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   BFH, 30.12.2008 - I S 31/08   

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https://dejure.org/2008,13804
BFH, 30.12.2008 - I S 31/08 (https://dejure.org/2008,13804)
BFH, Entscheidung vom 30.12.2008 - I S 31/08 (https://dejure.org/2008,13804)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - I S 31/08 (https://dejure.org/2008,13804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderung eines vom FG bestätigten Steuerbescheids; Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 73; ; FGO § 110 Abs. 2; ; AO § 174 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschluss des gerichtlichen Verfahrens bei Erlass von Änderungsbescheiden; Änderungsbescheide als Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines vom FG bestätigten Steuerbescheids durch das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschluss des gerichtlichen Verfahrens bei Erlass von Änderungsbescheiden; Änderungsbescheide als Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 6 K 722/02

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

    Auszug aus BFH, 30.12.2008 - I S 31/08
    Im Februar 2008 fand in dem Klageverfahren (Aktenzeichen: 6 K 722/02) eine mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) statt.

    Am 15. Februar 2007 beschloss das FG zum Aktenzeichen 6 K 722/02, das Verfahren wegen Körperschaftsteuer 1997 und 1998, Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs 1997 und 1998, gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes 1997 und 1998 sowie Gewerbesteuermessbetrags 1998 abzutrennen.

    Das Urteil des FG 6 K 78/07 wurde aufgehoben, da es einen Rechtsstreit betraf, der schon durch das Urteil 6 K 722/02 abgeschlossen worden war.

    Denn die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin beruht auf der Erwägung, dass das FG nicht berechtigt war, im Anschluss an die Verkündung seines ersten Urteils (6 K 722/02) das Verfahren wegen eines Teils des ursprünglichen Streitgegenstands abzutrennen (§ 73 FGO) und sodann das abgetrennte Verfahren fortzusetzen.

    Denn da das FG-Urteil 6 K 722/02 (auch) den Rechtsstreit wegen des seinerzeit streitbefangenen Gewerbesteuermessbescheids für das Streitjahr erfasst hat, ist dieser Bescheid zwar mit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil bestandskräftig geworden.

    Für die Beurteilung des Streitfalls ohne Bedeutung ist der Umstand, dass das FG-Urteil 6 K 722/02 rechtskräftig geworden ist.

    Im Ergebnis ergibt sich mithin daraus, dass das erste Urteil des FG (6 K 722/02) den seinerzeit anhängigen Rechtsstreit wegen des Gewerbesteuermessbetrags für das Streitjahr abgeschlossen hat, zwar eine Fehlerhaftigkeit des zweiten Urteils (6 K 78/07).

  • BFH, 30.12.2008 - I B 171/08

    Inhaltliche Reichweite eines FG-Urteils - Unmittelbare Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 30.12.2008 - I S 31/08
    Die Antragstellerin hat das Urteil 6 K 78/07 mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, welcher der beschließende Senat mit Beschluss vom heutigen Tage (I B 171/08) stattgegeben hat.

    die Vollziehung des geänderten Gewerbesteuermessbescheids 1998 vom 15. Mai 2007 bis einen Monat nach der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren I B 171/08 auszusetzen.

  • BFH, 08.07.1992 - XI R 54/89

    Änderung des Steuerbescheids (§ 174 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 AO

    Auszug aus BFH, 30.12.2008 - I S 31/08
    Dieser ist zwar aus Rechtskraftgründen unanwendbar, wenn das FG unter Hinweis auf das "Verböserungsverbot" davon abgesehen hat, den ursprünglich angefochtenen Bescheid zu Lasten des Klägers zu ändern; dann bietet § 174 Abs. 4 Satz 1 AO keine Handhabe dafür, dass das FA jene Änderung in einem weiteren Bescheid vornimmt (BFH-Urteil vom 8. Juli 1992 XI R 54/89, BFHE 168, 231, BStBl II 1992, 867).
  • BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06

    Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 30.12.2008 - I S 31/08
    Vielmehr ist in dieser Situation darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Verwaltungsakt unabhängig von den Gründen für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde als zweifelsfrei rechtmäßig erweist (BFH-Beschluss vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868).
  • BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99

    Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

    Auszug aus BFH, 30.12.2008 - I S 31/08
    Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung wirkt aber nur vorbehaltlich der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften (§ 110 Abs. 2 FGO); sie hindert daher nicht die spätere Änderung eines von der Entscheidung umfassten Verwaltungsakts nach Maßgabe des § 174 AO (BFH-Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89).
  • BFH, 07.05.2008 - IX S 26/07

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 30.12.2008 - I S 31/08
    Für die Entscheidung über den Antrag ist der BFH als Gericht der Hauptsache (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO) zuständig, da zum Zeitpunkt der Antragstellung die Nichtzulassungsbeschwerde bereits bei ihm anhängig war (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2008 IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 132).
  • BFH, 06.11.2007 - I B 50/07

    Bilanzierung der Rückzahlungsverpflichtung aus kapitalersetzendem Darlehen

    Auszug aus BFH, 30.12.2008 - I S 31/08
    Eine gegen das Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (Senatsbeschluss vom 6. November 2007 I B 50/07, BFH/NV 2008, 616).
  • BFH, 13.06.2012 - VI R 92/10

    Änderung nach § 174 Abs. 4 AO - finanzgerichtliches Verböserungsverbot

    Die Vorinstanz verkennt insoweit, dass allenfalls die Rechtskraft eines Urteils die Änderung eines Steuerbescheids hindern kann, wenn das FG unter Hinweis auf das finanzgerichtliche Verböserungsverbot davon absieht, den ursprünglich angefochtenen Bescheid zu Lasten des Klägers zu ändern (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2008 I S 31/08, juris).
  • BFH, 13.06.2012 - I B 137/11

    Änderung nach § 174 AO trotz "Verböserungsverbot

    Darauf hat der erkennende Senat die Klägerin bereits im Beschluss vom 30. Dezember 2008 I S 31/08 (juris) hingewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 1 K 1914/08

    Einschränkung der Änderungsvorschrift des § 174 Abs. 4 AO

    Diese Überlegungen aufnehmend hat der BFH im Beschluss vom 30. Dezember 2008, Az.: I S 31/08, Juris, für eine dem vorliegenden Streitfall vergleichbare Konstellation entschieden, dass § 174 AO aus Rechtskraftgründen unanwendbar ist, wenn das Gericht unter Hinweis auf das Verböserungsverbot davon abgesehen hat, den ursprünglich angefochtenen Bescheid zu Lasten des Klägers zu ändern; dann bietet § 174 Abs. 4 Satz 1 AO keine Handhabe dafür, dass das Finanzamt jene Änderung in einem weiteren Bescheid vornimmt.
  • BFH, 03.03.2011 - V S 5/10

    Zur Aussetzung der Vollziehung bei eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde

    In dieser Situation ist darüber hinaus zu prüfen, ob sich der Verwaltungsakt unabhängig von den Gründen für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde als zweifelsfrei rechtmäßig erweist (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2008 I S 31/08, juris).
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