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   BFH, 11.04.1990 - I R 95/88   

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https://dejure.org/1990,7408
BFH, 11.04.1990 - I R 95/88 (https://dejure.org/1990,7408)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1990 - I R 95/88 (https://dejure.org/1990,7408)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1990 - I R 95/88 (https://dejure.org/1990,7408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.09.1968 - I 195/65

    Steuerrechtliche Behandlung einer Pensionslast im Falle der Zusage einer

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 95/88
    Bezogen auf das in der jeweiligen Pensionszusage vorgesehene Pensionsalter muß es deshalb hinreichend wahrscheinlich sein, daß die Kapitalgesellschaft nach Maßgabe der Pensionsrückstellung in Anspruch genommen wird (vgl. bereits BFH-Urteil vom 25. September 1968 I 195/65, BFHE 93, 385, BStBl II 1968, 810).

    Zudem kann der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht gezwungen werden, tatsächlich zu dem angenommenen Zeitpunkt in Pension zu gehen (BFH in BFHE 93, 385, BStBl II 1968, 810).

  • BFH, 28.04.1982 - I R 51/76

    Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 95/88
    In seinem Urteil vom 28. April 1982 I R 51/76 (BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612) hat der Senat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unter der Annahme berechnet werden müssen, daß der Pensionsfall mit Vollendung des 75. Lebensjahres eintritt.

    Hiernach bestand in dem in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 entschiedenen Fall hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, daß Angehörige dieses Personenkreises mit dem vertraglich vorgesehenen Pensionsalter von 65 Jahren zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand traten.

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 95/88
    Wegen seiner beherrschenden Stellung wird er deshalb auch im sozialen Rentenrecht nicht als Arbeitnehmer angesehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 1986 7 RAr 43/85 mit Anmerkung Weber, Betriebs-Berater 1987, 406).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 95/88
    Nach den allgemeinen Grundsätzen bestimmt sich aber die Höhe einer zu bildenden Rückstellung nach der wahrscheinlich zu erbringenden Leistung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845, 848, und Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl. 1989, § 5 Anm. 40).
  • BFH, 11.09.2013 - I R 72/12

    (Mindest-) Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden

    Der Senat hat in jenem Urteil --bezogen auf die Qualifizierung von (laufenden) Einkommensminderungen im Zuge der Aufstockung von Pensionsrückstellungen-- zwar darauf verwiesen, die Höhe einer Rückstellung sei nach der wahrscheinlich zu erbringenden Leistung zu bemessen, was die Einbeziehung von Erkenntnissen über das "Ruhestandsverhalten" dieser Personen rechtfertige (s.a. Senatsurteil vom 11. April 1990 I R 95/88, BFH/NV 1991, 659; Beschluss des FG München vom 20. Februar 2012  7 V 2818/11, EFG 2012, 1171); bestehe eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass dieser Personenkreis im allgemeinen nicht vor dem 65. Lebensjahr in Ruhestand trete, werde die verpflichtete Kapitalgesellschaft voraussichtlich nicht zu einem früheren Termin in Anspruch genommen werden, was wiederum die Anerkennung von entsprechenden Betriebsausgaben hindere.
  • BFH, 19.12.1994 - I S 19/94

    Pensionszusage an nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

    Den Entscheidungen liegt die Überlegung zugrunde, daß nicht vorhersehbar ist, ob der Geschäftsführer die ihm in höherem Alter zugesagte Pension noch erdienen kann (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 1988 I R 284/82, BFH/NV 1989, 395; vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195; vom 11. April 1990 I R 95/88, BFH/NV 1991, 659, und vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52).
  • FG Niedersachsen, 08.06.1993 - VI 57/90

    Körperschaftsteuer; Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

    Die Entscheidung des Senats weicht von folgenden BFH-Urteilen ab: BFH vom 13.04.1958 I R 284/82, BFH/NV 1989, 395; vom 25.05.1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195; vom 11.04.1990 I R 95/88, BFH/NV 1991, 659; vom 25.04.1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269; vom 23.01.1991 I R 113/88, BFHE 163, 207 = BStBl II 1991, 379; vom 20.05.1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52; vom 30.09.1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330.
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