächliche Verständigung"; ...

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters; Bindung der Finanzverwaltung an Ergebnis einer Betriebsprüfung; tatsächliche Verständigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft beim Gewerbeertrag ? Inländische Personengesellschaft mit ausländischem Mitunternehmer ? Zuordnung der Beteiligung des Mitunternehmers an einer US-Inc. zum notwendigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sonderbetriebsvermögen für Schweizer Kommanditisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatsächliche Verständigung in der Betriebsprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesellschaftsanteil als Sonderbetriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderbetriebsvermögen für Schweizer Kommanditisten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung eines Schweizer Unternehmens mit ausschließlich in Deutschland belegenen Betriebsstätten; Notwendigkeit der Berücksichtigung der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne bei der Festsetzung des ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA CHE Art 7, DBA CHE Art 13, OECDMustAbk Art 13 Abs 2, GewStG § 7
    Betriebsstätte; Betriebsvermögen; Doppelbesteuerungsabkommen; Kapitalgesellschaftsanteil; Sonderbetriebsvermögen II; Tatsächliche Verständigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 415
  • BB 2008, 1198
  • BB 2008, 486
  • DB 2008, 1296
  • BStBl II 2009, 414
  • NZG 2008, 518
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Allerdings kann von einem Halten der Anteile im Interesse der Personengesellschaft nicht immer schon dann ausgegangen werden, wenn zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft Geschäftsbeziehungen bestehen oder zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehungen besonders intensiv sind (BFH-Urteil vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383, m.w.N.).

    Denn wenn beide Gesellschaften über ihre wechselseitigen Geschäftsbeziehungen hinausgehende und in diesem Sinne eigenständige Tätigkeitsbereiche haben, wird in der Regel die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht der Mitunternehmerstellung untergeordnet sein; in diesem Fall kann nämlich zumeist davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaften aus der Sicht des an ihnen beteiligten Gesellschafters gleichrangig nebeneinander stehen (BFH-Urteil in BFHE 185, 422, 426 f., BStBl II 1998, 383, 385 f.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im konkreten Einzelfall vor allem mit Rücksicht auf die Belange der Personengesellschaft gehalten wird oder ob daneben zugleich der Gesichtspunkt der privaten Vermögensanlage eine bedeutsame Rolle spielt (BFH-Urteil in BFHE 185, 422, 427 f., BStBl II 1998, 383, 385; BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 21/98, BFHE 189, 117, 120 f., BStBl II 1999, 715, 717).

    Als solche ist sie in erster Linie vom FG zu beantworten, dessen Würdigung im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist oder ob sie gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt (BFH-Urteil in BFHE 185, 422, 428, BStBl II 1998, 383, 386).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 71/03

    Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Das gilt jedoch nur dann, wenn sie zu einem Zeitpunkt abgegeben worden ist, in dem der in ihr beurteilte Sachverhalt noch nicht verwirklicht war (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, 362, BStBl II 1996, 232, 236; vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742, 746, m.w.N.).

    Das aber wäre Voraussetzung für eine Bindungswirkung der seinerzeit abgegebenen Erklärungen (Senatsurteil in BFHE 206, 42, 50, BStBl II 2004, 742, 746).

  • BFH, 26.02.1992 - I R 85/91

    Betriebsstätten-Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts (Art. 10 Abs. 7 S. 1

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Deshalb handelt es sich aus abkommensrechtlicher Sicht bei der Klägerin, soweit es um den Anteil des X geht, um ein Schweizer Unternehmen mit ausschließlich in Deutschland belegenen Betriebsstätten (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, 56, BStBl II 1992, 937, 939).

    Vor allem aber hat der Senat seine Rechtsprechung zur "tatsächlichen Zugehörigkeit" von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte maßgeblich darauf gestützt, dass der abkommensrechtliche Begriff "tatsächlich" eine Loslösung von rein (steuer-)rechtlichen Zuordnungskriterien zum Ausdruck bringe (Senatsurteile vom 27. Februar 1991 I R 15/89, BFHE 164, 38, 42 f., BStBl II 1991, 444, 447; in BFHE 168, 52, 57, BStBl II 1992, 937, 939); diese Überlegung greift nicht durch, wenn es um eine Zuordnung geht, die sich am Maßstab der wirtschaftlichen Zugehörigkeit orientiert.

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    c) Ebenso ist das FA nicht unter dem Gesichtspunkt der "tatsächlichen Verständigung" (vgl. dazu BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BFHE 198, 12, BStBl II 2002, 408; vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975; Rüsken in Beermann/Gosch, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 78 AO Rz 50, m.w.N.) oder einer "allgemeinen" Zusage (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089, m.w.N.) an das Ergebnis der Betriebsprüfung gebunden.

    aa) Das Zustandekommen einer die Finanzbehörde bindenden "tatsächlichen Verständigung" setzt voraus, dass es --zumindest u.a.-- um die Ermittlung eines in der Vergangenheit verwirklichten Sachverhalts geht (BFH-Urteil in BFHE 206, 292, 296, BStBl II 2004, 975, 977, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2006 - 7 K 228/02

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Betriebsvermögen einer Betriebsstätte" in Art.

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Der Berücksichtigung jenes Gewinns stehe insbesondere der Grundsatz von Treu und Glauben nicht entgegen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2006 7 K 228/02).

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1809 abgedruckt.

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 21/98

    Sonderbetriebsvermögen II bei einer Besitzpersonengesellschaft

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Entscheidend ist vielmehr, ob die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im konkreten Einzelfall vor allem mit Rücksicht auf die Belange der Personengesellschaft gehalten wird oder ob daneben zugleich der Gesichtspunkt der privaten Vermögensanlage eine bedeutsame Rolle spielt (BFH-Urteil in BFHE 185, 422, 427 f., BStBl II 1998, 383, 385; BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 21/98, BFHE 189, 117, 120 f., BStBl II 1999, 715, 717).

    c) Ob die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im vorstehend erläuterten Sinne derjenigen an der Personengesellschaft untergeordnet ist, ist Tatfrage (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 2/87, BFHE 168, 322, 327, BStBl II 1993, 328, 330; in BFHE 189, 117, 122, BStBl II 1999, 715, 717).

  • BFH, 14.12.1989 - IV R 117/88

    Personengesellschaft - Veräußerung einer Beteiligung - Anteil am Gewerbeverlust -

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen gehört zum Gewerbeertrag i.S. des § 7 GewStG (BFH-Beschluss vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, 260 f., BStBl II 1993, 616, 623; BFH-Urteil vom 14. Dezember 1989 IV R 117/88, BFHE 159, 528, 531 f., BStBl II 1990, 436, 438).
  • BFH, 29.08.1984 - I R 154/81

    Gewerbeertrag - Anteile an einer Kapitalgesellschaft - Gewinne aus der

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    unmittelbar gehalten hätte (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. August 1984 I R 154/81, BFHE 142, 394, BStBl II 1985, 160).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 10/96

    Keine Steuerfreistellung der Einkünfte aus atypisch stiller Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Dazu hat der Senat entschieden, dass die Einkunftsquelle nicht allein deshalb "tatsächlich" zu der durch eine Personengesellschaft vermittelten Betriebsstätte gehört, weil die Einkünfte Sondervergütungen des Gesellschafters i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind (z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 I R 10/96, BFHE 182, 51, BStBl II 1997, 313).
  • BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69

    Beteiligter - Fristgemäß Revision - Unselbständige Anschließung - Rücknahme der

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
    Ein solches Vorgehen beinhaltet eine Rücknahme der Revision mit gleichzeitiger Einlegung der Anschlussrevision (BFH-Urteil vom 11. Januar 1972 VII R 26/69, BFHE 104, 286, BStBl II 1972, 351; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz 285).
  • BFH, 30.08.1995 - I R 112/94

    Anwendung der Freistellungsmethode auf in einer Betriebsstätte anfallende Zinsen,

  • BFH, 18.05.1983 - I R 5/82

    Kommanditgesellschaft - Auflösung von Sonderbetriebsvermögen - Betriebsaufgabe -

  • BFH, 29.10.1986 - II R 226/82

    Aktien einer ausländischen produzierenden Kapitalgesellschaft als

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

  • BFH, 10.07.2002 - I R 71/01

    Sonderbetriebseinnahmen bei Zahlung über Kapitalgesellschaft

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

  • BFH, 27.02.1991 - I R 15/89

    Zinserträge eines deutschen Gesellschafters einer amerikanischen Limited

  • FG Münster, 13.12.1994 - 15 K 3237/93
  • BFH, 14.02.2006 - III B 143/05

    Bindung des FA an frühere Verwaltungspraxis

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

  • BFH, 23.01.1992 - XI R 36/88

    Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen durch Beteiligung an Parkhaus-GmbH

  • BFH, 19.01.2007 - IV B 51/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung; Auskunft

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 12/03

    Behandlung der Anteile an einer Organgesellschaft, die zugleich der Stärkung der

  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines

  • BFH, 08.12.1993 - XI R 18/93

    Anteil an Wohnungsbau-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Malermeisters

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 46/95

    Sonderbetriebsvermögen II bei einer Besitzpersonengesellschaft

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94

    Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

  • BFH, 24.01.2002 - III R 49/00

    Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines

  • BFH, 31.01.1991 - IV R 2/90

    GmbH-Anteile des Gesellschafters einer Personengesellschaft und Darlehen an die

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 7 K 3484/08

    Steuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer ausländischen

    Auf die Revision des FA hat der BFH das Urteil des FG insoweit aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen (s. BFH-Urteil I R 63/06 vom 12. Februar 2008, BStBl II 2009, 414).

    In Bezug auf diese Streitpunkte "tatsächliche Verständigung" und "Sonderbetriebsvermögen II" sei die Rechtsauffassung des FA bereits vom Finanzgericht und durch das BFH-Urteil I R 63/06 in BStBl II 2009, 414 im Verfahren betreffend Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für 1991 bestätigt worden.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft zivil-rechtlich in seinem eigenen Vermögen hält, zu seinem bei der Besteuerung der Personengesellschaft zu erfassenden Sonderbetriebsvermögen zählen (s. BFH-Urteile vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, m.w.N.; vom 24. Februar 2005 IV R 12/03, BFHE 209, 262, BStBl II 2006, 361, m.w.N.).

    Das ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Falles zu beurteilen (s. Anmerkung Buciek, HFR 2008, 679, wonach nicht eine abstrakt-generelle, sondern eine konkret-individuelle Betrachtungsweise maßgeblich ist).

    Daran ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 schon deshalb festzuhalten, weil anderenfalls die in §§ 204 f. AO geregelten Voraussetzungen für das Zustandekommen einer verbindlichen Zusage in der Praxis allzu leicht ausgehebelt werden könnten (s. Buciek, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 389, 399; Rüsken in Beermann/ Gosch, a.a.O., § 78 AO Rz 65).

    Entsprechend den Ausführungen des BFH in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 muss indes auch im vorliegenden Streitfall nicht entschieden werden, ob dieser Ansicht gefolgt werden könnte.

    Der Senat würdigt diesen Vermerk entsprechend der Beurteilung des BFH in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 dahin, dass die Bezugnahme auf die Verhältnisse "im PZ" (Prüfungszeitraum) in Verbindung mit dem Hinweis auf die Folgen eines "geänderten Sachverhalts" zumindest die Möglichkeit offen lässt, dass die an der Schlussbesprechung beteiligten Amtsträger sich eine erneute Würdigung des Sachverhalts im Rahmen späterer Prüfungen vorbehalten wollten.

    Es sind daher weder der Vermerk selbst noch die auf ihn bezogenen anschließenden Erklärungen des FA geeignet, die von der Klägerin in Anspruch genommene Bindungswirkung auszulösen (siehe BFH-Urteil in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).

    aa) Der Senat geht entsprechend den Ausführungen des BFH in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 davon aus, dass bei Vorliegen eines "Dauersachverhalts" eine Verständigung eine in die Zukunft wirkende Bindung (jedenfalls) nur dann auslösen könnte, wenn sie von allen an ihr Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder verstanden werden musste.

    Der BFH hat mit dem Urteil I R 63/06 in der Parallelsache betreffend Gewerbesteuermessbetrag zum Verhältnis von Art. 13 DBA-Schweiz (Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen) zu Art. 7 DBA-Schweiz (Besteuerung von Unternehmensgewinnen) ausgesprochen, dass (jedenfalls) die Veräußerung von betrieblichem Anlagevermögen von Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz erfasst wird und diese Regelung gegenüber Art. 7 DBA-Schweiz vorgeht (Art. 7 Abs. 8 DBA-Schweiz).

