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   BFH, 27.02.2019 - I R 81/17   

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https://dejure.org/2019,27973
BFH, 27.02.2019 - I R 81/17 (https://dejure.org/2019,27973)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2019 - I R 81/17 (https://dejure.org/2019,27973)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - I R 81/17 (https://dejure.org/2019,27973)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AStG § 1 Abs 1, AStG § 1 Abs 4, OECDMustAbk Art 9 Abs 1, DBA AUT 2000 Art 9 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, KStG § 8 Abs 1, EG Art 43, AEUV Art 49
    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • Bundesfinanzhof

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AStG vom 16.05.2003, § 1 Abs 4 AStG vom 16.05.2003, Art 9 Abs 1 OECDMustAbk, Art 9 Abs 1 DBA AUT 2000, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 2002
    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • IWW

    § 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz), § 1 Abs. 1 AStG, § ... 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 1 AStG, § 1 Abs. 4 AStG, §§ 13, 15, 18, 21 des Einkommensteuergesetzes, Art. 9 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich, Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen i.S. von § 1 Abs. 1 AStG; Korrektur zu berücksichtigender Aufwendungen bei nicht ausreichender Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft

  • Betriebs-Berater

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • rewis.io

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    Begriff der zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen i.S. von § 1 Abs. 1 AStG

  • datenbank.nwb.de

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgefallene Darlehensforderungen bei der österreichischen Tochtergesellschaft - und die außensteuerliche Einkünftekorrektur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen für Inanspruchnahme als Bürgin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Änderung der Rechtsprechung zur DBA-Sperrwirkung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Fremdüblichkeit der (nicht) Besicherung von konzerninternen Darlehen

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechungsänderung bei der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG, DBA-Sperrwirkung und Konzernrückhalt

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, KStG § 8b Abs 3, OECDMustAbk Art 9 Abs 1, DBA AUT Art 9 Abs 1
    Außensteuerrecht, Teilwertabschreibung, Darlehen, Bürgschaft, Sperrwirkung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 264, 297
  • DB 2019, 2221
  • BStBl II 2020, 443
  • NZG 2019, 1397
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.02.2019 - I R 73/16

    Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk

    Auszug aus BFH, 27.02.2019 - I R 81/17
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in dem Senatsurteil zum Parallelverfahren (vom 27. Februar 2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 21) Bezug genommen.

    Zur Begründung wird wiederum auf das Senatsurteil in BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394 (Rz 24 ff.) Bezug genommen.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil in der Parallelsache (BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 13, 18) Bezug genommen.

    Der Senat hat in dem Urteil zur Parallelsache (BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 13, 18) ausgeführt, dass dann, wenn die Ausreichung von Fremdkapital durch einen Gesellschafter eine unzureichende Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital ausgleicht und diese Finanzierung die Voraussetzung dafür ist, dass die darlehensempfangende Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion (weiter) erfüllen kann, eine unterschiedliche Behandlung von Einlage und Darlehensausfall mit Rücksicht auf den auch unionsrechtlich anerkannten Geltungsanspruch der Gewinnabgrenzung nach Maßgabe fremdüblicher Bedingungen ausgeschlossen ist.

  • BFH, 17.12.2014 - I R 23/13

    Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1

    Auszug aus BFH, 27.02.2019 - I R 81/17
    Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (entgegen Senatsurteile vom 24. Juni 2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258, und vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261).

    a) Das Darlehensverhältnis und das der Bürgschaft zugrunde liegende Auftrags- bzw. unentgeltliche Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen der Klägerin und der A GmbH sind solche Geschäftsbeziehungen, zu deren Bedingungen die (Nicht-)Besicherung der Ansprüche gehört (noch offen gelassen im Senatsurteil vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261, Rz 15).

    Es hat sich --aus seiner Sicht konsequent-- mit der Fremdvergleichsproblematik nicht näher befasst, weil es der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteile in BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261, und vom 24. Juni 2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) gefolgt ist.

    bb) Die Einkünfteminderung wäre i.S. von § 1 AStG durch ("dadurch") die fehlende bzw. nicht ausreichende Besicherung eingetreten (noch offen gelassen in Senatsurteilen in BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258, Rz 16, und in BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261, Rz 15).

  • BFH, 24.06.2015 - I R 29/14

    Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur

    Auszug aus BFH, 27.02.2019 - I R 81/17
    Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (entgegen Senatsurteile vom 24. Juni 2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258, und vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261).

    Es hat sich --aus seiner Sicht konsequent-- mit der Fremdvergleichsproblematik nicht näher befasst, weil es der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteile in BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261, und vom 24. Juni 2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) gefolgt ist.

    bb) Die Einkünfteminderung wäre i.S. von § 1 AStG durch ("dadurch") die fehlende bzw. nicht ausreichende Besicherung eingetreten (noch offen gelassen in Senatsurteilen in BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258, Rz 16, und in BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261, Rz 15).

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 K 2804/15

    Sperrwirkung aus Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000 für § 1 AStG 2003 bei

    Auszug aus BFH, 27.02.2019 - I R 81/17
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. November 2017 - 3 K 2804/15 aufgehoben.

    Die Klage hatte Erfolg (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. November 2017 - 3 K 2804/15, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 269).

  • BFH, 18.04.2018 - I R 37/16

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren - Begriff

    Auszug aus BFH, 27.02.2019 - I R 81/17
    Maßgeblich hierfür ist --im Sinne des Veranlassungsprinzips (dazu Senatsurteil vom 18. April 2018 - I R 37/16, BFHE 261, 166, BStBl II 2019, 73, Rz 23)-- das die gewinnmindernde Forderungsausbuchung bzw. Rückstellungsbildung "auslösende Moment".
  • EuGH, 31.05.2018 - C-382/16

    Hornbach-Baumarkt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus BFH, 27.02.2019 - I R 81/17
    (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --früher: Europäischer Gerichtshof-- (EuGH) stellt eine Regelung wie diejenige des § 1 Abs. 1 AStG eine zur Wahrung der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrags von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002, Nr. C 325, 1) dar (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.d.F. des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt der Europäischen Union 2008, Nr. C 115, 47; EuGH-Urteil Hornbach-Baumarkt vom 31. Mai 2018 - C-382/16, EU:C:2018:366, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2018, 580).
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