Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.07.2019 | BGH, 13.07.2017

Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21418
BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2017,21418)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2017 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2017,21418)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2017,21418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1027 S 1 ZPO, § 1036 Abs 1 ZPO, § 1049 Abs 3 ZPO, § 1059 Abs 2 Nr 1 Buchst d ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensverstoß bei unterlassener Offenlegung von zur möglichen Ablehnung des Sachverständigen führenden Umständen

  • IWW

    § 1065 Abs. 2 Satz 2, § 717 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 291, 288 Abs. 2 BGB, § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 717 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO, § 717 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 1065 Abs. 2 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch des Schiedsbeklagten nach Aufhebung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils

  • rewis.io

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensverstoß bei unterlassener Offenlegung von zur möglichen Ablehnung des Sachverständigen führenden Umständen

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Verletzung rechtliches Gehör rügen, Ablehnung Sachverständiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch des Schiedsbeklagten nach Aufhebung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils

  • rechtsportal.de

    Schadenersatzanspruch des Schiedsbeklagten nach Aufhebung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensverstoß bei unterlassener Offenlegung von zur möglichen Ablehnung des Sachverständigen führenden Umständen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger muss alle Umstände offen legen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit wecken können!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachter muss alle Umstände offenlegen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit wecken können! (IBR 2017, 472)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gehörsverstoß ist unverzüglich zu rügen! (IBR 2017, 536)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 70
  • MDR 2017, 1024
  • SchiedsVZ 2017, 317
  • WM 2017, 1305
  • WM 2017, 1472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
    Dieser Verfahrensverstoß hat sich in der Regel im Sinne von § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO auf den Schiedsspruch ausgewirkt, wenn der Schiedsspruch auf dem Gutachten des Sachverständigen beruht und die vom Sachverständigen zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 4. März 1999, III ZR 72/98, BGHZ 141, 90, 95).

    Liege ein besonders schwerwiegender und eindeutiger Fall von Befangenheit vor, sei der Verstoß des Schiedsrichters gegen die Offenbarungspflicht dagegen von einem solchen Gewicht, dass der Schiedsspruch auf einem unzulässigen Verfahren beruhe (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98, BGHZ 141, 90, 95; zustimmend Mankowski, SchiedsVZ 2004, 304, 312).

    (4) Das bedeutet keine Abkehr von dem Grundsatz, dass die Ablehnung eines Schiedsrichters oder Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht mehr möglich ist, sobald der Schiedsspruch erlassen ist, und im Verfahren auf Aufhebung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs keine nachträglich bekannt gewordenen Befangenheitsgründe geltend gemacht werden können (vgl. BGHZ 141, 90, 95).

  • BGH, 29.06.2005 - III ZB 65/04

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Form eines Schiedsvertrages

    Auszug aus BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - III ZB 65/04, SchiedsVZ 2005, 259, 260; Beschluss vom 16. April 2015 - I ZB 3/14, NJW 2015, 3234 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZB 3/14

    Vollstreckbarerklärungsvoraussetzungen für einen inländischen Schiedsspruch:

    Auszug aus BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - III ZB 65/04, SchiedsVZ 2005, 259, 260; Beschluss vom 16. April 2015 - I ZB 3/14, NJW 2015, 3234 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZB 7/15

    Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Bindungswirkung einer

    Auszug aus BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt deshalb voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - I ZB 7/15, SchiedsVZ 2016, 338 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 21.12.2023 - I ZB 37/23

    Fehlentscheidungen in der Sache sind bei Schiedssprüchen hinzunehmen!

    (2) Eine Präklusionsregelung, wie sie Art. 10 der CIETAC-Rules darstellt und nach der eine Partei eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör, die sie nicht unverzüglich rügt, später nicht mehr geltend machen kann, können die Parteien einer Schiedsvereinbarung im Grundsatz wirksam vereinbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2017 - I ZB 1/16, SchiedsVZ 2017, 317 [juris Rn. 23 bis 25]).

    Einer Partei ist es allerdings nur dann verwehrt, eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs durch das Schiedsgericht, die sie nicht unverzüglich gerügt hat, später geltend zu machen, wenn sie die Möglichkeit hatte, diese Verletzung unverzüglich zu rügen, und zudem die Möglichkeit bestand, diese Verletzung zu heilen (BGH, SchiedsVZ 2017, 317 [juris Rn. 26]).

  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18

    Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines

    Auf die Rechtsbeschwerde der Schiedsbeklagten hat der Senat diesen Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2017 - I ZB 1/16, SchiedsVZ 2017, 317).

    Außerdem hat der Senat die Schiedsklägerin zur Rückzahlung des von der Schiedsbeklagten zur Abwendung der Vollstreckung aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts gezahlten Betrags nebst Zinsen verurteilt (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2017 - I ZB 1/16, WM 2017, 1472).

    Bei den Bestimmungen der § 1049 Abs. 3, § 1036 Abs. 1 ZPO handelt es sich um zwingende Vorschriften des deutschen Schiedsverfahrensrechts, die nach § 24.1 Halbsatz 1 DIS-SchO 1998 auf das schiedsrichterliche Verfahren anwendbar sind, wenn die Parteien - wie hier - die Bestellung eines Sachverständigen durch das Schiedsgericht zugelassen haben (vgl. BGH, SchiedsVZ 2017, 317 Rn. 41).