    Nach dem BFH-Urteil I R 63/06 in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, mit dem der BFH an seine frühere Rechtsprechung anknüpft, ist insoweit grundsätzlich auf die Maßstäbe des deutschen Einkommensteuerrechts abzustellen.

    Der BFH hat in dem Urteil I R 63/06 in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 im Parallelverfahren wegen Gewerbesteuermessbetrag zur Begründung darauf hingewiesen, dass Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht an die "tatsächliche" Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte anknüpft, sondern darauf abhebt, ob das (veräußerte) Wirtschaftsgut "Betriebsvermögen der Betriebsstätte darstellt".

    seien frei zuordenbar gewesen, kann nach dem Urteil des BFH im Parallelverfahren wegen Gewerbesteuermessbetrag in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 (unter II.5.e aa) nicht gefolgt werden.

    im Parallelverfahren wegen Gewerbesteuermessbetrag in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 nach dem Maßstab der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der durch die Klägerin vermittelten inländischen Betriebsstätte des X zugeordnet.

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Diese Grundsätze gelten namentlich dann, wenn es sich bei dem Wirtschaftsgut um eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft handelt (Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).
  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der

    Der Senat hält auch insoweit an seiner Spruchpraxis fest und verweist auf seine Urteile vom 13. Februar 2008 I R 63/06 (BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414) und vom 12. Juni 2013 I R 47/12 (BFHE 242, 107, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2013 - I R 47/12

    Abkommensrechtliche Zuordnung notwendigen Sonderbetriebsvermögens in sog.

    Ein zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der Personengesellschaft zählendes Wirtschaftsgut (hier: die Beteiligung an einer britischen Schwester-Kapitalgesellschaft der Personengesellschaft und ein an die Kapitalgesellschaft ausgereichtes Darlehen) gehört aus Abkommenssicht jedenfalls dann zum Betriebsvermögen jener Betriebsstätten, wenn der Gesellschafter nicht außerhalb Deutschlands weitere (ggf. sog. Mitunternehmer-)Betriebsstätten im abkommensrechtlichen Sinne besitzt (Anschluss an Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).

    Im Streitfall ist davon auszugehen, dass der Kläger in den Streitjahren ein Unternehmen (i.S. von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g DBA-Thailand) in Gestalt seiner mitunternehmerischen Beteiligung an der Klägerin ausgeübt hat und ihm durch jene Beteiligung in Deutschland eine Betriebsstätte i.S. von Art. 5 Abs. 1 DBA-Thailand vermittelt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, m.w.N.).

    Diese vom FG befürwortete Zurechnung nach wirtschaftlichen Maßstäben entspricht im Ergebnis jener, welche der Senat in seinem Urteil in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 vorgenommen hat, dort für die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen nach Maßgabe von Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz.

    bbb) Eine möglicherweise anderweitige wirtschaftliche Zuordnung des Darlehens zu einer sog. Mitunternehmer-Betriebsstätte des Klägers in Thailand (s. hierzu z.B. Wassermeyer in Wassermeyer/Richter/Schnittker, a.a.O., Rz 2.11; derselbe, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 334, sowie in Achatz/Ehrke-Rabel/Heinrich/Leitner/Taucher [Herausgeber], Steuerrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Festschrift für Hans Georg Ruppe, 2007, S. 681, 692 f.; Haase/Dorn, Der Betrieb --DB-- 2011, 2115; Häck, IStR 2011, 71; Meretzki, IStR 2009, 217, jeweils m.w.N.; unbeantwortet in den Senatsurteilen vom 17. Oktober 2007 I R 5/06, BFHE 219, 518, BStBl II 2009, 356, und in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414) scheidet im Streitfall aus, weil es sich für das bloße Innehaben einer Kapitalbeteiligung sowie die bloße Verwaltung des ausgereichten Darlehens bei der abkommensrechtlich gebotenen isolierten Betrachtung beiderseits um Vermögensverwaltung handelt, nicht um unternehmerische Betätigungen, welche allein eine Betriebsstätte im Abkommenssinne (vgl. Art. 5 Abs. 1 OECD-MustAbk, Art. 5 Abs. 1 DBA-Thailand) begründen könnten (ebenso z.B. Wassermeyer in Wassermeyer/Richter/Schnittker, a.a.O., Rz 2.11; Kempermann, daselbst, Rz 3.36; anders wohl Meretzki, IStR 2009, 217; Kudert/Kahlenberg, a.a.O., S. 347, 362 f.; dieselben PIStB 2013, 94; FG München, Außensenate Augsburg, Urteil vom 8. November 2012  10 K 1984/11, EFG 2013, 455).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich oder dargetan, dass die Verwaltung in einem möglichen Veranlassungszusammenhang zu einem vom Kläger in Thailand tatsächlich unterhaltenen gewerblichen Unternehmen gestanden hätte; das nunmehrige Behaupten eines solchen Unternehmens ist aus revisionsrechtlicher Sicht zu spät und könnte ohnehin nicht mehr berücksichtigt werden (s. auch Senatsurteil in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 13/08

