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   BFH, 29.05.1996 - I R 79/95   

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https://dejure.org/1996,23966
BFH, 29.05.1996 - I R 79/95 (https://dejure.org/1996,23966)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1996 - I R 79/95 (https://dejure.org/1996,23966)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - I R 79/95 (https://dejure.org/1996,23966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG § 20 Abs 4, UmwStG § 21, EStG § 16
    Anschaffungskosten; Buchwert; Einbringung; Geschäftsanteil; Veräußerungsgewinn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.05.1992 - IX R 109/91

    Folge einer Hauptsacheerledigung im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 79/95
    Da die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend erklärt haben, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, hat der beschließende Senat nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (§ 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. BFH-Beschluß vom 21.Mai 1992 IX R 109/91, BFH/NV 1992, 834, m.w.N).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 35/10

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Das Urteil des Finanzgerichts ist damit einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 1996 I R 79/95, BFH/NV 1996, 846; vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918; vom 29. August 2012 X R 5/12, BFH/NV 2013, 53).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 5/09

    Erledigung der Hauptsache ohne Erledigungserklärung des beigetretenen BMF -

    Das Urteil des Finanzgerichts ist damit einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 1996 I R 79/95, BFH/NV 1996, 846; vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918; vom 29. August 2012 X R 5/12, BFH/NV 2013, 53).
  • BFH, 29.08.2012 - X R 5/12

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache - Keine Erledigungserklärung

    c) Da die Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1996 I R 79/95, BFH/NV 1996, 846; vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918, und vom 30. März 2011 X R 13/11, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 24.05.2023 - X B 22/22

    Sicherheitsleistung bei AdV des Folgebescheides

    b) Da die Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren abgegeben wurden, ist der angefochtene Beschluss einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (in Bezug auf finanzgerichtliche Urteile nach Hauptsacheerledigungserklärung im Revisionsverfahren vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.05.1996 - I R 79/95, BFH/NV 1996, 846, und vom 25.01.1994 - V R 128/85, BFH/NV 1995, 918; Senatsbeschluss vom 29.08.2012 - X R 5/12, BFH/NV 2013, 53, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2013 - III R 19/09

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Das Urteil des Finanzgerichts ist damit einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1996 I R 79/95, BFH/NV 1996, 846; vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918; vom 29. August 2012 X R 5/12, BFH/NV 2013, 53).
  • BFH, 11.04.2008 - VIII R 43/07

    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen im

    Da die Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1996 I R 79/95, BFH/NV 1996, 846; vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918).
  • BFH, 30.03.2011 - X R 12/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Revisionsverfahren

    Da die Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden, soweit es die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrifft (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 1996 I R 79/95, BFH/NV 1996, 846).
  • BFH, 30.03.2011 - X R 13/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Revisionsverfahren

    Da die Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden, soweit es die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrifft (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 1996 I R 79/95, BFH/NV 1996, 846).
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