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   BFH, 24.02.2009 - I S 2/09   

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https://dejure.org/2009,15244
BFH, 24.02.2009 - I S 2/09 (https://dejure.org/2009,15244)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2009 - I S 2/09 (https://dejure.org/2009,15244)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - I S 2/09 (https://dejure.org/2009,15244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Wiederholung einer Anhörungsrüge

  • Judicialis

    ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 579 Abs. 1; FGO § 134
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens bzgl. vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig gewesener Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiederholung einer Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 2/09
    Der erkennende Senat hat sowohl die Ablehnungsgesuche als auch die Anhörungsrüge als unzulässig verworfen (Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2008 I S 27/08).

    Daraufhin stellten die Antragsteller einen "neuerlichen Antrag" auf PKH "verbunden mit neuerlichen und erneuerten Gesuch(en) wegen der Besorgnis der Befangenheit" (gerichtet gegen die an den Verfahren I S 13/07 (PKH) und I S 27/08 beteiligten Richter) und einer "neuerlichen und einer erneuerten Gehörsrüge nach § 133a FGO wegen einer rechtliches Gehör nicht gewährenden Abwicklung eines Befangenheitsgesuchs" (verbunden mit weiteren Verfahrensanträgen, z.B. Übersendung einer vom Präsidenten des BFH beglaubigten Abschrift des Geschäftsverteilungsplans, Übersendung der Akten in Ablichtung).

    Auch wenn der Senat die Antragsteller als beim BFH postulationsfähig ansieht, da sich die Anträge als (weitere) Folge eines vor dem 1. Juli 2008 eingeleiteten Verfahrens auf Gewährung von PKH darstellen (Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2008 I S 27/08), sind die Anträge als unzulässig zu verwerfen.

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat eine Fortführung des Verfahrens I S 13/07 (PKH) abgelehnt; das Begehren der Antragsteller auf Gewährung von PKH für ein beabsichtigtes Wiederaufnahmeverfahren ist damit abschlägig beschieden und abgeschlossen.

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat auch das Ablehnungsverfahren gegen die am Verfahren I S 13/07 (PKH) beteiligten Richter abschlägig beschieden und abgeschlossen.

    Allein der Umstand einer abschlägigen Entscheidung kann nicht wiederum als Ablehnungsgrund für die an der Entscheidung I S 27/08 beteiligten Richter mit Blick auf eine gegen den Beschluss I S 27/08 erhobene Anhörungsrüge herangezogen werden, ebenfalls nicht eine einem Schreiben der Geschäftsstelle des Senats entnommene --aber rechtlich nicht auf einer Entscheidung des Senats beruhende und damit rechtlich irrelevante-- Bezeichnung des Verfahrens in einer Eingangsmitteilung als "Gegenvorstellung".

  • BFH, 18.06.2008 - I S 13/07

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 2/09
    Der Antrag blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2008 I S 13/07 (PKH)).

    Daraufhin erhoben die Antragsteller eine Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO und lehnten zugleich die Richter, die den Beschluss I S 13/07 (PKH) gefasst hatten, wegen einer Besorgnis der Befangenheit ab.

    Daraufhin stellten die Antragsteller einen "neuerlichen Antrag" auf PKH "verbunden mit neuerlichen und erneuerten Gesuch(en) wegen der Besorgnis der Befangenheit" (gerichtet gegen die an den Verfahren I S 13/07 (PKH) und I S 27/08 beteiligten Richter) und einer "neuerlichen und einer erneuerten Gehörsrüge nach § 133a FGO wegen einer rechtliches Gehör nicht gewährenden Abwicklung eines Befangenheitsgesuchs" (verbunden mit weiteren Verfahrensanträgen, z.B. Übersendung einer vom Präsidenten des BFH beglaubigten Abschrift des Geschäftsverteilungsplans, Übersendung der Akten in Ablichtung).

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat eine Fortführung des Verfahrens I S 13/07 (PKH) abgelehnt; das Begehren der Antragsteller auf Gewährung von PKH für ein beabsichtigtes Wiederaufnahmeverfahren ist damit abschlägig beschieden und abgeschlossen.

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat auch das Ablehnungsverfahren gegen die am Verfahren I S 13/07 (PKH) beteiligten Richter abschlägig beschieden und abgeschlossen.

  • BFH, 02.06.2008 - VII S 19/08

    Keine Wiederholung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 24.02.2009 - I S 2/09
    Der Senat weist auch darauf hin, dass eine Anhörungsrüge nicht mehrfach gegen ein und dieselbe Entscheidung erhoben werden kann (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2008 VII S 19/08, BFH/NV 2008, 1687).
  • BVerwG, 23.08.2012 - 8 B 66.12

    Anfechtbarkeit der Entscheidung einer Anhörungsrüge

    Die Unanfechtbarkeit der Entscheidung schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (Beschluss vom 10. März 2010 - BVerwG 5 B 4.10 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 11 Rn. 7; BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - I S 2/09 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichtes über

    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichts über eine vorausgegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 u.a. -, juris Rn. 7; BFH, Beschl. v. 24.2.2009 - I S 2/09 -, juris Rn. 6; Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2008 - 10 LA 73/08 -, juris Rn. 10; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 152a Rn. 12; Heinrichsmeier, Probleme der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren, in: NVwZ 2010, 228, 232).
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