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   BFH, 25.06.2014 - I R 88/12   

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https://dejure.org/2014,36459
BFH, 25.06.2014 - I R 88/12 (https://dejure.org/2014,36459)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2014 - I R 88/12 (https://dejure.org/2014,36459)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - I R 88/12 (https://dejure.org/2014,36459)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a. F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft

  • openjur.de

    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a.F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    AStG § 1 Abs 1, AStG § 1 Abs 3, AStG § 1 Abs 4, KStG § 8a Abs 1 S 1 Nr 2, EGV Art 43, AEUV Art 49
    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a.F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a.F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AStG, § 1 Abs 3 AStG, § 1 Abs 4 AStG, § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 KStG 1999, Art 43 EGV
    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a.F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft

  • IWW

    § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz), § ... 20 des Umwandlungssteuergesetzes, § 1 Abs. 1 AStG, § 1 AStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 1 Abs. 1, 4 AStG, § 1 Abs. 4 AStG, §§ 13, 15, 18, 21 des Einkommensteuergesetzes, § 21 Abs. 11 Satz 1 AStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes, § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG 1999, § 8a KStG 1999, 3 AStG, Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 267 AEUV, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a.F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochter

  • rewis.io

    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a.F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    § 1 Abs. 1 AStG ermöglicht bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine ausländische Tochtergesellschaft eine Einkünfteberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einkünfteberichtigung bei Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einkünfteberichtigung bei zinslosem Darlehen an ausländische Tochtergesellschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 3029
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.11.2000 - I R 85/99

    Gesellschaftsrechtlich bedingte Garantieerklärung: Kein Zuschlag nach § 1 AStG

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    a) Die von § 1 Abs. 1 AStG a.F. angeordnete Berichtigung der Einkünfte hängt davon ab, dass es um ein Verhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und einer ihm nahe stehenden Person geht, das als "Geschäftsbeziehung" qualifiziert werden kann (Senatsurteile vom 29. November 2000 I R 85/99, BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; vom 23. Juni 2010 I R 37/09, BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).

    b) Der Senat hat zu der im Jahr 1985 geltenden Rechtslage entschieden, dass die Garantieerklärung einer Konzern-Obergesellschaft zugunsten eines anderen konzernangehörigen Unternehmens nicht im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Unternehmen abgegeben wird, wenn die begünstigte Gesellschaft mangels ausreichender Eigenkapitalausstattung ohne sie ihre konzerninterne Funktion nicht erfüllen könnte (Senatsurteil in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (Senatsurteile in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; in BFH/NV 2009, 123; Senatsbeschluss vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648; Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).

  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    Er hat ferner entschieden, dass diese Beurteilung gleichermaßen für diejenige Fassung des Außensteuergesetzes gilt, die durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (BGBl I 1992, 297, BStBl I 1992, 146) geschaffen worden ist und seit dem 1. Januar 1992 gilt (Senatsurteil vom 27. August 2008 I R 28/07, BFH/NV 2009, 123).

    Vielmehr ist sie nur dann nicht Gegenstand einer "Geschäftsbeziehung", wenn sie entweder nach den Vorschriften des für die Darlehensnehmerin maßgeblichen Gesellschaftsrechts als Zuführung von Eigenkapital anzusehen ist (Senatsurteil vom 30. Mai 1990 I R 97/88, BFHE 160, 567, BStBl II 1990, 875) oder wenn sie der Zuführung von Eigenkapital in einer Weise nahe steht, die eine steuerrechtliche Gleichbehandlung mit jener gebietet (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 123).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (Senatsurteile in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; in BFH/NV 2009, 123; Senatsbeschluss vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648; Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).

  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09

    Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    a) Die von § 1 Abs. 1 AStG a.F. angeordnete Berichtigung der Einkünfte hängt davon ab, dass es um ein Verhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und einer ihm nahe stehenden Person geht, das als "Geschäftsbeziehung" qualifiziert werden kann (Senatsurteile vom 29. November 2000 I R 85/99, BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; vom 23. Juni 2010 I R 37/09, BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (Senatsurteile in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; in BFH/NV 2009, 123; Senatsbeschluss vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648; Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).

