Rechtsprechung
   BFH, 09.11.2000 - I S 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8253
BFH, 09.11.2000 - I S 6/00 (https://dejure.org/2000,8253)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2000 - I S 6/00 (https://dejure.org/2000,8253)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2000 - I S 6/00 (https://dejure.org/2000,8253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Aussicht auf Erfolg - Wiedereinsetzung - Ordnungsgemäße Darlegung

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 56; ; ZPO § 114; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.01.1994 - V S 16/93

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - I S 6/00
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich, wie im Streitfall, um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO darlegen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332; vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65; vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde per Telefax

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - I S 6/00
    Dieses entspricht, da es den Zusatz enthält, dass der benannte Urheber wegen der genannten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann, den nach dem neuerlichen Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98 (Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2340) an einen bestimmenden Schriftsatz zu stellenden Anforderungen zur Erfüllung der Schriftform (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - I S 6/00
    Dieses entspricht, da es den Zusatz enthält, dass der benannte Urheber wegen der genannten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann, den nach dem neuerlichen Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98 (Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2340) an einen bestimmenden Schriftsatz zu stellenden Anforderungen zur Erfüllung der Schriftform (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604).
  • BFH, 22.06.1999 - VII S 2/99

    PKH für eine juristische Person

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - I S 6/00
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich, wie im Streitfall, um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO darlegen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332; vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65; vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • BFH, 21.07.1999 - I S 6/98

    Gemeinnütziger Verein; PKH

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - I S 6/00
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer, wenn es sich, wie im Streitfall, um eine inländische juristische Person handelt, beim Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellen und zudem unter Beifügung entsprechender Belege gemäß § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO darlegen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihm noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1994 V S 16/93, BFH/NV 1995, 332; vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65; vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433).
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Zwar ist nach dem Beschluss des GmS-OGB in NJW 2000, 2340 dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 116 Abs. 3 Sätze 1 und 3 FGO Genüge getan, wenn der Beschwerdeschriftsatz durch Computerfax --ohne eigenhändige Unterschrift aber mit eingescannter Unterschrift oder mit dem Hinweis, dass dieses Fax durch elektronische Medien übermittelt wird und deshalb keine Unterschrift trägt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604, 605; BFH-Beschlüsse vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321, und vom 9. November 2000 I S 6/00, BFH/NV 2001, 479)-- bei Gericht eingeht.
  • BFH, 04.07.2002 - V R 31/01

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax

    Überdies ist dieses Urteil vor dem Urteil des GmS-OGB in NJW 2000, 2340, DStR 2000, 1362 ergangen, nach dem in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam (sogar) durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit (lediglich) eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321; vom 9. November 2000 I S 6/00, BFH/NV 2001, 479).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht