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   BFH, 21.08.1985 - I R 73/82   

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https://dejure.org/1985,651
BFH, 21.08.1985 - I R 73/82 (https://dejure.org/1985,651)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1985 - I R 73/82 (https://dejure.org/1985,651)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1985 - I R 73/82 (https://dejure.org/1985,651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Gewinnveranlagung - Betriebliche Veranlassung - Anforderungen an Nachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und volljährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 316
  • FamRZ 1986, 575 (Ls.)
  • BB 1986, 576
  • BStBl II 1986, 250
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 21.08.1985 - I R 73/82
    Insoweit trifft die Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die den Abzug der Tantiemeversprechen als betriebliche Verbindlichkeit dem Grunde und der Höhe nach rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760).
  • BFH, 07.09.1972 - IV R 197/68

    Nachträgliche Gehaltsvereinbarungen für im Betrieb mitarbeitende Kinder

    Auszug aus BFH, 21.08.1985 - I R 73/82
    Diese Voraussetzung ist in der Regel nur dann erfüllt, wenn die Vereinbarung objektiv erkennbar zu Beginn des Vertragsverhältnisses in der vorgeschriebenen bürgerlich-rechtlichen Form klar und eindeutig abgeschlossen wurde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. September 1972 IV R 197/68, BFHE 107, 35, BStBl II 1972, 944).
  • BFH, 14.10.1981 - I R 34/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt in

    Auszug aus BFH, 21.08.1985 - I R 73/82
    Außerdem muß die Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 21.08.1985 - I R 73/82
    Ob diese Rechtsprechung nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a. (BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475) fortgeführt werden kann, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Bei einem "Stehenlassen" der Vergütung verlangt der BFH ausdrückliche Vereinbarungen zur Rückzahlung und Kündigung dieses Betrags (Urteil vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250); allein der Verweis auf die nach den gesetzlichen Regelungen geltende dreimonatige Kündigungsfrist genügt nicht (BFH-Urteil vom 5. Februar 1988 III R 234/84, BFH/NV 1988, 628).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

    Davon kann bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen nur ausgegangen werden, wenn sie auf klaren und eindeutigen Vereinbarungen vor Beginn des Leistungsaustausches beruhen und wenn sie nach Inhalt und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (s. dazu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. September 1972 IV R 197/68, BFHE 107, 35, BStBl II 1972, 944; vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, und vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121).

    Im Hinblick auf die besonderen persönlichen Beziehungen ist es nicht zu beanstanden, wenn strenge Anforderungen an Inhalt und Durchführung derartiger Vereinbarungen gestellt werden (s. z.B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66 u.a., BVerfGE 29, 104, 118, BStBl II 1970, 652, 656; Urteile in BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, und in BFHE 148, 168, 170, BStBl II 1987, 121, und BVerfG-Beschluß vom 2. Oktober 1984 1 BvR 123/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 237).

    Das gilt auch für Arbeitsverhältnisse von Eltern mit erwachsenen Kindern, wenn die betriebliche Veranlassung nicht offenkundig ist (BFH-Urteile vom 6. März 1985 I R 279/81, BFH/NV 1986, 82, und in BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, 252, und BVerfG-Beschluß in HFR 1985, 237).

    Die tatsächlich an S gezahlten Vergütungen weichen außerdem in so starkem Maße von den an die beschäftigten fremden Arbeitnehmer gezahlten Löhnen ab, daß die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Zuwendung auf der Hand liegt (vgl. Urteil in BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, 252).

    Erst recht ist zu verlangen, daß zusätzliche Leistungen wie Überstundenvergütungen, sonstige Nebenleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgelder im vorhinein schriftlich festgelegt worden sind, weil gerade auf diesem Weg außerbetriebliche Zuwendungen besonders leicht möglich sind (vgl. BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, 252).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung

    Die Beanstandung des Finanzamts ändert hier nichts daran, dass die Arbeitnehmerin das ausgezahlte Arbeitsentgelt erzielt hat (zum Steuerrecht vgl Bundesfinanzhof , BFHE 152, 511 f: Gewährung einer nur dem Ehegatten gewährten Weihnachtsgratifikation; BFHE 145, 316, 318 f: Höhe des Arbeitsentgelts des Sohnes des Arbeitgebers; Huber in Küttner, Personalbuch 2001, Familiäre Mitarbeit RdNr 33 und 34 mwN).
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