Rechtsprechung
BFH, 18.09.2007 - I R 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- judicialis
FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 180 Abs. 5 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft
- datenbank.nwb.de
Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Obergesellschaft ist nur bei der gesonderten Feststellung der Einkünfte der Obergesellschaft zu erfassen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 139/03
- BFH, 18.09.2007 - I R 79/06
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 12.10.2016 - I R 92/12
Doppelstöckige Personengesellschaft - Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II …
Die im Rahmen der Untergesellschaft erzielten Einkünfte werden in einem diese Gesellschaft betreffenden Bescheid gesondert und einheitlich festgestellt und der Obergesellschaft zugerechnet; die hierzu gegenüber der Untergesellschaft getroffenen Feststellungen bilden die Grundlage für einen weiteren gegenüber der Obergesellschaft zu erlassenden Feststellungsbescheid, in dem die der Obergesellschaft zugerechneten Einkünfte dieser gegenüber festgestellt und den Beteiligten der Obergesellschaft zugerechnet werden (Senatsurteile vom 18. September 2007 I R 79/06, BFH/NV 2008, 729;… vom 9. Juli 2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1;… Senatsbeschluss vom 26. April 2005 I B 159/04, BFH/NV 2005, 1560; BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 IV R 42/02, BFHE 204, 223, BStBl II 2004, 353;… BFH-Beschluss vom 25. Juni 2008 X B 210/05, BFH/NV 2008, 1649).Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2008, 729.
- FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 2707/10
Freistellung von Dividenden einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an …
Die daneben erforderliche Feststellung der abkommensrechtlich steuerbefreiten Einkünfte muss hingegen grundsätzlich in einem eigenständigen und von der Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a AO rechtlich zu trennenden Bescheid erfolgen (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 2013 I R 57/11, Jurisdokumentation; vom 18. September 2007 I R 79/06, BFH/NV 2008, 729 unter II. 4. der Entscheidungsgründe).Diese Voraussetzungen sind unter anderem dann erfüllt, wenn es um Einkünfte geht, die im Rahmen einer gewerblich tätigen Personen(handels)gesellschaft (Mitunternehmerschaft) erzielt werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 79/06, BFH/NV 2008, 729).
- FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 1135/12
Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft - Währungsverlust …
Dabei werden die im Rahmen der Untergesellschaft erzielten Einkünfte in einem diese Gesellschaft betreffenden Bescheid gesondert und einheitlich festgestellt und der Obergesellschaft zugerechnet; die hierzu gegenüber der Untergesellschaft getroffenen Feststellungen bilden die Grundlage für einen weiteren gegenüber der Obergesellschaft zu erlassenden Feststellungsbescheid, in dem die der Obergesellschaft zugerechneten Einkünfte dieser gegenüber festgestellt und den Beteiligten der Obergesellschaft zugerechnet werden (vgl, nur Urteil vom 18.9.2007 I R 79/06 BFH/NV 2008, 729 m.w.N.).Die Systematik des "doppelstöckigen Feststellungsverfahrens" geht davon aus, dass bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur die Einkünfte stets gegenüber derjenigen Gesellschaft oder Gemeinschaft festgestellt werden, durch die sie erzielt worden sind (BFH Urteil vom 18.9.2007 I R 79/06, a.a.O.).
- FG Bremen, 21.03.2019 - 1 K 95/17 Einer Änderung des F-Bescheids UG bezüglich des fraglichen Veräußerungsgewinns stehe die BFH-Rechtsprechung entgegen, dass der Veräußerungsgewinn richtigerweise nur auf der Ebene der OG festzustellen sei (BFH-Urteil vom 18.09.2007 I R 79/06, BFH/NV 2008, 729 ).
Dass nach der Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2007 (BFH-Urteil vom 18.09.2007 I R 79/06, BFH/NV 2008, 729 ) der Veräußerungsgewinn richtigerweise unmittelbar bei der OG und nicht bei der UG anzusiedeln gewesen wäre, ändert somit nichts an der Bindungswirkung des F-Bescheids UG (auch) bezüglich der vorgenommenen Zuordnung.
- FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 73/16
Steuerfreiheit von Gewinnanteilen aus der Beteiligung an einer deutschen …
Diese Voraussetzung ist unter anderem dann erfüllt, wenn es um Einkünfte geht, die im Rahmen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) erzielt worden sind (BFH, Urteil vom 18.09.2007, I R 79/06, BFH/NV 2008, 729 ). - FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 139/03
Doppelbesteuerungsabkommen: Besteuerung eines in Deutschland ansässigen …
Revision eingelegt (BFH I R 79/06).