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   BGH, 13.07.1955 - I ZA 1/55   

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https://dejure.org/1955,1358
BGH, 13.07.1955 - I ZA 1/55 (https://dejure.org/1955,1358)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1955 - I ZA 1/55 (https://dejure.org/1955,1358)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1955 - I ZA 1/55 (https://dejure.org/1955,1358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 596
  • DB 1955, 775
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus BGH, 13.07.1955 - I ZA 1/55
    Der Kulturfilm "Lied der Wildbahn" steht als eigentümliche Schöpfung im Sinn des § 15 a KunstSchG unter Urheberrechtsschutz (BGHZ 9, 262 [264]).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Zeit bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes gibt ein Urheber, der die Erlaubnis erteilt, dass ein von ihm verfasstes Drehbuch oder der unmittelbare Beitrag, den er zu den Dreharbeiten durch Regieanweisungen oder Mitwirkung bei der Aufnahmeleitung leistet, für die Herstellung eines Filmwerkes verwendet wird, damit im Zweifel auch die Einwilligung zur üblichen Verwertung des Films, das heißt zu seiner Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Vorführung (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1955 - I ZA 1/55, GRUR 1955, 596, 597 - Lied der Wildbahn II; Urteil vom 8. Februar 1957 - I ZR 167/55, UFITA 34 (1957), 399, 402 f. - Lied der Wildbahn III; Urteil vom 13. November 1959 - I ZR 59/58, GRUR 1960, 199, 200 - Tofifa; Urteil vom 10. Januar 1969 - I ZR 48/67, juris Rn. 12 - Triumph des Willens).

    Das Interesse des Filmproduzenten an der uneingeschränkten Verfügungsgewalt über den zumeist unter Aufwand beträchtlicher wirtschaftlicher Werte geschaffenen Film ist für Personen, die an der Durchführung des Filmvorhabens in urheberrechtlich bedeutsamer Weise mitwirken, ohne weiteres erkennbar, so dass es diesen Personen in der Regel nach Treu und Glauben zuzumuten ist, sich die für die übliche Verwertung des Filmes erforderlichen Nutzungsrechte an ihrem Beitrag ausdrücklich vorzubehalten, falls sie deren Übergang auf den Filmproduzenten ausschließen wollen (vgl. BGH, GRUR 1955, 596, 597 - Lied der Wildbahn II; UFITA 34 (1957), 399, 402 f. - Lied der Wildbahn III).

  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    In mehreren Entscheidungen aus dieser Zeit (BGH, GRUR 1955, 596 [597] - Lied der Wildbahn II; Ufita Bd. 24 [1957], 399 [404] - Lied der Wildbahn III; GRUR 1960, 199 [200] - Tofifa) ist zwar davon die Rede, dass die Übertragung der an einem Film bestehenden Urheberrechte auf den nicht originär berechtigten Kostenträger des Films (Filmhersteller) auch stillschweigend erfolgen könne und bei der Auslegung des Erklärungsverhaltens der an der Herstellung des Films schöpferisch beteiligten Personen nach Treu und Glauben auf die in der Filmbranche herrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen sei.
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Ähnlich war die Rechtslage in der von der Revision angeführten unveröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Februar 1957 (I ZR 167/55), in der eine stillschweigende Übertragung der Rechte des Verfassers eines Filmdrehbuches zur "Auswertung des Filmes im üblichen Rahmen" angenommen wurde (vgl. auch den Beschluß des Senats in dem diesem Urteil vorangegangenen Armenrechtsverfahren, GRUR 1955, 596 - Lied der Wildbahn, ferner GRUR 1957, 611 - Bei ami).
  • BGH, 10.01.1969 - I ZR 48/67

    Verletzung von Filmrechten - Bestehen deutscher Gerichtsbarkeit - Bestehen von

    Frei von Rechtsirrtum nimmt das Berufungsgericht an, daß diese gesetzliche Regelung der bisherigen unbestrittenen Übung entspreche, nach der ein Übergang der Urheberrechte auf den Filmhersteller, wenn er nicht ausdrücklich vereinbart worden sei, kraft stillschweigender Übereinkunft erfolge (vgl. BGH GRUR 1960, 199 f - Tofifa; 1955, 596 f - Lied der Wildbahn; Berthold-Hartlieb, Filmrecht S. 77).
  • BGH, 13.11.1959 - I ZR 59/58

    Tofifa

    Sie scheint andererseits aber auch nicht verkennen zu wollen, daß diese Übertragung auch stillschweigend erfolgen kann (vgl. dazu BGH I ZA 1/55 vom 13. Juli 1955 - Lied der Wildbahn II -, abgedr. bei Schulze, Rechtsprechung zum Urheberrecht BGHZ 19).
  • BGH, 08.02.1957 - I ZR 167/55

    Lied der Wildbahn III

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es aber auf alles dieses und auch auf die weiteren Verfahrensrügen der Revision nicht an, wie sich aus den folgenden Gründen ergibt, die im wesentlichen bereits in dem Beschluß vom 13. Juli 1955 (I ZA 1/55, GRUR 1955, 596; BlfPMZ 1955, 52) dargelegt worden sind, durch den der erkennende Senat dem Kläger das für die Durchführung der Revision beantragte Armenrecht versagt hatte:.
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