Rechtsprechung
   BFH, 02.10.2012 - I S 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47726
BFH, 02.10.2012 - I S 12/12 (https://dejure.org/2012,47726)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2012 - I S 12/12 (https://dejure.org/2012,47726)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - I S 12/12 (https://dejure.org/2012,47726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,47726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Auslegung - sofortige Beschwerde als Anhörungsrüge

  • openjur.de

    Auslegung; sofortige Beschwerde als Anhörungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 2, FGO § 120 Abs 3, FGO § 133a
    Auslegung - sofortige Beschwerde als Anhörungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung - sofortige Beschwerde als Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 2 FGO, § 120 Abs 3 FGO, § 133a FGO
    Auslegung - sofortige Beschwerde als Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Auslegung - sofortige Beschwerde als Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a
    Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Anhörungsrüge; Unzulässigkeit neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem die Revision verworfen worden ist, als Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit zur Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Anhörungsrüge; Anforderungen an die Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.06.2012 - I R 51/11

    Begründung der Revision

    Auszug aus BFH, 02.10.2012 - I S 12/12
    Die Revision des Klägers, Revisionsklägers und Rügeführers (Kläger) wurde mit Beschluss vom 5. Juni 2012 (I R 51/11, BFH/NV 2012, 1800) verworfen.

    Der Kläger hat insoweit außer Acht gelassen, dass den Anforderungen an die Begründung einer Revision (§ 120 Abs. 3 FGO) innerhalb der zweimonatigen Frist des § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO, die im Revisionsverfahren I R 51/11 auf den 27. September 2011 verlängert worden war (§ 120 Abs. 2 Satz 3 FGO), zu genügen ist (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 41).

  • BFH, 22.03.2011 - X B 198/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Auszug aus BFH, 02.10.2012 - I S 12/12
    Zwar ist der vor dem Bundesfinanzhof (BFH) postulationsfähige Personenkreis beim Wort zu nehmen und deshalb grundsätzlich auch eine Umdeutung der nicht statthaften sofortigen Beschwerde in eine Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO ausgeschlossen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 198/10, BFH/NV 2011, 1166, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11

    Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO

    Zwar ist der vor dem Bundesfinanzhof postulationsfähige Personenkreis (vgl. § 62 Abs. 4 FGO) grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 -, BFH/NV 2007, S. 747, vom 21. August 2007 - X B 160/07 -, juris, vom 4. November 2008 - V B 114/08 -, BFH/NV 2009, S. 400, vom 11. März 2009 - VI S 11/08 -, juris, vom 22. März 2011 - X B 198/10 -, BFH/NV 2011, S. 1166 und vom 14. Februar 2012 - IV S 1/12 -, BFH/NV 2012, S. 967), ungeachtet dessen kann jedoch dann, wenn ein Rechtsbehelf ausschließlich auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt wird, schon im Wege der Auslegung von einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO ausgegangen werden (so zur Auslegung einer "sofortigen Beschwerde" als Anhörungsrüge Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I S 12/12 -, BFH/NV 2013, S. 733 unter Bezugnahme auf das Gebot der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Prozesserklärungen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht