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   BFH, 23.07.1986 - I R 94/83   

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https://dejure.org/1986,13657
BFH, 23.07.1986 - I R 94/83 (https://dejure.org/1986,13657)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1986 - I R 94/83 (https://dejure.org/1986,13657)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - I R 94/83 (https://dejure.org/1986,13657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen geeigneter Schätzungsgrundlagen für die Veranlagung zur Umsatzsteuer vor Erlass einer Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.10.1984 - VIII R 111/84

    Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Betriebsprüfungsanordnung - Streit über

    Auszug aus BFH, 23.07.1986 - I R 94/83
    Er beträgt in Streitfällen über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung regelmäßig 50 v. H. der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern, die im Einzelfall geschätzt werden müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 1974 VII B 122/73, BFHE 113, 411, BStBl II 1975, 197, und vom 4. Oktober 1984 VIII R 111/84, BFHE 142, 542, BStBl II 1985, 257).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 122/73

    Bp-Prüfungsanordnung über mehr als drei Veranlagungszeiträume nicht

    Auszug aus BFH, 23.07.1986 - I R 94/83
    Er beträgt in Streitfällen über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung regelmäßig 50 v. H. der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern, die im Einzelfall geschätzt werden müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 1974 VII B 122/73, BFHE 113, 411, BStBl II 1975, 197, und vom 4. Oktober 1984 VIII R 111/84, BFHE 142, 542, BStBl II 1985, 257).
  • BFH, 10.04.1990 - III E 2/89

    Fehlerhaftes Aussetzungsverfahren auf Grund fehlerhafter Schätzungsgrundlagen bei

    Er ist in Streitfällen über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung regelmäßig mit 50 v. H. der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern, die im Einzelfall geschätzt werden müssen, anzusetzen (vgl. u. a. BFH-Beschlüsse vom 17. September 1974 VII B 122/73, BFHE 113, 411, BStBl II 1975, 197; vom 4. Oktober 1984 VIII R 111/84, BFHE 142, 542, BStBl II 1985, 257; vom 23. Juli 1986 I R 94/83, BFH/NV 1987, 49).

    Sie bleibt für die Streitwertfestsetzung auch dann maßgebend, wenn sich später aufgrund der durchgeführten Außenprüfung herausstellen sollte, daß ein anderer Streitwertansatz den tatsächlichen Verhältnissen besser gerecht geworden wäre (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1985 VIII R 292/84, BFH/NV 1986, 294, und in BFH/NV 1987, 49).

  • BFH, 20.05.2014 - X E 1/14

    Streitwert in Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Prüfungsanordnungen -

    Ebenso hat der I. Senat in einem Fall entschieden, in dem das  --sich gleichmäßig über die einzelnen Jahre verteilende-- Mehrergebnis einer für Folgejahre durchgeführten Außenprüfung, das der Kläger bestritten hatte, auch für die Ermittlung des Streitwerts eines Rechtsmittels gegen die Prüfungsanordnung für die Vorjahre herangezogen werden sollte (BFH-Beschluss vom 23. Juli 1986 I R 94/83, BFH/NV 1987, 49; dem ausdrücklich zustimmend der VIII. Senat im Beschluss in BFH/NV 1988, 515, unter 3.).
  • FG Hamburg, 05.11.2019 - 4 K 142/17

    Streitwert bei Prüfungsanfechtung

    Das im Zusammenhang mit § 155 FGO i.V.m. § 3 ZPO aufgestellte Prüfprogramm, nach dem der Streitwert aufgrund einer in die Zukunft gerichteten Prognose festzusetzen sei und diese Prognose auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bezogen werden müsse (BFH, Beschluss vom 23. Juli 1986, I R 94/83, BFH/NV 1987, 49, juris, Rn. 8), steht im deutlichen Widerspruch zum heutigen § 40 GKG.
  • BFH, 10.03.1988 - VIII R 367/83

    Nichtzulassung einer Revision bei Unterschreitung der Streitwertgrenzen und nicht

    Zum anderen ist, da eine erstmalige Prüfung der steuerlichen Verhältnisse durchgeführt werden soll, ein Rückgriff auf das Mehrergebnis früherer Außenprüfungen (vgl. dazu Beschluß des BFH vom 23. Juli 1986 I R 94/83, BFH/NV 1987, 49) nicht möglich.
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