Rechtsprechung
   BFH, 17.09.2014 - I R 83/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40108
BFH, 17.09.2014 - I R 83/12 (https://dejure.org/2014,40108)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2014 - I R 83/12 (https://dejure.org/2014,40108)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2014 - I R 83/12 (https://dejure.org/2014,40108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, EStG § 26, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 1 Abs 1
    Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 26 EStG 1997
    Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 10d Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes 1997, § 182 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 42 FGO, § 351 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 1 EStG 1997, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen 1972, § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997, Art. 21 Abs. 1 Buchst. a Satz 2 DBA-Polen 1972, § 143 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Bindung einer Revisionsentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Umfang der Bindung einer Revisionsentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung des FG an Feststellung eines zuvor geführten Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungen im Vorprozess

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.04.2007 - I R 64/06

    Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BFH, 17.09.2014 - I R 83/12
    Nachdem der erkennende Senat jenes FG-Urteil mit Urteil vom 24. Juli 2007 I R 64/06 (BFH/NV 2007, 1893) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen hatte, weil nicht geklärt war, ob im Streitjahr noch die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung der Eheleute gegeben waren, hob das FG den Bescheid wegen Fehlens der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung auf (Urteil vom 14. Februar 2008  10 K 3320/07).

    Ausweislich der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils meinte die Vorinstanz, die Frage des inländischen Wohnsitzes des Klägers im vorliegenden Verfahren "nicht erneut überprüfen" zu müssen, nachdem der erkennende Senat die unbeschränkte Steuerpflicht des Klägers in seinem Urteil in BFH/NV 2007, 1893 bereits bejaht habe.

    Zwar hatte der Senat in dem Urteil in BFH/NV 2007, 1893 revisionsrechtlich von der unbeschränkten Steuerpflicht des Klägers auszugehen.

  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 6348/02

    Wohnsitz in der BRD; Aktivitätsklausel DBA-Polen

    Auszug aus BFH, 17.09.2014 - I R 83/12
    Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) ab (FG Köln, Urteil vom 7. Juni 2006  10 K 6348/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1490).

    Denn das FG hatte in dem vorangegangenen Urteil vom 7. Juni 2006 im Verfahren 10 K 6348/02 verfahrensfehlerfrei festgestellt, dass der Kläger sich nicht nur besuchsweise in dem ehemals gemeinsamen Haus der Eheleute aufgehalten, sondern dieses weiterhin "als eigenes" genutzt habe.

  • BFH, 12.10.2010 - I R 99/09

    Zugaben als abzugsfähige Betriebsausgaben - Abgrenzung zu Geschenken -

    Auszug aus BFH, 17.09.2014 - I R 83/12
    Die diesbezüglichen Einwendungen können deshalb gemäß § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 AO nur im Rechtsbehelfsverfahren gegen jenen Bescheid geltend gemacht werden, in dem der Verlustabzug fehlerhaft ermittelt worden ist, nicht aber in den Verfahren gegen die Folgebescheide (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. April 2011 I R 2/10, BFHE 233, 251, BStBl II 2011, 761; vom 12. Oktober 2010 I R 99/09, BFH/NV 2011, 650, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2011 - I R 2/10

    Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine

    Auszug aus BFH, 17.09.2014 - I R 83/12
    Die diesbezüglichen Einwendungen können deshalb gemäß § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 AO nur im Rechtsbehelfsverfahren gegen jenen Bescheid geltend gemacht werden, in dem der Verlustabzug fehlerhaft ermittelt worden ist, nicht aber in den Verfahren gegen die Folgebescheide (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. April 2011 I R 2/10, BFHE 233, 251, BStBl II 2011, 761; vom 12. Oktober 2010 I R 99/09, BFH/NV 2011, 650, m.w.N.).
  • FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08

    Zur deutschen Steuerpflicht eines polnischen Handelsgewerbetreibenden mit

    Auszug aus BFH, 17.09.2014 - I R 83/12
    Das FG Köln hat die Klage mit Urteil vom 22. November 2011  10 K 4200/08 (EFG 2013, 637) als unbegründet abgewiesen.
  • BFH, 16.04.2015 - III R 6/14

    Kindergeld: notwendiger Umfang der Feststellungen zum anwendbaren ausländischen

    a) Auch wenn der Senat im Revisionsverfahren an die Feststellungen des FG zum Wohnsitz der Klägerin gebunden ist, entbindet dies das FG nicht davon, diese Frage nach Zurückverweisung der Sache einer erneuten Prüfung zu unterziehen, insbesondere wenn die Beteiligten hierzu neue Tatsachen vortragen oder neue Beweismittel anbieten (BFH-Urteil vom 17. September 2014 I R 83/12, BFH/NV 2015, 211, Rz 14 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht