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   BFH, 24.08.2011 - I R 87/10   

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https://dejure.org/2011,8325
BFH, 24.08.2011 - I R 87/10 (https://dejure.org/2011,8325)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2011 - I R 87/10 (https://dejure.org/2011,8325)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2011 - I R 87/10 (https://dejure.org/2011,8325)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • openjur.de

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • Bundesfinanzhof

    AO § 163, AO § 227, DBA USA Art 19 Abs 1 Buchst a
    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • Bundesfinanzhof

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 163 AO, § 227 AO, Art 19 Abs 1 Buchst a DBA USA 1989
    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • rewis.io

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • ra.de
  • rewis.io

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163; AO § 227; FGO § 101 S. 1
    Beurteilung eines Ermessensmangels bei unzutreffender Auslegung des Begriffs der Unbilligkeit gem. § 163 AO durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Die Kriterien hierfür sind im Regelungsbereich des § 163 AO die gleichen wie im Rahmen des § 227 AO, weil sich diese beiden Billigkeitsvorschriften im Wesentlichen nur in der Rechtsfolgeanordnung, nicht aber in den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen unterscheiden (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

    Die Billigkeitsprüfung verlangt eine umfassende Berücksichtigung aller für den Einzelfall relevanten Normen und Umstände (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96

    Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der italienischen

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Nachdem die Klägerin nach ihren Angaben im Mai 2001 von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 29. September 1998  1 C 20/96 (BVerwGE 107, 223) erfahren hatte, wonach diese Rechtsauffassung unzutreffend ist, gab sie eine Verzichtserklärung ab und verlor die deutsche Staatsbürgerschaft durch Aushändigung der Verzichtsurkunde am 13. November 2001.

    Zwar hatte sie im Jahr 1991 die italienische Staatsangehörigkeit durch Antrag erworben; da sie aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beibehalten hatte, hat sie dadurch nach der seinerzeitigen Rechtslage nicht "automatisch", d.h. ohne ausdrücklichen Verzicht, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren (vgl. BVerwG-Urteil in BVerwGE 107, 223).

  • BFH, 21.10.2009 - I R 112/08

    Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    aa) Eine Unbilligkeit i.S. von § 163 AO kann in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606).

    Sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte oder wenn angenommen werden kann, dass die Festsetzung der Steuer den Wertungen des Gesetzgebers widerspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271, und in BFH/NV 2010, 606; BFH-Urteil vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833).

  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Die Vorschrift bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrages insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2000 IV R 3/99, BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372).

    b) Im Streitfall liegt ein Ermessensmangel vor, weil das FA den Begriff der Unbilligkeit gemäß § 163 AO unzutreffend ausgelegt hat und sich infolgedessen des ihm ggf. zustehenden Ermessens nicht bewusst gewesen ist und ein Ermessen nicht ausgeübt hat (sog. Ermessensunterschreitung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372; vom 11. März 2004 VII R 52/02, BFHE 205, 14, BStBl II 2004, 579; Kruse in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 5 AO Rz 40).

  • BFH, 13.05.1987 - VII R 37/84

    Schutzwürdige Vertrauenslage - Merkblatt

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Aus den von FA und FG für ihre gegenteilige Sichtweise herangezogenen BFH-Urteilen vom 13. Mai 1987 VII R 37/84 (BFHE 150, 108, BStBl II 1987, 606) und vom 5. Juni 2003 III R 26/00 (BFH/NV 2003, 1529) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil diese keine Billigkeitsverfahren zum Gegenstand haben.
  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Aus den von FA und FG für ihre gegenteilige Sichtweise herangezogenen BFH-Urteilen vom 13. Mai 1987 VII R 37/84 (BFHE 150, 108, BStBl II 1987, 606) und vom 5. Juni 2003 III R 26/00 (BFH/NV 2003, 1529) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil diese keine Billigkeitsverfahren zum Gegenstand haben.
  • BFH, 23.02.1966 - II 60/63

