Rechtsprechung
   BFH, 27.05.2009 - I R 86/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1271
BFH, 27.05.2009 - I R 86/07 (https://dejure.org/2009,1271)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2009 - I R 86/07 (https://dejure.org/2009,1271)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - I R 86/07 (https://dejure.org/2009,1271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG 1990 § 49 Abs. 1 Nr. 6, § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

  • openjur.de

    Keine Steuerabzugspflicht eines inländischen Sportvereins bei einer an einen ausländischen Verein gezahlten Vergütung wegen "Spielerleihe"; Keine Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts

  • doppelbesteuerung.eu

    Lohnsteuerhaftung des Fußballvereins bei Spielerleihe | DBA, Doppelbesteuerung, Steuern. beschränkte Steuerpflicht, Haftung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1990 § 49 Abs. 1 Nr. 6, § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EStG 1990 §§ 49, 50 a
    Spielerleihe mit ausländischem Sportverein

  • Judicialis

    EStG 1990 § 49 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG 1990 § 49 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG 1990 § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1; ; EStG 1990 § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; EStG 1990 § 50a Abs. 5; ; EStDV 1990 § 73g; ; KStG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einnahmen eines ausländischen Sportvereins aus einer Transfervereinbarung mit einem inländischen Verein i.d.F.d. sog. Spielerleihe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Steuerabzugspflicht eines inländischen Sportvereins

  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerabzugspflicht eines inländischen Sportvereins bei einer an einen ausländischen Verein gezahlten Vergütung wegen "Spielerleihe; beschränkte Steuerpflicht durch die Überlassung eines Rechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkte Steuerpflicht ? Einnahmen eines ausländischen Sportvereins aus sog. Spielerleihe im Inland nicht steuerbar ? Keine Einkünfte des Verleihers aus Vermietung und Verpachtung ? Transfervergütung als Entgelt für das Recht, eine Spielerlaubnis für den betroffenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Kein Steuerabzug bei Spielerleihe von ausländischem Verein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spielerleihe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einnahmen eines ausländischen Sportvereins aus einer Transfervereinbarung mit einem inländischen Verein i.d.F.d. sog. Spielerleihe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ; Steuerabzugspflicht eines inländischen Sportvereins

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    "Spielerleihe" nicht steuerpflichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung eines Fußballvereins wegen "Spielerleihe"

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Spielerleihe" ist nicht steuerpflichtig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Spielerleihe nicht steuerpflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausleihen von Spielern bei einem ausländischen Fußballverein nicht steuerpflichtig - Besteuerung erfolgt ausschließlich im Ausland

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 1, EStG § 50a Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 49 Abs 1 Nr 6
    Fußballspieler; Haftung; Recht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 126
  • NJW 2010, 800 (Ls.)
  • DB 2009, 1966
  • BStBl II 2010, 120
  • SpuRt 2009, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.08.1992 - I R 24/91

    Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 86/07
    Grundlage für ein Transfergeschäft ist nach den Feststellungen des FG und dem übereinstimmenden Vortrag der Beteiligten eine (arbeits-)rechtliche Bindung des Spielers an einen Verein (s. auch Senatsurteil vom 26. August 1992 I R 24/91, BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977).

    Zu Transferentschädigungen, die nach den Vorschriften des Lizenzspielerstatuts des Deutschen Fußball-Bundes bei dem Wechsel eines Spielers von einem Verein der deutschen Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein gezahlt werden, hat der erkennende Senat entschieden, dass die Zahlung ihren wirtschaftlichen Grund in dem Vereinswechsel und der damit verbundenen Möglichkeit, eine Spielerlaubnis zu erhalten, hat (Senatsurteil in BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977; zustimmend z.B. Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 6. Mai 2008, ESt-Kartei HE § 5 EStG Fach 2 Karte 8).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 73/02

    Beschränkte Steuerpflicht: Überlassung von Rechten an Personen

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 86/07
    Dabei ist anerkannt, dass der Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG 1990 keine abschließende, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung der überlassenen Rechte enthält (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 28. Januar 2004 I R 73/02, BFHE 205, 174, BStBl II 2005, 550; vom 19. Dezember 2007 I R 19/06, BFHE 220, 160).
  • BFH, 04.09.2002 - I B 145/01