    Jedenfalls eine Korrektur einer unentgeltlichen Darlehensgewährung auf der Grundlage des (allgemeinen) Fremdvergleichs, der zwar den Einfluss der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den Geschäftspartnern auf die Preisbildung ausschließt, nicht aber sachbezogene wirtschaftliche Gründe der Parteien (s. zu einer unentgeltlichen Darlehensgewährung im Interesse des Darlehensgebers das Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895; s.a. --u.U. allerdings darüber hinaus gehend-- zum Einfluss von evtl. vorhandenen weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern auf die Fremdüblichkeit der vereinbarten Bedingungen des Darlehensvertrags das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, Tz. 4.1), ist als Maßnahme zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsrechte geeignet und jedenfalls nicht unverhältnismäßig (so im Ergebnis auch Hruschka, ISR 2013, 123, 124; wohl auch Nientimp, ISR 2013, 122, 123; Ditz in Schönfeld/Ditz, DBA, Art. 9 Rz 17; derselbe in Wassermeyer/Baumhoff, Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, 2014, Rz 6.501; Scheipers/Linn, IStR 2010, 469, 473 f.; Nolden/ Bollermann, IWB 2013, 649, 652 ff.; Greinert/Weigert, Der Betrieb 2013, 2524, 2526 f.; a.A. wohl Puls, IStR 2013, 704, 707).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-311/08

    SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung -

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    Eine solche Einkünfteberichtigung, die den Einfluss der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den Geschäftspartnern auf die Preisbildung im konkreten Fall ausschließt, nicht aber sachbezogene wirtschaftliche Gründe der Parteien, ist als Maßnahme zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Mitgliedstaaten geeignet und jedenfalls nicht unverhältnismäßig, sodass insoweit nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 21. Januar 2010 C-311/08 "SGI" (Slg 2010, I-487) keine unionsrechtlichen Bedenken bestehen.

    a) Der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), zu einer im belgischen Recht vorgesehenen Einkünftekorrektur (EuGH-Urteil vom 21. Januar 2010 C-311/08, "SGI", Slg. 2010, I-487) entnimmt der Senat, dass eine solche Regelung mit der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrags von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997, Nr. C-340, 1, nunmehr Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.d.F. des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Union, 2008, Nr. C-115, 47) --AEUV--, vereinbar sein kann, da sie zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Notwendigkeit der Verhinderung einer Steuerumgehung gerechtfertigt sein kann.

  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07

    Europarechtskonforme Auslegung von § 1 Abs. 1 AStG - Aufhebung von § 29 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    Die dagegen erhobene Klage hatte teilweise Erfolg (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 29. November 2012  1 K 118/07, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 279): Das FG verminderte unter Abänderung der Feststellungsbescheide den Hinzurechnungsbetrag auf 46.600 DM.

    Jedenfalls eine Korrektur einer unentgeltlichen Darlehensgewährung auf der Grundlage des (allgemeinen) Fremdvergleichs, der zwar den Einfluss der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den Geschäftspartnern auf die Preisbildung ausschließt, nicht aber sachbezogene wirtschaftliche Gründe der Parteien (s. zu einer unentgeltlichen Darlehensgewährung im Interesse des Darlehensgebers das Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895; s.a. --u.U. allerdings darüber hinaus gehend-- zum Einfluss von evtl. vorhandenen weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern auf die Fremdüblichkeit der vereinbarten Bedingungen des Darlehensvertrags das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, Tz. 4.1), ist als Maßnahme zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsrechte geeignet und jedenfalls nicht unverhältnismäßig (so im Ergebnis auch Hruschka, ISR 2013, 123, 124; wohl auch Nientimp, ISR 2013, 122, 123; Ditz in Schönfeld/Ditz, DBA, Art. 9 Rz 17; derselbe in Wassermeyer/Baumhoff, Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, 2014, Rz 6.501; Scheipers/Linn, IStR 2010, 469, 473 f.; Nolden/ Bollermann, IWB 2013, 649, 652 ff.; Greinert/Weigert, Der Betrieb 2013, 2524, 2526 f.; a.A. wohl Puls, IStR 2013, 704, 707).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 97/88

    Gewährung eines zinslosen Darlehens an ausländische Tochtergesellschaft kann zu

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    Vielmehr ist sie nur dann nicht Gegenstand einer "Geschäftsbeziehung", wenn sie entweder nach den Vorschriften des für die Darlehensnehmerin maßgeblichen Gesellschaftsrechts als Zuführung von Eigenkapital anzusehen ist (Senatsurteil vom 30. Mai 1990 I R 97/88, BFHE 160, 567, BStBl II 1990, 875) oder wenn sie der Zuführung von Eigenkapital in einer Weise nahe steht, die eine steuerrechtliche Gleichbehandlung mit jener gebietet (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 123).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    d) Das FG ist nach diesen Maßgaben im Wege einer Gesamtwürdigung des Gesellschaftsvertrags und des Darlehensvertrags und der im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge vorliegenden Umstände (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344) zu dem Schluss gekommen, dass sich das Darlehen teilweise --bezogen auf das Streitjahr 2001 mit einem Anteil von 35 % des zum Beginn des Jahres bestehenden Restdarlehens-- als eigenkapitalersetzend darstellte.
  • BFH, 29.04.2009 - I R 26/08

    "Geschäftsbeziehung" in i.S. des § 1 AStG a.F. - zinsloses, unbesichertes

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (Senatsurteile in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; in BFH/NV 2009, 123; Senatsbeschluss vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648; Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    Für diese Frage besteht kein weiter gehender Klärungsbedarf durch eine Vorlage an den EuGH auf der Grundlage des Art. 267 AEUV (s. insoweit EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. 283/81, "C.I.L.F.I.T.", Slg. 1982, 3415).
  • BFH, 11.10.2012 - I R 75/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
    Jedenfalls eine Korrektur einer unentgeltlichen Darlehensgewährung auf der Grundlage des (allgemeinen) Fremdvergleichs, der zwar den Einfluss der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den Geschäftspartnern auf die Preisbildung ausschließt, nicht aber sachbezogene wirtschaftliche Gründe der Parteien (s. zu einer unentgeltlichen Darlehensgewährung im Interesse des Darlehensgebers das Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895; s.a. --u.U. allerdings darüber hinaus gehend-- zum Einfluss von evtl. vorhandenen weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern auf die Fremdüblichkeit der vereinbarten Bedingungen des Darlehensvertrags das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, Tz. 4.1), ist als Maßnahme zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsrechte geeignet und jedenfalls nicht unverhältnismäßig (so im Ergebnis auch Hruschka, ISR 2013, 123, 124; wohl auch Nientimp, ISR 2013, 122, 123; Ditz in Schönfeld/Ditz, DBA, Art. 9 Rz 17; derselbe in Wassermeyer/Baumhoff, Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, 2014, Rz 6.501; Scheipers/Linn, IStR 2010, 469, 473 f.; Nolden/ Bollermann, IWB 2013, 649, 652 ff.; Greinert/Weigert, Der Betrieb 2013, 2524, 2526 f.; a.A. wohl Puls, IStR 2013, 704, 707).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 K 1472/13

    EuGH-Vorlage: Unionsrechtswidrige Hinzurechnung unentgeltlicher

    Für diese Frage bestehe kein weitergehender Klärungsbedarf durch eine Vorlage an den EuGH auf der Grundlage des Art. 267 AEUV (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juni 2014 I R 88/12, BFH/NV 2015, 57).
  • FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11

    Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, war § 1 AStG a.F. nicht unionsrechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 88/12, BFH/NV 2015, S. 57 unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 21. Januar 2010 C 311/08 "SGl"), denn die belastende Wirkung der Rechtsnorm beschränkte sich im Streitfall darauf, dem Umstand einer unentgeltlichen Darlehensgewährung der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft durch Ansatz eines fremdvergleichsgerechten Leistungsentgelts Rechnung zu tragen.

    Der BFH hat im Urteil vom 25. Juni 2014 (I R 88/12, aaO) festgestellt, die Korrektur einer unentgeltlichen Darlehensgewährung auf der Grundlage des allgemeinen Fremdvergleichs, der zwar den Einfluss der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den Geschäftspartnern auf die Preisbildung ausschließe, aber sachbezogene wirtschaftliche Gründe der Parteien zulasse, sei als Maßnahme zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsrechte geeignet und jedenfalls nicht unverhältnismäßig.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 1 K 1472/13

    Minderung der Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus Geschäftsbeziehungen mit

    Für diese Frage bestehe kein weitergehender Klärungsbedarf durch eine Vorlage an den EuGH auf der Grundlage des Art. 267 AEUV (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juni 2014 I R 88/12, BFH/NV 2015, 57 ).
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