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   BFH, 20.04.2011 - I R 80/10   

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https://dejure.org/2011,13565
BFH, 20.04.2011 - I R 80/10 (https://dejure.org/2011,13565)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2011 - I R 80/10 (https://dejure.org/2011,13565)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2011 - I R 80/10 (https://dejure.org/2011,13565)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinslaufs

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen; Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinslaufs

  • Bundesfinanzhof

    AO § 233a Abs 1, AO § 233a Abs 2 S 1, AO § 238 Abs 1 S 1, KStG § 8b Abs 5, GG Art 3 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinslaufs

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinslaufs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233a Abs 1 AO, § 233a Abs 2 S 1 AO, § 238 Abs 1 S 1 AO, § 8b Abs 5 KStG 2002 vom 22.12.2003, Art 3 Abs 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinslaufs

  • IWW
  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinslaufs

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinslaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der sich aus dem Unterschiedsbetrag bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer ergebenden Verzinsung gemäß § 233a Abs. 1 AO

  • datenbank.nwb.de

    Vollverzinsung nach § 233a AO verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesfinanzhof nimmt Nachzahlungszinsen nach jahrelanger Betriebsprüfung unter die Lupe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I R 80/10
    Das BVerfG ist in seiner einschlägigen Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115) insbesondere auf die Argumentation eingegangen, am Kapitalmarkt habe in den Jahren 2001 bis 2006 auf dem deutschen Kapitalmarkt mit einer üblichen Anlageform eine Verzinsung mit 6 % nicht erreicht werden können.

    Dabei handelt es sich jedoch, ebenso wie bei der zunächst angeordneten zeitlichen Begrenzung selbst, um eine rechtspolitische Entscheidung des Gesetzgebers; diese Entscheidung ist, auch wenn man sie inhaltlich kritisieren können mag (vgl. dazu Loose, Steuer und Wirtschaft 2003, 377, 380; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 233a AO Rz 4), von dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. dazu BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, 2117) gedeckt.

    Zudem musste dieser Gesichtspunkt angesichts des dort vorliegenden Sachverhalts schon in der Entscheidung des BVerfG in BFH/NV 2009, 2115 berücksichtigt werden; auch wenn jene Entscheidung keine ausdrücklichen Ausführungen dazu enthält, ist deshalb davon auszugehen, dass das BVerfG ihn seinerzeit in seine Überlegungen einbezogen hat.

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03

    Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I R 80/10
    Denn die erste der von der Klägerin insoweit gerügten Veränderungen besteht darin, dass die zunächst vorgesehene ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Nachforderungszinsen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) aufgehoben worden ist (vgl. dazu Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387); dieser Umstand kann indessen nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids über die Festsetzung von Zinsen, sondern allenfalls zur Rechtswidrigkeit des über den Abzug der Zinsen entscheidenden Ertragsteuerbescheids führen.
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I R 80/10
    Der Hinweis der Klägerin auf den BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  1 BvL 12/07 (GmbH-Rundschau 2011, 203) zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des § 8b Abs. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) führt nicht zu einem abweichenden Ergebnis.
  • FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07

    Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) in Bezug

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - I R 80/10
    Die deshalb erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2010  6 K 4585/07 AO); sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1969 abgedruckt.
  • BFH, 09.11.2017 - III R 10/16

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

    cc) Der Umstand, dass Nachzahlungszinsen nach § 12 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG nicht abzugsfähig sind, während Erstattungszinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG der Versteuerung unterliegen, wirft eine rein ertragsteuerliche Frage auf, berührt indessen nicht die Recht- oder Verfassungsmäßigkeit der hier angefochtenen Zinsfestsetzung (s. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 2011 I R 80/10, BFH/NV 2011, 1654, Rz 11).

    hh) Im Urteil in HFR 2011, 1182, Rz 12 schloss sich der I. Senat des BFH für die zu beurteilenden Zinszeiträume der Jahre 1998 bis 2002 der verfassungsrechtlichen Beurteilung des BVerfG an.

  • FG Münster, 17.08.2017 - 10 K 2472/16

    Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

    Nachzahlungszinsen für Zeiträume ab 2009; BFH-Urteil vom 20.4.2011 I R 80/10, BFH/NV 2011, 1654, betr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 14 A 1196/13

    Festsetzung der Höhe der Zinsen i.R.d. Verzinsung von Steuererstattungen und

    Nichts anderes ergibt sich daraus, dass das Finanzgericht Düsseldorf, vgl. Urteil vom 13.7.2010 - 6 K 4585/07 AO -, EFG 2010, 1969; juris (dem Urteil des BFH vom 20.4.2011 - I R 80/10 - vorausgehend), die Revision zugelassen hatte, weil der Bundesfinanzhof die Revision zurückgewiesen hat.
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