    Bindung der Finanzbehörde an die unrichtige Auskunft einer unteren

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    So hat der BFH zu § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO entschieden, dass zwar die Berufung auf Treu und Glauben nur im Hinblick auf ein Verhalten der Finanzbehörden möglich ist, dass aber ein schützenswertes Vertrauen auf die Richtigkeit einer behördlichen Auskunft auch dann zu einer in der Sache liegenden unbilligen Härte führen kann, wenn die Auskunft von einer nicht steuerverwaltenden Stelle erteilt wurde (BFH-Urteil vom 23. Februar 1966 II 60/63, BFHE 85, 521, BStBl III 1966, 438; ebenso FG Düsseldorf vom 31. Oktober 1966 VI 16/64 A, EFG 1967, 262).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Die Entscheidung über eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gezogenen Grenzen überprüft werden kann (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 --zur Vorgängerregelung des § 131 der Reichsabgabenordnung [RAO]--; BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; kritisch z.B. Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 163 AO Rz 10 i.V.m. § 227 AO Rz 24 f.).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 125/70

    Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte oder wenn angenommen werden kann, dass die Festsetzung der Steuer den Wertungen des Gesetzgebers widerspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271, und in BFH/NV 2010, 606; BFH-Urteil vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - I R 87/10
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (Ermessensreduzierung auf Null; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916, m.w.N.).
  • FG München, 04.03.2010 - 5 K 3273/08

    Keine sachliche Unbilligkeit nach § 227 AO aufgrund von Falschauskünften fremder

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Wegen der durch die AO vorgegebenen Trennung von Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren finden sich mit dem im Vierten Teil des Gesetzes enthaltenen § 163 Satz 1 AO und mit dem im Fünften Teil enthaltenen § 227 AO zwei gleichartige Vorschriften, die es ermöglichen, die Steuer im Einzelfall abweichend festzusetzen oder Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zu erlassen, wobei der in § 163 Satz 1 AO verwendete Begriff der "Unbilligkeit" mit dem in § 227 AO verwendeten identisch ist (BFH-Urteil vom 24. August 2011 I R 87/10, BFH/NV 2012, 161).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Da die Sache mangels einer Ermessensreduzierung auf Null nicht i.S. von § 101 Satz 1 FGO spruchreif ist (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 101 FGO Rz 2; Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 10, m.w.N.; Lange in HHSp, § 102 FGO Rz 118) und der Senat nicht befugt ist, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Finanzbehörde zu setzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. August 2011 I R 87/10, BFH/NV 2012, 161, unter II.3.; Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 9, m.w.N.; Lange in HHSp, § 102 FGO Rz 114, m.w.N.) verbleibt es bei der vom FG bereits ausgesprochenen Verpflichtung des FA, die Klägerin --nunmehr unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats-- erneut zu bescheiden (§ 101 Satz 2 FGO).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 4/14

    Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen des

    Nur wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen und nach § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass auszusprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2011 I R 87/10, BFH/NV 2012, 161; vom 21. August 2012 IX R 39/10, BFH/NV 2013, 11; in BFH/NV 2013, 1383).
  • BFH, 11.04.2012 - XI B 49/11

    Kein Erlass von Aussetzungszinsen nach § 237 AO, auch wenn die Aussetzung der

    c) Entgegen der Ansicht der Klägerin spricht für die Klärungsbedürftigkeit der von ihr aufgeworfenen Rechtsfrage nicht das --mittlerweile durch Urteil vom 24. August 2011 abgeschlossene-- Revisionsverfahren I R 87/10 (BFH/NV 2012, 161).

    In dem Verfahren I R 87/10 ging es um die Frage, ob die unzutreffende Auskunft einer nicht mit der Steuerfestsetzung befassten Behörde, die deutsche Staatsangehörigkeit gehe durch die Heirat mit einem italienischen Staatsangehörigen automatisch verloren, eine Bindung der Finanzbehörden nach Treu und Glauben bewirkt und im Verfahren wegen abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen zu einer Ermessensreduzierung auf Null führen kann (vgl. BFH/NV 2012, 161).

