Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2012 - I S 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25904
BFH, 11.07.2012 - I S 8/12 (https://dejure.org/2012,25904)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2012 - I S 8/12 (https://dejure.org/2012,25904)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - I S 8/12 (https://dejure.org/2012,25904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 101 Abs 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 51, FGO § 78 Abs 3, FGO § 133a
    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 51 FGO, § 78 Abs 3 FGO, § 133a FGO
    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit noch zu benennender Mitglieder des zur Entscheidung berufenen Senats des Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an ein Ablehnungsgesuch; keine Einsicht in gerichtsinternen Schriftverkehr und andere gerichtsinterne Vorgänge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Besorgnis der Befangenheit noch zu benennender Mitglieder des zur Entscheidung berufenen Senats des Bundesfinanzhofs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.08.1998 - III B 23/98

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Das Ablehnungsgesuch ist eine Prozesshandlung (BFH-Beschluss vom 12. August 1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476).

    Gleichermaßen ist diese Klarheit erforderlich, um einen Verlust des Ablehnungsrechtes nach § 43 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO sicher feststellen zu können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 VIII S 11/93, BFH/NV 1995, 540; in BFH/NV 1999, 476).

  • BFH, 18.10.1994 - VIII S 11/93

    Zulässigkeit innerprozesslicher Bedingungen - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Gleichermaßen ist diese Klarheit erforderlich, um einen Verlust des Ablehnungsrechtes nach § 43 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO sicher feststellen zu können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 VIII S 11/93, BFH/NV 1995, 540; in BFH/NV 1999, 476).
  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 24.05.2007 - VII S 22/06

    Rüge der Besetzung wegen fehlerhafter Vereidigung ehrenamtlicher Richter; Rüge

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Die Äußerung stellt vielmehr eine bloße Ankündigung eines Ablehnungsgesuches dar und führt nicht zum Ausschluss eines Richters (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 2007 VII S 22/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1903).
  • BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 10/08

    Anhörungsrüge nach Antrag auf Tatbestandsberichtigung und Tatbestandsergänzung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Das Verfahrensgrundrecht des rechtlichen Gehörs ist von diesem Vorbringen nicht erfasst (vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. März 2009 VI S 10/08, BFH/NV 2009, 1129).
  • BFH, 30.04.2009 - VI S 8/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2009 VI S 8/09, juris).
  • BFH, 09.01.2012 - I B 66/11

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung durch Telefax

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - I S 8/12
    Mit Beschluss vom 9. Januar 2012 I B 66/11 (nicht veröffentlicht) hat der angerufene Senat die Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. Februar 2011  13 K 1698/05 aufgrund des verspäteten Eingangs der Begründung als unzulässig verworfen.
  • FG München, 26.06.2018 - 2 K 2789/17

    Nichtabgabe der Steuererklärungen

    Die vorsorgliche Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit für gegebenenfalls noch zu benennende Mitglieder des Senats im Ablehnungsgesuch des Klägers erfüllt ebenfalls die Anforderungen an ein Ablehnungsgesuch als Prozesshandlung und an das Erfordernis der Individualablehnung nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813).
  • BFH, 26.02.2014 - I S 24/13

    Anhörungsrüge: Kircheneinkommensteuer in sog. glaubensverschiedenen Ehen

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813).
  • BFH, 13.11.2012 - V S 11/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Ankündigung eines Ablehnungsgesuches --wie hier-- führt nicht zum Ausschluss eines Richters (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; vom 24. Mai 2007 VII S 22/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1903).

    Hierbei handelt es sich um Entwürfe zu Beschlüssen und Verfügungen und Arbeiten zu ihrer Vorbereitung, die gemäß § 78 Abs. 3 FGO weder vorgelegt noch abschriftlich mitgeteilt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1813).

  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2009 VI S 17/09, BFH/NV 2010, 226; vom 15. Dezember 2010 II S 31/10, BFH/NV 2011, 619; vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, juris).

    Die Anhörungsrüge dient aber nicht dem Zweck, die angefochtene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (BFH-Beschluss vom 27. März 2008 VI S 1/08, juris; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, juris; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 133a FGO Rz 13).

  • BFH, 22.07.2013 - I B 189/12

    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige

    Klarheit und Eindeutigkeit sind vor allem deshalb erforderlich, weil ein abgelehnter Richter nach § 47 ZPO (i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO) bis zur Erledigung des Ablehnungsgesuches nur noch unaufschiebbare Amtshandlungen vornehmen darf (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 12. August 1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476; vom 14. November 2012 V B 41/11, BFH/NV 2013, 239; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 32, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2012 - V B 41/11

    Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Akteneinsicht

    Die bloße Ankündigung eines Ablehnungsgesuches --wie hier-- führt nicht zum Ausschluss eines Richters (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; vom 24. Mai 2007 VII S 22/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1903).

    Hierbei handelt es sich um Entwürfe zu Beschlüssen und Verfügungen und Arbeiten zu ihrer Vorbereitung, die gemäß § 78 Abs. 3 FGO weder vorgelegt noch abschriftlich mitgeteilt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1813).

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2016 - 5 K 160/15

    Anhörungsrüge gegen die Kostenentscheidung als Bestandteil des vorbereitenden

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschlüsse vom 26.2.2014 I S 24/13, BFH/NV 2016, 591-592 und vom 11.7.2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813).
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2459/12

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433; vom 11. Juli 2012 I S 8/12, juris) verwiesen.
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2463/12

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. B FH-Beschlüsse vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433; vom 11. Juli 2012 I S 8/12, juris) verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht