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   BFH, 19.10.2010 - I R 82/09   

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https://dejure.org/2010,12825
BFH, 19.10.2010 - I R 82/09 (https://dejure.org/2010,12825)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2010 - I R 82/09 (https://dejure.org/2010,12825)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - I R 82/09 (https://dejure.org/2010,12825)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in Anwendungsvorschrift und in materiell-rechtlicher Norm vorkommenden Rechtsbegriffs

  • openjur.de

    "Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift; Auslegung eines in Anwendungsvorschrift und in materiell-rechtlicher Norm vorkommenden Rechtsbegriffs

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, KStG § 34 Abs 4 S 7, KStG § 8b Abs 2, GG Art 20 Abs 3
    "Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in Anwendungsvorschrift und in materiell-rechtlicher Norm vorkommenden Rechtsbegriffs

  • Bundesfinanzhof

    "Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in Anwendungsvorschrift und in materiell-rechtlicher Norm vorkommenden Rechtsbegriffs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8b Abs 4 S 2 Nr 2 KStG 1999 vom 20.12.2001, § 34 Abs 4 S 7 KStG 1999 vom 20.12.2001, § 8b Abs 2 KStG 1999 vom 20.12.2001, Art 20 Abs 3 GG
    "Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in Anwendungsvorschrift und in materiell-rechtlicher Norm vorkommenden Rechtsbegriffs

  • rewis.io

    "Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in Anwendungsvorschrift und in materiell-rechtlicher Norm vorkommenden Rechtsbegriffs

  • rewis.io

    "Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in Anwendungsvorschrift und in materiell-rechtlicher Norm vorkommenden Rechtsbegriffs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflichtigkeit eines durch den Verkauf von Anteilen an einer GmbH erzielten Veräußerungsgewinns

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums für Anteilsveräußerung maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beziehen des Begriffs der "Veräußerung" i.S.d. § 34 Abs. 4 S. 7 Körperschaftsteuergesetz 1999 (KStG) auf das Verpflichtungsgeschäft oder das Erfüllungsgeschäft; Steuerpflichtigkeit eines durch den Verkauf von Anteilen an einer GmbH erzielten Veräußerungsgewinns

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung eines Anteils i.S. des § 8b Abs. 4 KStG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 82/09
    d) Die Klägerin kann sich demgegenüber nicht zu ihren Gunsten auf den Beschluss des BVerfG vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03 u.a. (DStR 2010, 1736) berufen.

    Ein üblicher Zeitrahmen wird dabei aus der mit der dort streitbefangenen Entschädigung zugrunde liegenden besonderen Lage der beiden Beteiligten abgeleitet ("Personalplanung des Arbeitgebers, berufliche Neuorientierung des Arbeitnehmers"); im Übrigen könne von Bedeutung sein, ob zwischen Vertrag und Erfüllung zwei Veranlagungszeitraum-Wechsel liegen, da der Gesetzgeber grundsätzlich veranlagungszeitraumbezogen ändere (BVerfG-Beschluss in DStR 2010, 1736, Rz 73, 75 f., 77 f. der Gründe).

    Der Klägerin ist daher auch nach Maßgabe des BVerfG-Beschlusses in DStR 2010, 1736 kein besonderes Schutzbedürfnis zuzusprechen.

  • BFH, 18.03.2009 - I R 37/08

    Ausnahmsweise steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 4 KStG 2002 -

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 82/09
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. März 2009 I R 37/08 (BFHE 225, 323) ebenfalls in diesem Sinne entschieden und insoweit eine Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

    Dies muss in besonderem Maße dann gelten, wenn die Disposition auf eine Regelungslage abzielt, die als Teilbereich im Rahmen eines umfassenden steuerrechtlichen Systemwechsels erscheint, und der Gesetzgeber bis zur erstmaligen Realisierung entsprechender Tatbestände den Versuch unternimmt, eine erkannte Lücke im Konzept zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen (s. insoweit zur Funktion des § 8b Abs. 4 Satz 2 KStG 1999 n.F. das Senatsurteil in BFHE 225, 323) zu schließen.

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 50/06

    Auslegung des § 34 Abs. 7 Satz 7 KStG (§ 34 Abs. 4 Satz 7 KStG a.F.) - Begriff

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 82/09
    Die anschließende Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 23. April 2009  3 K 50/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 252).
  • BFH, 19.01.2010 - VIII R 49/07

    Veräußerungsfreibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Zeitlich gestreckte

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 82/09
    Wie auch der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 VIII R 49/07 (BFH/NV 2010, 870) betont hat, ist aus dem Zusammenhang einer Anwendungsvorschrift mit der materiell-rechtlichen Norm grundsätzlich abzuleiten, dass in beiden Vorschriften vorkommende Rechtsbegriffe einheitlich auszulegen sind.
  • BFH, 16.12.2008 - I R 96/05

    Nachversteuerung ausländischer Betriebsstättenverluste

    Auszug aus BFH, 19.10.2010 - I R 82/09
    So hat der Senat zur Frage der verfassungsrechtlichen Grenze rückwirkender Steuergesetze in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2008 I R 96/05 (BFH/NV 2009, 744) hervorgehoben, dass ein Vertrauen des Steuerpflichtigen in die zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses bestehende (günstige) Rechtslage nicht stets in besonderem Maße schützenswert ist.
  • BFH, 14.10.2015 - I R 20/15

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme

    Dennoch wird gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) folgende Bestimmtheitsgebot nicht verstoßen (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 23. Oktober 1986  2 BvL 7, 8/84, BVerfGE 73, 388, 400; vom 3. März 2004  1 BvF 3/92, BVerfGE 110, 33, 53, jeweils m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 18. März 2009 I R 37/08, BFHE 225, 323, BStBl II 2011, 894; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 I R 82/09, BFH/NV 2011, 653).
  • BFH, 19.10.2010 - I B 3/10

    Begriff "Veräußerung" i. S. des § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n. F.

    Diese Voraussetzung gilt, wie der Senat inzwischen entschieden hat, auch im Zusammenhang mit § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n.F. (Senatsbeschluss vom 19.10.2010 I R 82/09.

    b) Zu einer abweichenden Beurteilung führt nicht der Umstand, dass im Fall des Senatsbeschlusses vom 19.10.2010 I R 82/09 die Verpflichtung zur Übertragung des Wirtschaftsguts schon im Jahr 2000 eingegangen worden war, während im Streitfall erstmals Anfang 2001 An- und Verkaufsoptionen vereinbart worden sind.

    Ungeachtet dessen greift aber im Streitfall zum einen die Erwägung durch, dass unter den seinerzeit obwaltenden Rahmenbedingungen kein schutzwürdiges Vertrauen in die Fortgeltung der vor dem Körperschaftsteuergesetz 1999 n.F. bestehenden Gesetzeslage bestand (dazu Senatsbeschluss vom 19.10.2010 I R 82/09).

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