    Beteiligungen an mehreren Kapitalgesellschaften als notwendiges

    Es schließt sich den Ausführungen der angefochtenen FG-Entscheidung an und beruft sich ergänzend auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 2008 I R 63/06 (BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).

    Denn notwendiges Sonderbetriebsvermögen II liegt (zwingend) nur dann vor, wenn die Beteiligung in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten wird, also der Gesichtspunkt der privaten Vermögensanlage daneben keine bedeutsame Rolle spielt (BFH-Urteil in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, m.w.N.).

    Durch das BFH-Urteil in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, auf welches sich das FA beruft, ist der Umfang des Sonderbetriebsvermögens II nicht über die durch die vorstehende Rechtsprechung gezogene Grenze hinaus erweitert worden.

    ee) Welche Beziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft bestehen und inwieweit die Mitunternehmer ihre Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft im wirtschaftlichen Interesse der Personengesellschaft ausüben, ist Tatfrage und daher vom FG zu klären (BFH-Urteile in BFHE 168, 322, BStBl II 1993, 328, unter 2.c bb der Gründe; in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, unter II.2.c der Gründe).

  • BFH, 21.10.2009 - I R 114/08

    Schlussurteil "Columbus Container Services": § 20 Abs. 2 und 3 i. V. m. §§ 7 ff.

    Die an ihr beteiligten, im Inland ansässigen und deswegen hier mit ihren (gesamten) Einkünften (sog. Welteinkommensprinzip) unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen (vgl. § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG) Gesellschafter, denen durch die Gesellschaft in Belgien jeweils eine Betriebsstätte vermittelt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 I R 5/06, BFHE 219, 518, BStBl II 2009, 356; vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, jeweils m. w. N.), erzielen mit ihren Gewinnanteilen infolgedessen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
  • BFH, 19.05.2010 - I B 191/09

    AdV bei negativem Konflikt über abkommensrechtliche Qualifikation einer

    Ein zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zählendes Wirtschaftsgut gehört jedenfalls dann zum Betriebsvermögen jener Betriebstätte, wenn der Gesellschafter nicht außerhalb Spaniens weitere Betriebstätten im abkommensrechtlichen Sinne besitzt (Anschluss an Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414).

    Das wiederum hat nach der Rechtsprechung des Senats zur Folge, dass die Beteiligung abkommensrechtlich einer durch die Personengesellschaft vermittelten Betriebstätte des Gesellschafters zuzurechnen ist (Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414; Gosch in Gosch/Kroppen/Grotherr, a.a.O., Art. 13 OECD-MA Rz 80, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 21.12.2021 - IV R 15/19

    Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum

    In diesem Fall ist für die Zuordnung der Kapitalbeteiligung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II erforderlich, dass ein ganz überwiegender Veranlassungszusammenhang mit der Beteiligung an der Personengesellschaft besteht (z.B. BFH-Urteile vom 13.02.2008 - I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, unter II.2.b; vom 23.02.2012 - IV R 13/08, Rz 55; in BFHE 267, 299, BStBl II 2020, 534, Rz 37).

    dd) Ob der Gesellschafter die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im konkreten Einzelfall vor allem mit Rücksicht auf die Belange der Personengesellschaft hält oder ob daneben zugleich andere Gesichtspunkte eine bedeutsame Rolle spielen, ist Tatfrage und vom FG anhand der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen (z.B. BFH-Urteile in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414, unter II.2.b; vom 23.02.2012 - IV R 13/08, Rz 61).

  • BFH, 21.01.2016 - I R 49/14

    Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen (hier Dividenden aus

    Das FA stellt das zwar in Abrede, doch sind die vorgebrachten Erwägungen dafür nicht tragfähig: Das FG hat sich auf die einschlägige Rechtsprechung gestützt, insbesondere auf die Erwägungen, die der Senat in seinem Urteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06 (BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414) angestellt hat: Die Beteiligung hat danach stärkenden Einfluss auf die Geschäftsführung in der KG, weil sie "für das Unternehmen der Personengesellschaft vorteilhaft ist und der Gesellschafter der Personengesellschaft sie aus diesem Grund hält.
  • BFH, 08.09.2010 - I R 74/09

    Abkommensrechtliche Behandlung von Lizenzzahlungen als Sondervergütungen nach §

    Dass der Senat (Urteil vom 13. Februar 2008  I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414) insoweit bezogen auf Sonderbetriebsvermögen eine abweichende Zuordnung verfolgt hat, widerspricht dem nicht, zum einen deshalb, weil diese Zuordnung allein zu Art. 13 Abs. 2 OECD-MustAbk, nicht zu Art. 7 Abs. 1 Satz 2 OECD-MustAbk ergangen ist (s. auch Gosch in Gosch/Kroppen/Grotherr, DBA, Art. 13 OECD-MA Rz 80 f.), zum anderen deshalb, weil es dort an einer anderweitigen Betriebsstätte fehlte, und schließlich deshalb, weil § 50d Abs. 10 Satz 1 EStG 2002 n.F. lediglich Sondervergütungen, aber nicht auch Sonderbetriebsvermögen fiktiv umqualifiziert.
  • BFH, 17.11.2011 - IV R 51/08

    Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten einer GmbH und Co KG an einer

  • BFH, 06.12.2012 - I B 8/12

    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von

  • FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 42/11

    Sonderbetriebsvermögen eines ausländischen Kommanditisten bei einer inländischen

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 10256/04

    Keine Zugehörigkeit der Beteiligung eines Kommanditisten an der

  • FG Baden-Württemberg, 06.02.2023 - 10 K 1285/20

    Verlustberücksichtigung bei Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung unter

  • BFH, 27.06.2018 - X R 17/17

    Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

  • FG München, 30.07.2009 - 1 K 1816/09

    Abkommensrechtliche Behandlung von Lizenzzahlungen als Sondervergütungen nach

  • BFH, 18.02.2021 - III R 8/19

    Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz-

  • BFH, 01.04.2015 - V B 63/14

    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der

  • BFH, 07.09.2016 - I R 23/15

    Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen - Grundsatz von Treu und

  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16

    Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen

  • FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11

    Bonuszahlungen an Mitglieder von Genossenschaftsbanken als verdeckte

  • FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 6 K 285/06

    Gewerblichkeit der Einkünfte einer britischen Limited Partnership - Inländische

  • BFH, 29.09.2011 - IV B 55/10

    Gesellschafter-Darlehen als Sonderbetriebsvermögen II

  • FG Köln, 04.06.2009 - 15 K 2578/05

    Beteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH als Sonderbetriebsvermögen bei einer

  • BFH, 27.08.2008 - II R 27/06

    Rechtsmittelbelehrung bei wiederholter Urteilszustellung - Grundsteuerfreiheit

  • FG München, 08.11.2012 - 10 K 1984/11

    Kein Besteuerungsrecht von Deutschland für Sondervergütungen an einen

  • FG Düsseldorf, 07.12.2010 - 13 K 1214/06

    Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen an persönlich haftenden Gesellschafter einer

  • FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 4721/10

    Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH zum Buchwert

  • FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05

    Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07

    Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG bei teilweisem

  • BFH, 22.09.2008 - II B 25/08

    Keine Ausschließung eines Richters wegen dessen bloßer Benennung als Zeuge -

  • FG München, 10.12.2010 - 13 K 1724/07

    Veräußerung eines Geschäftsanteils an der Komplementärin als Veräußerung von

  • FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 221/11

    DBA Belgien, Tonnagebesteuerung: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des

  • FG Saarland, 17.12.2009 - 1 K 1243/05

    Zugehörigkeit der Anteile an einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 17 A 772/07

    Vereinbarkeit einer Anknüpfung des Beitragsrechts an den Gewerbeertrag mit den

  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2014 - 3 O 284/13

    Unzulässige Empfehlung eines Hilfsmittellieferanten durch den Arzt bzw. dessen

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