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 28/09

    Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der

    Auf diese Weise lassen sich in bestimmten Einzelfällen Wertungswidersprüche aufdecken und im Billigkeitswege beseitigen, die bei isolierter Betrachtungsweise als typischer Nebeneffekt der Anwendung einzelner steuerrechtlicher Normen hinnehmbar erscheinen, insgesamt aber, in ihrem Zusammenwirken in einem atypischen Einzelfall eine Rechtslage herbeiführen, welche als sachlich unbillig erscheint (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297; vom 24. August 2011 I R 87/10, BFH/NV 2012, 161, unter II.2.b bb).
  • FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21

    Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von

    Der Begriff der Unbilligkeit ist derselbe wie in § 227 AO (BFH v. 26.10.1994 - X R 104/92, BStBl II 1995, 297; BFH v. 24.8.2011 - I R 87/10, BFH/NV 2012, 161; BFH v. 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl. II 2017, 393; s. § 227 Rz. 18; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 163 AO Tz. 1 u. 8).
  • FG München, 22.11.2016 - 6 K 2548/14

    Europarechtskonformes Verfahren zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr von

    Nur wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen und nach § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass auszusprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2011 I R 87/10, BFH/NV 2012, 161; vom 21. August 2012 IX R 39/10, BFH/NV 2013, 11; in BFH/NV 2013, 1383).
  • FG Nürnberg, 27.10.2020 - 2 K 483/18

    Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus

    Wegen der durch die AO vorgegebenen Trennung von Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren finden sich mit dem im Vierten Teil des Gesetzes enthaltenen § 163 Satz AO und mit dem im Fünften Teil enthaltenen § 227 AO zwei gleichartige Vorschriften, die es ermöglichen, die Steuer im Einzelfall abweichend festzusetzen oder Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zu erlassen, wobei der in § 163 Absatz 1 Satz 1 AO verwendete Begriff der "Unbilligkeit" mit dem in § 227 AO verwendeten identisch ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28.11.2016 GrS 1/15, BStBl II 2017, 393; BFH-Urteil vom 24.08.2011 I R 87/10, BFH/NV 2012, 161).
  • VG Magdeburg, 18.11.2015 - 9 A 194/14

    Abwasserbeiträge: Erlass von Säumniszuschlägen

    b) Darüber hinaus wohnen dem die Norm des § 227 AO prägenden Begriff der Unbilligkeit auch Gerechtigkeitsgesichtspunkte inne, wobei zu den Gerechtigkeitspostulaten u. a. die Grundsätze des Vertrauensschutzes und von Treu und Glauben zählen (vgl. BFH, U. v. 24.08.2011 - I R 87/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2014 - 4 L 81/14

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Es kann danach offen bleiben, ob eine sachliche Unbilligkeit angesichts des Verhaltens des Beklagten nicht schon nach Maßgabe von Gerechtigkeitsgesichtspunkten, zu denen u.a. die Grundsätze des Vertrauensschutzes und von Treu und Glauben zählen (BFH, Urt. v. 24. August 2011 - I R 87/10 -, zit. nach JURIS; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 227 AO Rdnr. 41, 42, m.w.N.), gegeben ist.
  • FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 2493/16

    Abweichende Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen aus

  • FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18

    Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Erbschaftssteuer bei Erwerb des

  • FG Münster, 15.09.2015 - 5 K 257/15

    Vergleichbarer Abzug als Sonderausgabe bei konfessionslosen Steuerpflichtigen

  • FG Niedersachsen, 16.09.2015 - 9 K 58/14

    Ermessensreduktion auf Null des Finanzamts bei einer abweichenden

  • VG Potsdam, 03.12.2013 - 11 K 199/07

    Grundsteuer

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