Rechtsprechung
BFH, 17.01.2018 - I R 74/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8b Abs 3 S 4, KStG § 8b Abs 3 S 5, BGB § 488 Abs 1, KStG VZ 2009
Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA - Bundesfinanzhof
Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA
- IWW
§ 8b Abs. 3 Satz 4 und 5 des K... örperschaftsteuergesetzes 2002, § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG 2002, § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 127 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 8b Abs. 3 Satz 4 und 5 KStG 2002, § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG 2002, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 8 Abs. 1 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Teilwertabschreibung einer Forderung gegen eine insolvenzgefallene Konzern-Gesellschaft bei einem Fremdvergleich nicht standhaltendem Cash-Pooling mit variablen Zinssätzen innerhalb des Konzerns
- rewis.io
Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilwertabschreibung einer Forderung gegen eine insolvenzgefallene Konzern-Gesellschaft bei einem Fremdvergleich nicht standhaltendem Cash-Pooling mit variablen Zinssätzen innerhalb des Konzerns
- datenbank.nwb.de
Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Cash-Pool: Verstoß gegen die Grundsätze des formellen Fremdvergleichs wegen unbestimmter Zinsabrede
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verdeckte Gewinnausschüttung bei einem konzerninternen Cash-Pooling-Verfahren
- pwc.de (Kurzinformation)
Cash-Pool Vereinbarung mit unbestimmter Zinsabrede führt zu verdeckter Gewinnausschüttung
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8b Abs 3 S 5, AStG § 1 Abs 2, BGB § 488 Abs 1
Verdeckte Gewinnausschüttung, Konzern, Darlehen, Sicherung, Teilwertabschreibung, Abzugsverbot, Enkelgesellschaft - wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verdeckte Gewinnausschüttung bei Cash-Pooling im Konzern - Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.01.2018 - I R 74/15" von StB Thorsten Wagemann, original erschienen in: IWB 2019, 93 - 96.
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG München, 07.07.2014 - 7 K 2688/11
- BFH, 17.01.2018 - I R 74/15
Wird zitiert von ... (10)
- FG Münster, 12.04.2019 - 13 K 3923/16
Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen aufgrund von Forderungsberichtigungen …
Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA ferner dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (sog. formeller Fremdvergleich, z.B. BFH-Urteile vom 17.1.2018 I R 74/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2018, 836; vom 17.12.1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545, jeweils m.w.N.). - FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2556/15
Anerkennung eines von einer GmbH an die beherrschende Gesellschafterin ihrer …
Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA ferner dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (sog. formeller Fremdvergleich, z.B. BFH-Urteile vom 17.1.2018 I R 74/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2018, 836; vom 17.12.1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545, jeweils m.w.N.). - FG Köln, 09.08.2018 - 13 K 1200/15
Fremdübliche Konzessionsabgaben sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) …
Ist der begünstigte Gesellschafter - wie im Streitfall - ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BStBl II 1998, 545; vom 17. Januar 2018 I R 74/15, juris …und vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526 m.w.N.).Vielmehr bedarf es in einem solchen Fall der Gesamtwürdigung der Abrede und ihrer tatsächlichen Handhabung; auch können die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - ergänzend heranzuziehen sein (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BStBl II 1988, 301; vom 29. April 1992 I R 21/90, BStBl II 1992, 851 und vom 17. Januar 2018 I R 74/15, juris).
- FG Münster, 13.02.2019 - 13 K 1335/16
Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund von vermeintlich zu hohen Pachtzahlungen …
Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA ferner dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (sog. formeller Fremdvergleich: z.B. BFH-Urteile vom 17.1.2018 I R 74/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2018, 836; vom 17.12.1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545, jeweils m.w.N.). - FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2542/17
Gewinnermittlung - vGA, Begriff der nahestehenden Person
Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA ferner dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (sog. formeller Fremdvergleich, z.B. BFH-Urteile vom 17.1.2018 I R 74/15, BFH/NV 2018, 836; vom 17.12.1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545, jeweils m.w.N.).Der zwischen der Klägerin und Q geschlossene Beratervertrag erfüllt nicht die nach dem formellen Fremdvergleich anzulegenden Anforderungen, denn es fehlte an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung im Sinne der zitierten BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 17.1.2018 I R 74/15, BFH/NV 2018, 836).
- BFH, 19.06.2019 - I R 5/17
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.06.2019 I R 32/17 - …
Der Senat hat wegen der unbestimmten Zinsabrede Zweifel, ob das zwischen der Klägerin und der A S.A. vereinbarte Darlehen ernstlich gewollt und damit steuerrechtlich anzuerkennen ist (vgl. Senatsurteil vom 17.01.2018 - I R 74/15, BFH/NV 2018, 836, zum formellen Fremdvergleich bei einer unbestimmten Zinsabrede). - FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
Verdeckte Gewinnausschüttung - VgA an die Tante der Alleingesellschafterin
Bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter liegt ein Indiz für eine Veranlassung der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung im Gesellschaftsverhältnis darüber hinaus bereits dann vor, wenn der Leistung keine klare, im Vorhinein getroffene, zivilrechtlich wirksame und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung zugrunde liegt (sog. formeller Fremdvergleich, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17.12.1997 I R 70/97, BStBl. II 1998, 545 und vom 17.1.2018 I R 74/15, BFH/NV 2018, 836, jeweils m.w.N.). - BGH, 26.07.2022 - 1 StR 11/22
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Bestimmung des gezahlten …
Steuerrechtlich sind verschleierte Zahlungen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter oder ihm nahestehende Personen bei dem Gesellschafter regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen (vgl. nur BFH, Urteil vom 17. Januar 2018 - I R 74/15 Rn. 13 ff.), die den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG), und beim Gesellschafter nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), sondern zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) führen. - FG Münster, 26.10.2022 - 13 K 2921/19
Streit über Betriebsausgabenabzug und verdeckte Gewinnausschüttungen im …
Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA ferner dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (sog. formeller Fremdvergleich, z.B. BFH-Urteile vom 17.1.2018 I R 74/15, BFH/NV 2018, 836; vom 17.12.1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545, jeweils m.w.N.). - FG Münster, 19.12.2019 - 13 K 1953/17
Körperschaftsteuer - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Weiterleitung eines …
Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA ferner dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (sog. formeller Fremdvergleich, z.B. BFH-Urteile vom 17.1.2018 I R 74/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2018, 836; vom 17.12.1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545, jeweils m.w.N.).