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   BFH, 09.07.1986 - I R 85/83   

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https://dejure.org/1986,296
BFH, 09.07.1986 - I R 85/83 (https://dejure.org/1986,296)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1986 - I R 85/83 (https://dejure.org/1986,296)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - I R 85/83 (https://dejure.org/1986,296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1; GewStDV § 1

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - Fremdenführer - Tätigkeit für Touristikunternehmen - Selbständige Betätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStDV § 1; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich selbständiger betätigt, nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Marktbeteiligung

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 245
  • BB 1986, 2044
  • BStBl II 1986, 851
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.02.1993 - I R 80/91

    Ausländische Management-Kapitalgesellschaft - Steuerinländer - Hotel -

    Die Betriebsstätte muß für sich genommen nicht die Voraussetzungen erfüllen, die an eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zu stellen sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Die Tätigkeit des Steuerpflichtigen, der sich an eine --wenn auch begrenzte-- Allgemeinheit wendet (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851) muß "nach außen hin in Erscheinung treten".

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung --zum Teil inzident-- Geschäftsbeziehungen zu einem einzigen Vertragspartner als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausreichen lassen, so z.B. bei Versicherungsvertretern, die nur für ein einziges Versicherungsunternehmen tätig werden (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BFHE 123, 507, BStBl II 1978, 137, 139); ferner in den Fällen eines Fremdenführers, der nur für ein Touristikunternehmen arbeitet (Urteil in BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851), einer Anlageberaterin, die im Auftrag einer Bank im wesentlichen nur einen Kunden betreut (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24, 26, a.E.).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Das Merkmal soll aus dem Begriff des Gewerbebetriebs Tätigkeiten ausklammern, die von Gewinnabsicht getragen, aber nicht auf Leistungs- und Güteraustausch gerichtet sind (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).
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