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   BFH, 11.07.2012 - I R 76/11   

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https://dejure.org/2012,32732
BFH, 11.07.2012 - I R 76/11 (https://dejure.org/2012,32732)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2012 - I R 76/11 (https://dejure.org/2012,32732)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - I R 76/11 (https://dejure.org/2012,32732)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin - Kassenstaatsprinzip - Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • openjur.de

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin; Kassenstaatsprinzip; Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Bundesfinanzhof

    DBA FRA Art 13 Abs 5, DBA FRA Art 14 Abs 1 S 1, EStG § 39b Abs 6, OECDMustAbk Art 19, GG Art 140, WRV Art 137 Abs 5, DBA FRA Art 14 Abs 3
    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin - Kassenstaatsprinzip - Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Bundesfinanzhof

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin - Kassenstaatsprinzip - Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 5 DBA FRA, Art 14 Abs 1 S 1 DBA FRA, § 39b Abs 6 EStG 2009, Art 19 OECDMustAbk, Art 140 GG
    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin - Kassenstaatsprinzip - Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • rewis.io

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin - Kassenstaatsprinzip - Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin - Kassenstaatsprinzip - Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der juristischen Person des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich

  • datenbank.nwb.de

    Angestellte eines konfessionellen Kindergartens erzielt i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich (sog. Kassenstaatsprinzip) Gehälter; Religionsgesellschaften (hier: eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland) sind als Körperschaften des öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der juristischen Person des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.09.2008 - I R 57/07

    Geltung des Kassenstaatsprinzips für Gehälter der Versorgungsanstalt des Bundes

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I R 76/11
    Das berechtigte Interesse der Klägerin besteht unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976; Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390).

    Die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich ist aber durch die Sonderregelung des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623; in BFH/NV 2009, 390; s.a. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 DBA-Frankreich).

    Das Tatbestandsmerkmal "in der Verwaltung" erfordert nach dem Senatsurteil in BFH/NV 2009, 390, an dem festzuhalten ist, eine gewisse Einbindung des Dienstleistenden in eine Gebietskörperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts und grenzt einmalige oder gelegentliche Leistungen von selbständig oder gewerblich Tätigen für die Verwaltung aus dem Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich aus.

    Für weitere Einzelheiten wird --um Wiederholungen zu vermeiden-- auf das Senatsurteil in BFH/NV 2009, 390 Bezug genommen.

  • BFH, 05.09.2001 - I R 88/00

    Einkünfte eines Grenzgängers nach DBAFra; öffentliche Kassen

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I R 76/11
    Die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich ist aber durch die Sonderregelung des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623; in BFH/NV 2009, 390; s.a. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 DBA-Frankreich).

    Dies spricht dafür, dass Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn anknüpft und alle Aufwendungen für Arbeitnehmer oder Personen mit arbeitnehmerähnlicher Einbindung in die Verwaltung --verstanden als Tätigkeit innerhalb eines der öffentlichen Hand (im weiteren Sinne) zuordenbaren Verwaltungsbereichs bzw. im Zusammenhang mit übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben-- erfassen will (Senatsbeschluss vom 7. April 2004 I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; s.a. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 623; FG Münster, Urteil vom 12. November 2004  11 K 2330/03 E, EFG 2005, 252; Kramer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Frankreich Art. 14 Rz 11; Rupp in Gosch/Kroppen/ Grotherr, a.a.O., Art. 14 DBA-Frankreich Rz 6; Kessler/Sinz/ Achilles-Pujol, DBA-Kommentar Deutschland/Frankreich, 2007, Art. 14 Anm. A.).

  • BFH, 07.06.1989 - X R 12/84

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I R 76/11
    Das berechtigte Interesse der Klägerin besteht unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976; Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97

    Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I R 76/11
    Dass die Evangelische Kirche ... als Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland nach diesem Maßstab eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, unterliegt keinem weiter gehenden Zweifel (s.a. BFH-Urteil vom 19. Februar 1998 IV R 38/97, BFHE 186, 42, BStBl II 1998, 509, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2004 - I B 196/03

    DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I R 76/11
    Dies spricht dafür, dass Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn anknüpft und alle Aufwendungen für Arbeitnehmer oder Personen mit arbeitnehmerähnlicher Einbindung in die Verwaltung --verstanden als Tätigkeit innerhalb eines der öffentlichen Hand (im weiteren Sinne) zuordenbaren Verwaltungsbereichs bzw. im Zusammenhang mit übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben-- erfassen will (Senatsbeschluss vom 7. April 2004 I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; s.a. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 623; FG Münster, Urteil vom 12. November 2004  11 K 2330/03 E, EFG 2005, 252; Kramer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Frankreich Art. 14 Rz 11; Rupp in Gosch/Kroppen/ Grotherr, a.a.O., Art. 14 DBA-Frankreich Rz 6; Kessler/Sinz/ Achilles-Pujol, DBA-Kommentar Deutschland/Frankreich, 2007, Art. 14 Anm. A.).
  • FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03

    Französisch-deutscher Grenzgänger mit Einkünften von einem

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I R 76/11
    Dies spricht dafür, dass Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn anknüpft und alle Aufwendungen für Arbeitnehmer oder Personen mit arbeitnehmerähnlicher Einbindung in die Verwaltung --verstanden als Tätigkeit innerhalb eines der öffentlichen Hand (im weiteren Sinne) zuordenbaren Verwaltungsbereichs bzw. im Zusammenhang mit übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben-- erfassen will (Senatsbeschluss vom 7. April 2004 I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; s.a. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 623; FG Münster, Urteil vom 12. November 2004  11 K 2330/03 E, EFG 2005, 252; Kramer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Frankreich Art. 14 Rz 11; Rupp in Gosch/Kroppen/ Grotherr, a.a.O., Art. 14 DBA-Frankreich Rz 6; Kessler/Sinz/ Achilles-Pujol, DBA-Kommentar Deutschland/Frankreich, 2007, Art. 14 Anm. A.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 6 K 2558/09

    Keine Freistellungsbescheinigung für einen in einem evangelischen Kindergarten

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I R 76/11
    Die beim Finanzgericht (FG) zunächst als Verpflichtungsklage erhobene und später als Fortsetzungsfeststellungsklage fortgeführte Klage blieb erfolglos (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2011  6 K 2558/09, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 182).
  • BFH, 22.02.2023 - I R 45/19

    Verfassungsgemäße Besteuerung eines Grenzgängers nach dem sog.

    Denn die Anwendung der sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen der Tatbestand des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 erfüllt ist, ausgeschlossen (Senatsurteile vom 05.09.2001 - I R 88/00, BFH/NV 2002, 623; vom 23.09.2008 - I R 57/07, BFH/NV 2009, 390; vom 11.07.2012 - I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966).

    aa) Das Tatbestandsmerkmal "in der Verwaltung" erfordert nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile in BFH/NV 2009, 390, und in BFH/NV 2012, 1966) eine gewisse Einbindung des Dienstleistenden in eine Gebietskörperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts und grenzt einmalige oder gelegentliche Leistungen von selbständig oder gewerblich Tätigen für die Verwaltung aus dem Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 aus.

    bb) Eine weitere Abgrenzung danach, ob mit den Dienstleistungen unmittelbar öffentliche Aufgaben verwirklicht werden, ist nach der Rechtsprechung des Senats --an der auch nach erneuter Prüfung festzuhalten ist-- nicht vorzunehmen (s. insoweit Senatsurteile in BFH/NV 2009, 390, und in BFH/NV 2012, 1966).

    Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 knüpft ausschließlich an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn an und will alle Aufwendungen für Arbeitnehmer oder Personen mit arbeitnehmerähnlicher Einbindung in die Verwaltung --verstanden als Tätigkeit innerhalb eines der öffentlichen Hand (im weiteren Sinne) zuordenbaren Verwaltungsbereichs bzw. im Zusammenhang mit übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben-- erfassen (Senatsurteile in BFH/NV 2009, 390, und in BFH/NV 2012, 1966 unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 07.04.2004 - I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; s.a. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 623; Martini in Wassermeyer, Frankreich Art. 14 Rz 11; Rupp in Gosch/Kroppen/Grotherr/Kraft, DBA, Art. 14 DBA-Frankreich Rz 6; a.A. Clausnitzer, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2020, 357; derselbe, Internationale Wirtschaftsbriefe --IWB-- 2020, 543).

    c) An der Rechtsprechung, dass Art. 14 DBA-Frankreich 1959/2001 der Regelung des Art. 13 DBA-Frankreich 1959/2001 prinzipiell vorgeht (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2002, 623; in BFH/NV 2009, 390, und in BFH/NV 2012, 1966), ist festzuhalten.

  • FG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 6 K 337/16

    Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte

    Das FA verweist auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteile vom 11. Juli 2012 I R 76/11, Juris; und vom 23. September 2008 I R 57/07, Juris).

    Der BFH habe bereits mehrfach den Vorrang des Art. 14 gegenüber der Grenzgängerregelung in Artikel 13 Abs. 5 DBA-FRA bestätigt; insbesondere in seinem Urteil vom 11. Juli 2012 I R 76/11.

    Obwohl der Kläger alle diese Voraussetzungen des sog. Grenzpendlers erfüllt, ist im Streitfall die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-FRA aber nicht anwendbar, weil sie durch die speziellere Sonderregelung des Art. 14 Abs. 1 DBA-FRA (dem sog. Kassenstaatsprinzip) ausgeschlossen wird (so BFH-Urteile vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 zu einer Angestellten bei einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts (Ersatzkasse); vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390 zu einer Angestellten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); und vom 17. Juli 2012 I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966 zu einer in einem evangelischen Kindergarten angestellten Erzieherin).

    Nur dann, wenn die juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Privatrechtssubjekte eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausüben, wird das Kassenstaatsprinzip durch Art. 14 Abs. 3 DBA-FRA weiter eingeschränkt (BFH-Urteil vom 11. Juli 2012 I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966).

  • BFH, 04.11.2014 - I R 19/13

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Lösung eines sog.

    Das berechtigte Interesse besteht unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie sowie der Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976; Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390; vom 11. Juli 2012 I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966).
  • BFH, 24.01.2018 - I R 49/16

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen

    Jedoch ist die streitige Rechtsfrage der abkommensrechtlichen Freistellung des Ruhegehalts --ggf. in Form des Abrufs als elektronisches Lohnsteuermerkmal i.S. des § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG-- auch für die Lohnsteuererhebung in den Folgejahren von Bedeutung (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390; vom 11. Juli 2012 I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966).
  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 2 K 776/11

    Kollision von DBA bei Grenzgängerbesteuerung: Mehrfachansässigkeit eines

    Der Kläger hat sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch der Wiederholungsgefahr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Freistellungsbescheinigung nach § 39b Abs. 6 EStG (BFH-Urteil vom 11. Juli 2012 I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966).
  • FG Düsseldorf, 11.03.2021 - 12 K 1516/17

    Einbehaltung von Lohnsteuer für an einem im Ausland lebenden und arbeitenden

    Die Religionsgesellschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts besonderer Art anerkannt; dabei wird ihr besonderer Auftrag als öffentliche Aufgabe der Erfüllung staatlicher Aufgaben gleichgestellt (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV; siehe auch Urteile des BFH, Urteil vom 11. Juli 2012 - I R 76/11 -, juris, vom 11. Juli 2012 - I R 76/11 -, juris und vom 19.02.1998 IV R 38/97, juris).
  • FG Düsseldorf, 11.03.2021 - 12 K 1517/17

    Einbehaltung von Lohnsteuer für an einem im Ausland lebenden und arbeitenden

    Die Religionsgesellschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts besonderer Art anerkannt; dabei wird ihr besonderer Auftrag als öffentliche Aufgabe der Erfüllung staatlicher Aufgaben gleichgestellt (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV; siehe auch Urteile des BFH, Urteil vom 11. Juli 2012 - I R 76/11 -, juris, vom 11. Juli 2012 - I R 76/11 -, juris und vom 19.02.1998 IV R 38/97, juris).
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