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   BFH, 27.03.2013 - I R 71/12   

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https://dejure.org/2013,11607
BFH, 27.03.2013 - I R 71/12 (https://dejure.org/2013,11607)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2013 - I R 71/12 (https://dejure.org/2013,11607)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2013 - I R 71/12 (https://dejure.org/2013,11607)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil - Unzulässigkeit einer nur hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil; Unzulässigkeit einer nur hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 1, FGO § 116 Abs 1, FGO § 105 Abs 1 S 4
    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil - Unzulässigkeit einer nur hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil - Unzulässigkeit einer nur hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 FGO, § 116 Abs 1 FGO, § 105 Abs 1 S 4 FGO
    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil - Unzulässigkeit einer nur hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil - Unzulässigkeit einer nur hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 1
    Anforderungen an die Zulassung der Revision durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung einer Revision nur bei positivem Ausspruch im FG-Urteil; Unzulässigkeit einer nur hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulassung der Revision durch das Finanzgericht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.07.1977 - IV R 127/76

    Erhöhung der Revisionssumme - Anwendung auf verkündetes oder zugestelltes Urteil

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Die Revision ist immer dann nicht zugelassen, wenn das Urteil keinen positiven Ausspruch über die Zulassung der Revision enthält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, BStBl II 1977, 819; vom 31. August 2011 IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Es handelt sich insoweit um ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel, das wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits als unzulässig anzusehen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117; vom 19. November 1985 VII B 70/85, BFH/NV 1986, 344; vom 26. März 2001 III R 46/00, BFH/NV 2001, 1137).
  • BFH, 19.11.1985 - VII B 70/85

    Zulässigkeit der bedingten Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Es handelt sich insoweit um ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel, das wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits als unzulässig anzusehen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117; vom 19. November 1985 VII B 70/85, BFH/NV 1986, 344; vom 26. März 2001 III R 46/00, BFH/NV 2001, 1137).
  • BFH, 17.03.1988 - VII B 192/87

    Zulässigkeit der bedingten Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Dem steht nicht entgegen, dass Revision und Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich ihrer Zulässigkeit notwendig in einem gegenseitigen innerprozessualen Bedingungsverhältnis stehen und Hinweise in der Rechtsmittelschrift lediglich auf dieses Bedingungsverhältnis es allein noch nicht rechtfertigen, das Rechtsmittel als unter einer Bedingung eingelegt anzusehen (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975  2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272, BStBl II 1976, 271, und den BFH-Beschluss vom 17. März 1988 VII B 192/87, BFH/NV 1988, 720).
  • BFH, 06.06.1989 - VII B 16/89

    Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Beschwerde

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Es handelt sich insoweit um ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel, das wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits als unzulässig anzusehen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117; vom 19. November 1985 VII B 70/85, BFH/NV 1986, 344; vom 26. März 2001 III R 46/00, BFH/NV 2001, 1137).
  • BFH, 26.03.2001 - III R 46/00

    Unzulässige Revision und unzulässige NZB

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Es handelt sich insoweit um ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel, das wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits als unzulässig anzusehen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117; vom 19. November 1985 VII B 70/85, BFH/NV 1986, 344; vom 26. März 2001 III R 46/00, BFH/NV 2001, 1137).
  • BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Die Revision ist immer dann nicht zugelassen, wenn das Urteil keinen positiven Ausspruch über die Zulassung der Revision enthält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, BStBl II 1977, 819; vom 31. August 2011 IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BFH, 27.03.2013 - I R 71/12
    Dem steht nicht entgegen, dass Revision und Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich ihrer Zulässigkeit notwendig in einem gegenseitigen innerprozessualen Bedingungsverhältnis stehen und Hinweise in der Rechtsmittelschrift lediglich auf dieses Bedingungsverhältnis es allein noch nicht rechtfertigen, das Rechtsmittel als unter einer Bedingung eingelegt anzusehen (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975  2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272, BStBl II 1976, 271, und den BFH-Beschluss vom 17. März 1988 VII B 192/87, BFH/NV 1988, 720).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Geschieht dies gleichwohl nicht, besteht keine Veranlassung, die bedingt eingelegte Beschwerde allein deshalb als unbedingt eingelegt zu behandeln, weil dies für die Zulässigkeit der Eilanträge erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.09.1988, 6 CB 35/88, Rn. 16 bei juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 30.04.2009, 10 L 109/07, Rn. 9 ff. bei juris; BFH, Beschluss vom 27.03.2013, I R 71/12, Rn. 8 f. bei juris; Beschluss vom 22.06.1982, VII B 115/81, Rn. 8 bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2017 - L 10 R 2855/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung - Unzulässigkeit einer

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde, die - wie hier - nur hilfsweise für den Fall der Unzulässigkeit der primär eingelegten Berufung erhoben wird, ist unzulässig (u.a. BFH, Beschluss vom 27.03.2013, I R 71/12, in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2011, L 11 R 3679/11, in juris).
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