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   BFH, 18.12.2002 - I R 85/01   

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https://dejure.org/2002,6054
BFH, 18.12.2002 - I R 85/01 (https://dejure.org/2002,6054)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2002 - I R 85/01 (https://dejure.org/2002,6054)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - I R 85/01 (https://dejure.org/2002,6054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA; Angemessenheit der Geschäftsführervergütung

  • datenbank.nwb.de

    VGA bei Zahlung überhöhter Gehälter und Lizenzgebühren an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaft mbH; Gesellschaftergeschäftsführer; Tantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    Danach gibt es für die Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers keine festen Regeln (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).

    Die im Senatsurteil in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234 aufgestellten Grundsätze zum Verhältnis fixer und variabler Gehaltsbestandteile seien davon unabhängig.

  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    Dazu gehören insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte (Senatsurteil vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 30.07.1997 - I R 65/96

    Gebäudeerrichtung auf Gesellschaftergrundstück

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    Das FG hat den von ihm angestellten Fremdvergleich auch zu dieser Frage --in Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402; vom 29. März 2000 I R 85/98, BFH/NV 2000, 1247; vgl. im Einzelnen Rengers in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz. 395, m.N. zur Rechtsprechung)-- im Ausgangspunkt auf die Überlegung gestützt, dass eine gesellschaftliche Veranlassung regelmäßig anzunehmen sei, wenn die Kapitalgesellschaft ohne Gegenleistung eine ihr günstige, gesicherte Rechtsposition zugunsten ihres Gesellschafters aufgebe, indem sie einer für sie ungünstigen Vertragsänderung zustimme.
  • BFH, 29.03.2000 - I R 85/98

    VGA; Änderung einer Tantiemevereinbarung zugunsten des

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    Das FG hat den von ihm angestellten Fremdvergleich auch zu dieser Frage --in Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402; vom 29. März 2000 I R 85/98, BFH/NV 2000, 1247; vgl. im Einzelnen Rengers in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz. 395, m.N. zur Rechtsprechung)-- im Ausgangspunkt auf die Überlegung gestützt, dass eine gesellschaftliche Veranlassung regelmäßig anzunehmen sei, wenn die Kapitalgesellschaft ohne Gegenleistung eine ihr günstige, gesicherte Rechtsposition zugunsten ihres Gesellschafters aufgebe, indem sie einer für sie ungünstigen Vertragsänderung zustimme.
  • BFH, 21.01.1998 - I B 66/97

    Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    Darauf kam es für die Entscheidung nicht mehr an (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Januar 1998 I B 66/97, BFH/NV 1998, 883).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    a) Das FG ist zutreffend von dem Senatsurteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85 (BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854) ausgegangen.
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    cc) Soweit die Klägerin sich gegen den im Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) aufgestellten Grundsatz wendet, dass die Gesamtbezüge im Regelfall mindestens zu 75 v.H. aus einem festen und zu höchstens 25 v.H. aus einem erfolgsabhängigen Teil bestehen und dass die Bezüge in diesem Zusammenhang ihrer Höhe nach auf eine Obergrenze zu begrenzen sein sollen, sind diese Einwendungen im Streitfall nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 19.01.2000 - I R 24/99

    VGA bei Kapitalerhöhungskosten

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 12.03.2020 - V R 5/17

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

    a) Als Ausgangspunkt für die Feststellung der Unangemessenheit des Geschäftsführergehalts im Rahmen des (externen) Fremdvergleichs hat das FG zu Recht die Werte der sog. BBE-Studie herangezogen (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.2002 - I R 85/01, BFH/NV 2003, 822, Leitsatz).

    Denn Gehaltsstrukturuntersuchungen stellen nur einen "einigermaßen repräsentativen und verlässlichen Überblick über die im jeweiligen Untersuchungszeitraum gezahlten Geschäftsführergehälter" dar und schaffen erst unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen eine hinreichend aussagekräftige Grundlage für die Gehaltsschätzung (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 822).

    Dass hierbei --im Rahmen des Fremdvergleichs-- auch Gehaltsstrukturuntersuchungen eine Rolle spielen, ergibt sich nicht nur aus der ständigen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 822), sondern war --ausweislich der Einspruchsbegründung vom 30.11.2012-- auch der Klägerin bekannt.

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    Daraus ist zu Recht mit der Vorinstanz zu folgern, dass die zivilrechtliche Erfüllung eines solchen Anspruchs steuerrechtlich nicht unangemessen sein kann (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822, unter II.3. der Gründe, sowie zur gebilligten Rückwirkung einer zunächst schwebend unwirksam vereinbarten Entgeltvereinbarung BFH-Urteil in BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35).
  • FG Saarland, 26.01.2011 - 1 K 1509/07

    Angemessenheit der Geschäftsführergehälter einer im Kfz-Handel tätigen

    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren (BFH vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822).

    Vor diesem Hintergrund gebietet es sich, die gewonnenen Werte nicht als alleinige Orientierung zu nutzen (vgl. auch BFH vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822).

  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645;vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822) bestehen keine Bedenken, zur Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern auch Gehaltsstrukturuntersuchungen heranzuziehen.
  • FG Münster, 26.10.2022 - 13 K 2921/19

    Streit über Betriebsausgabenabzug und verdeckte Gewinnausschüttungen im

    Zwar geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine gesellschaftliche Veranlassung regelmäßig anzunehmen ist, wenn die Kapitalgesellschaft ohne Gegenleistung eine ihr günstige, gesicherte Rechtsposition zugunsten ihres Gesellschafters aufgibt, indem sie einer für sie ungünstigen Vertragsänderung zustimmt (BFH-Urteile vom 18.12.2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822, Rz. 22; vom 29.3.2000 I R 85/98, BFH/NV 2000, 1247; Rengers in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 8 KStG Rz. 395).

    Eine solche Änderung kann nach der Rechtsprechung in aller Regel nur akzeptiert werden, wenn neue, zuvor nicht absehbare und gewichtige Umstände zutage treten und wenn entweder ein zivilrechtlicher Rechtsanspruch auf eine Vertragsanpassung besteht oder ein fremder Dritter sich zu einer Neuregelung bereitgefunden hätte (BFH-Urteile vom 18.12.2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822, Rz. 22; Rengers in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 8 KStG Rz. 395).

  • FG Münster, 21.03.2012 - 7 K 4640/09

    Beratungskosten für die Frage, ob ein GmbH-GesGeschäftsführer

    Die zivilrechtliche Erfüllung dieses Anspruchs kann aber steuerrechtlich nicht unangemessen sein (vgl. auch BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822 unter II. 3 der Gründe).
  • BFH, 15.12.2004 - I R 61/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer: angemessenes Gehalt bei Tätigkeit für weitere

    Dazu zählen insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte (Senatsurteile vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111; vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822).
  • FG Saarland, 13.09.2006 - 1 K 269/02

    Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Klageverfahren gegen den

    Die Abgrenzung wird üblicherweise unter mehreren Aspekten untersucht (Angemessenheit der Gesamtausstattung; Unüblichkeit einzelner Gehaltsteile; Vornahme von Absprachen und deren Einhaltung; ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822 m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 02.09.2003 - 2 K 1263/01

    Andere Kapitalgesellschaft als einer GmbH "nahe stehende" Person; Keine

    Dies gilt umso mehr, als der Geschäftsführer der Klägerin einen Anspruch auf eine Pensionszusage nach dem Anstellungsvertrag im Jahr 1995 oder 1996 nicht hatte und die Klägerin mit der freiwillig erteilten Pensionszusage trotz unsicherer Ertragslage auf eine günstige Rechtsposition verzichtete, ohne dass betriebliche Gründe für die Pensionszusage erkennbar oder geltend gemacht worden wären (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 29. März 2000 I R 85/98, BFH/NV 2000, 1247 ; vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822 ).
  • FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07

    Betriebsvermögen und Ansparrücklage

    Unter Fremden ist eine Kapitalgesellschaft nicht bereit, einem Nichtgesellschafter mehr für seine Dienstleistungen zu zahlen, als dies ansonsten üblich ist (s. z.B. BFH vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822 m.w.N.).
  • FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03

    Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und

  • FG Brandenburg, 01.09.2003 - 2 K 2366/02

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträge 1993 und 1994; Anstellungsvertrag

  • FG Düsseldorf, 14.10.2003 - 6 K 7092/02

    Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen betreffend die Vergütung von

  • FG Hessen, 29.11.2007 - 4 K 2898/06

    Höhenmäßige Begrenzung der Geschäftsführergehälter bei zu erwartenden

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