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   BFH, 11.02.2009 - I R 73/08   

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https://dejure.org/2009,2664
BFH, 11.02.2009 - I R 73/08 (https://dejure.org/2009,2664)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2009 - I R 73/08 (https://dejure.org/2009,2664)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - I R 73/08 (https://dejure.org/2009,2664)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 14, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 64, § 65

  • Betriebs-Berater

    Keine Schätzung nach § 64 Abs. 5 AO für Überschüsse aus Pfennigbasar

  • Judicialis

    AO § 14; ; AO § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; AO § 64; ; AO § 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Schätzung nach § 64 Abs. 5 Abgabenordnung ( AO ) bzgl. der Überschüsse eines gemeinnützigen Vereins aus der Veranstaltung eines Pfennigbasars; Pfennigbasar eines Vereins als Veranstaltung zum Verkauf der von den Mitgliedern gesammelten gebrauchten ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Schätzung nach § 64 Abs. 5 AO für Überschüsse aus Pfennigbasar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung von § 64 Abs. 5 AO ? Beschränkung der Vorschrift auf Altmaterialsammlungen ? Keine Anwendung auf Einzelverkäufe ? Keine Anwendung auf die Veranstaltung eines Pfennigbasars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe - Keine pauschalierte Gewinnermittlung bei Pfennigbasaren

  • IWW (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe - Keine pauschalierte Gewinnermittlung bei Flohmärkten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Schätzung für Überschüsse aus Pfennigbasar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Schätzung nach § 64 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) bzgl. der Überschüsse eines gemeinnützigen Vereins aus der Veranstaltung eines Pfennigbasars; Pfennigbasar eines Vereins als Veranstaltung zum Verkauf der von den Mitgliedern gesammelten gebrauchten ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit: Keine Gewinnschätzung bei Pfennigbasaren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überschüsse aus Pfennigbasar

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Schätzung der Überschüsse aus Pfennigbasar

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 64 Abs 5
    Gewinn; Schätzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 212
  • BB 2009, 1099
  • DB 2009, 1218
  • BStBl II 2009, 516
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.1992 - I R 149/90

    Steuerpflichtigkeit von Altkleidersammlungen (§§ 14 , 64 AO 1 977)

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - I R 73/08
    Mit der Sammlung und Weiterveräußerung dieser Gegenstände übte der Kläger eine selbständige nachhaltige Tätigkeit aus, durch die er Einnahmen und andere wirtschaftliche Vorteile erzielte und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausging (vgl. zu Altkleidersammlungen Senatsurteile vom 26. Februar 1992 I R 149/90, BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693; vom 10. Juni 1992 I R 76/90, BFH/NV 1992, 839).

    Die Sammlung und Weiterveräußerung der gebrauchten Gegenstände begründet damit keinen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693; in BFH/NV 1992, 839).

    Unter der Verwertung von Altmaterial ist die Veräußerung von Gegenständen zu verstehen, die --wie Altkleider, Altpapier und Schrott (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693; in BFH/NV 1992, 839; Woitschell in Ernst & Young, KStG, § 5 Rz 577; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 64 AO Rz 20; Koenig in Pahlke/Koenig, a.a.O., § 64 Rz 26; Blümich/von Twickel, ebenda)-- nur noch einen Altmaterialwert haben.

  • BFH, 10.06.1992 - I R 76/90

    Abgrenzbarkeit vom steuerbegünstigten Wirkungskreis für die Annahme einer

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - I R 73/08
    Mit der Sammlung und Weiterveräußerung dieser Gegenstände übte der Kläger eine selbständige nachhaltige Tätigkeit aus, durch die er Einnahmen und andere wirtschaftliche Vorteile erzielte und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausging (vgl. zu Altkleidersammlungen Senatsurteile vom 26. Februar 1992 I R 149/90, BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693; vom 10. Juni 1992 I R 76/90, BFH/NV 1992, 839).

    Die Sammlung und Weiterveräußerung der gebrauchten Gegenstände begründet damit keinen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693; in BFH/NV 1992, 839).

    Unter der Verwertung von Altmaterial ist die Veräußerung von Gegenständen zu verstehen, die --wie Altkleider, Altpapier und Schrott (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693; in BFH/NV 1992, 839; Woitschell in Ernst & Young, KStG, § 5 Rz 577; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 64 AO Rz 20; Koenig in Pahlke/Koenig, a.a.O., § 64 Rz 26; Blümich/von Twickel, ebenda)-- nur noch einen Altmaterialwert haben.

  • BFH, 03.09.1999 - I B 169/98

    Rechtsschutzinteresse für Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - I R 73/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann der Wille des Gesetzgebers im Streitfall zur Auslegung des § 64 Abs. 5 AO herangezogen werden, da er im Wortlaut der Vorschrift einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 130; vom 16. Dezember 1981 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128, 153; Senatsbeschluss vom 3. September 1999 I B 169/98, BFH/NV 2000, 42, unter II.B.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - I R 73/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann der Wille des Gesetzgebers im Streitfall zur Auslegung des § 64 Abs. 5 AO herangezogen werden, da er im Wortlaut der Vorschrift einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 130; vom 16. Dezember 1981 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128, 153; Senatsbeschluss vom 3. September 1999 I B 169/98, BFH/NV 2000, 42, unter II.B.2. der Gründe, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05

    Voraussetzungen für die Gewinnschätzung bei der Verwertung von Altmaterial durch

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - I R 73/08
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg die Klage mit Urteil vom 16. Juli 2008 10 K 282/05 ab.
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - I R 73/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann der Wille des Gesetzgebers im Streitfall zur Auslegung des § 64 Abs. 5 AO herangezogen werden, da er im Wortlaut der Vorschrift einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 130; vom 16. Dezember 1981 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128, 153; Senatsbeschluss vom 3. September 1999 I B 169/98, BFH/NV 2000, 42, unter II.B.2. der Gründe, m.w.N.).
  • FG Saarland, 16.11.2017 - 1 K 1441/15

    (Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung

    Da jede Textauslegung notwendigerweise von dem Wortlaut ausgehen muss, muss der im Wege der Auslegung zu ermittelnde Gesetzessinn im Wortlaut des Gesetzestextes seinen Niederschlag gefunden haben (Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Juli 2017, § 4 AO, Rz. 237; s. auch BVerfG vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, BVerfGE 11, 126; BFH vom 11. Februar 2009 I R 73/08, BStBl II 2009, 516).
  • BFH, 11.05.2016 - V B 119/15

    Keine Schätzung des Gewinns gemäß § 64 Abs. 5 AO bei Sammlung und Verwertung von

    NV: Es ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, dass der Tatbestand des § 64 Abs. 5 AO nur die Verwertung von Altmaterial erfasst, das wie bei Altkleidern, Altpapier und Schrott nur noch einen Altmaterialwert und keinen Gebrauchtwert hat (vgl. BFH-Urteil vom 11.02.2009 I R 73/08).

    Denn es ist zum einen bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt, dass sich die Rechtsfrage im Streitfall nicht stellt, weil der Tatbestand des § 64 Abs. 5 AO nur die Verwertung von Altmaterial erfasst, das wie bei Altkleidern, Altpapier und Schrott nur noch einen Altmaterialwert und keinen Gebrauchtwert hat (BFH-Urteil vom 11. Februar 2009 I R 73/08, BFHE 224, 212, BStBl II 2009, 516).

  • FG Thüringen, 26.02.2015 - 1 K 375/11

    Schätzung des Gewinns aus der Sammlung und Verwertung von Zahnaltgold gem. § 64

    § 64 Abs. 5 AO bezweckt die Vereinfachung der Vereinsbesteuerung, indem der Überschuss aus der Verwertung von Altmaterial unter Berücksichtigung fiktiver Lohnaufwendungen niedriger geschätzt wird, als er ohne diese Lohnaufwendungen tatsächlich ist (Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, ebenda; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11.2.2009 I R 73/08, Sammlungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 224, 212, BStBl II 2009, 516 m. w. N.).
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