    Pflichtverletzung - Nichtabgabe - Steuererklärung - Fälligkeit - Zeitpunkt -

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 86/07
    Infolgedessen war der (Sammel-)Haftungsbescheid in dem der Revision unterliegenden Umfang (zur rechtlichen Selbständigkeit der einzelnen Haftungsansprüche s. Senatsbeschluss vom 4. September 2002 I B 145/01, BFHE 199, 95, BStBl II 2003, 223) aus materiell-rechtlichen Gründen aufzuheben; die Haftungsschuld ist antragsgemäß um die Körperschaftsteuer 1995 von ... DM und um den Solidaritätszuschlag 1995 von ... DM auf ... DM/... EUR herabzusetzen.
  • BFH, 19.12.2007 - I R 19/06

    Nur eingeschränkter Steuerzugriff auf Berufssportler bei Wegzug in eine

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 86/07
    Dabei ist anerkannt, dass der Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG 1990 keine abschließende, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung der überlassenen Rechte enthält (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 28. Januar 2004 I R 73/02, BFHE 205, 174, BStBl II 2005, 550; vom 19. Dezember 2007 I R 19/06, BFHE 220, 160).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 148/90

    1. Keine AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG von entgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 86/07
    Auch wenn die in einem kontingentierten Markt erteilte Genehmigung als eigenständiges und übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen ist (z.B. Senatsurteil vom 4. Dezember 1991 I R 148/90, BFHE 166, 472, BStBl II 1992, 383), lässt sich daraus im Streitfall nicht auf die (befristete) Überlassung eines Wirtschaftsguts "Recht auf Erteilung einer Spielerlaubnis" schließen.
  • BFH, 14.12.2011 - I R 108/10

    Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine

    aa) Der Umstand, dass die Spielerlaubnis zwar vom Verein beantragt, aber dem Spieler gegenüber erteilt wird (dazu Jansen in Festschrift für Arndt Raupach zum 70. Geburtstag, S. 247, 252 ff.; ders., FR 2007, 837; HHR/Anzinger, a.a.O., § 5 EStG Rz 1741; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Mai 2009 I R 86/07, BFHE 225, 126, BStBl II 2010, 120), schließt die Bildung eines Aktivpostens nicht aus.

    Dieser Beurteilung steht das Senatsurteil in BFHE 225, 126, BStBl II 2010, 120 zur sog. Spielerleihe nicht entgegen.

  • FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine

    Gegen eine abschließende Regelung spricht auch, dass unklar ist, was unter Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, zu verstehen ist, insbesondere, ob Schönheitsreparaturen, die üblicherweise nicht jährlich anfallen, hierunter fallen (BFH Urteil vom 25.9.2009 IX R 20/08, BStBl. II 2010, 120 mit weiteren Nachweisen zu diesem Streitstand).

    Es liegt auch kein Fall einer einheitlichen Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahme vor, in denen der BFH alle entstandenen Aufwendungen zur Vereinfachung einheitlich als solche des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG erfasst (BFH Urteil vom 25.9.2009 IX R 20/08, BStBl. II 2010, 120).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 1 K 466/07

    Steuerrechtliche Behandlung von Transferentschädigungen in der Bundesliga

    Es reicht die Begründung eines neuen immateriellen Wirtschaftsgutes beim aufnehmenden Verein (vgl. BFH-Urteil BStBl II 1992, 977, 979 unter 6. a. m. w. N.; BFH-Urteil vom 27. Mai 2009 I R 86/07, BFH/NV 2009, 1522 unter II. 1. b. dd.).
  • FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09

    Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Motorsport-Rennteams, das

    Dabei ist anerkannt, dass der Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG keine abschließende, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung der überlassenen Rechte enthält (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 2009 I R 86/07, BStBl II 2010, 120).
  • FG Düsseldorf, 12.09.2014 - 1 K 4272/11

    Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an

    Bei der Transferentschädigung handele es sich um Anschaffungskosten des übernehmenden Vereins für die Spielererlaubnis, die wiederum ein bilanzierungspflichtiges immaterielles Wirtschafsgut sei (Hinweis auf BFH, Urteil vom 27.05.2009 I R 86/07, BFHE 225, 126, BStBl II 2010, 120).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht