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   BFH, 25.04.1990 - I R 78/85   

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https://dejure.org/1990,509
BFH, 25.04.1990 - I R 78/85 (https://dejure.org/1990,509)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1990 - I R 78/85 (https://dejure.org/1990,509)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1990 - I R 78/85 (https://dejure.org/1990,509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen ohne Berücksichtigung von Rückstellungen - Prinzips der Abschnittsbesteuerung bzw. Stichtagsprinzip - Bilanzielle Ermittlung des Gewinns aus einem Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (48)

  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    cc) Nach dem BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85 (BFH/NV 1990, 630) ist eine zu Unrecht gebildete Rückstellung rückwirkend in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, aufzulösen, und zwar auch dann, wenn die frühere Bilanzierung infolge Rechtsunkenntnis oder -irrtums subjektiv richtig gewesen und vom Finanzamt auch nach einer Außenprüfung nicht beanstandet worden ist.
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07

    Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines

    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Veranlagungszeitraum die Besteuerungsgrundlagen (hier: Bestehen der Organschaft) selbständig festzustellen sowie der Sachverhalt und die Rechtslage ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630, und vom 7. Februar 1969 VI R 174/67, BFHE 95, 41, BStBl II 1969, 314).
  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Dies gilt auch dann, wenn die Rückstellung in mehreren Außenprüfungen nicht beanstandet wurde (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630; BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886).
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