    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Schiedsspruch auf dem Gutachten des Sachverständigen beruht und die vom Sachverständigen zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen (BGH, SchiedsVZ 2017, 317 Rn. 46).

    aa) Ausgangspunkt ist die Frage, ob die vom Sachverständigen zu offenbarenden Umstände im Sinne von § 1049 Abs. 3, § 1036 Abs. 1 ZPO zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit hätten aufkommen lassen (vgl. BGH, SchiedsVZ 2017, 317 Rn. 46).

    Dabei darf ein Umstand, der für sich genommen die Ablehnung des Schiedsrichters oder Sachverständigen wegen Befangenheit eindeutig nicht begründet, nicht auf dem Umweg über die Ablehnung wegen unterlassener Offenbarung dieses Umstands zur Ablehnung des Schiedsrichters oder des Sachverständigen führen (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 2008, 1325, 1326 [juris Rn. 6]; KG Berlin, SchiedsVZ 2010, 225, 227 [juris Rn. 20]; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - I-8 SchH 1/11, juris Rn. 21 f.; OLG München, NJOZ 2014, 1779, 1781 [juris Rn. 69 f.]; im Ergebnis ebenso OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134, 138 [juris Rn. 39 f.]; vgl. auch BGH, SchiedsVZ 2017, 317 Rn. 46 f. und 49; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1036 Rn. 3; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1036 Rn. 25; Lachmann aaO Rn. 1043; Froitzmann aaO S. 164; einen Ablehnungsgrund bei Verletzung der Offenbarungspflicht im Regelfall bejahend: OLG Karlsruhe Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 Sch 1/06, juris Rn. 5; Matusche-Beckmann/Spohnheimer in Festschrift von Hoffmann, 2011, S. 1029, 1032).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 26 Sch 14/18

    Schiedsgericht: Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen durch Verletzung rechtlichen

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (BGH, Beschluss vom 07.06.2018, I ZB 70/17, Rn. 14; Beschluss vom 02.05.2017, I ZB 1/16, Rn. 16, jeweils m.w.N., zit. nach juris).

    Ein Verstoß gegen die Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt deshalb voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 02.05.2017, I ZB 1/16, Rn. 18; vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 12.09.2016, 1 BvR 1311/16, Rn. 3, jeweils zit. nach juris).

  • KG, 25.01.2018 - 8 U 58/16

    Geschäftsraummiete: Rückforderung einer zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Soweit der BGH im Beschluss vom 02.05.2017 - I ZB 1/16, WM 2017, 1472 ohne Begründung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unter Nennung von § 717 Abs. 2 S. 2 ZPO, §§ 291, 288 Abs. 2 BGB einen Zinssatz von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen hat, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 26 Sch 1/20

    Verein haftet für Pyrotechnik

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 70/17 -, SchiedsVZ 2018, 318, 320; Beschluss vom 02.05.2017 - I ZB 1/16 -, NJW 2018, 70, 71; Senat, Beschluss vom 28.11.2019 - 26 Sch 17/18 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18

    Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)

    Vielmehr ist im Grundsatz davon auszugehen, dass sich ein Verstoß gegen Offenlegungspflichten in der Regel (nur) dann i.S.v. § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO auf den Schiedsspruch auswirkt, wenn die zu offenbarenden Gründe zu einer Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit der betreffenden Person aufkommen lassen (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 02.05.2017, Az.: I ZB 1/16 = NJW 2018, 70 ff. zur Befangenheit eines Sachverständigen im Schiedsverfahren).

    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Schiedsspruch auf dem Gutachten des Sachverständigen beruht und die vom Sachverständigen zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit aufkommen lassen (BGH, a.a.O., NJW 2018, 75 [BGH 02.05.2017 - I ZB 1/16] , Rdnr. 46).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt deshalb voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 02.05.2017, Az.: I ZB 1/16; BVerfG, Beschluss vom 12.09.2016, Az.: 1 BvR 1311/16, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 12.01.2023 - I ZB 41/22

    Verweigerung eines Schiedsrichters bei Uneinigkeit über die Entscheidungsreife

    Hat der Schiedsrichter den Parteien durch einen Verstoß gegen seine Offenbarungspflicht die Möglichkeit genommen, bereits im Schiedsverfahren einen Ablehnungsantrag zu stellen, ist allerdings im Verfahren auf Aufhebung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs zu prüfen, ob die vom Schiedsrichter zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 2. Mai 2017 - I ZB 1/16, SchiedsVZ 2017, 317 [juris Rn. 45 bis 49]).

    Im Verfahren auf Aufhebung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs können auch nachträglich bekannt gewordene Befangenheitsgründe grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98, BGHZ 141, 90 [juris Rn. 9 bis 12]; Beschluss vom 2. Mai 2017 - I ZB 1/16, SchiedsVZ 2017, 317 [juris Rn. 49]).

    Hat der Schiedsrichter oder der Sachverständige den Parteien durch einen Verstoß gegen seine Offenbarungspflicht die Möglichkeit genommen, bereits im Schiedsverfahren einen Ablehnungsantrag zu stellen, ist allerdings im Verfahren auf Aufhebung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs zu prüfen, ob die vom Schiedsrichter oder Sachverständigen zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten (vgl. BGH, SchiedsVZ 2017, 317 [juris Rn. 45 bis 49]).

  • OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 26 Sch 1/21

    Keine Verkündung eines Schiedsspruchs in einem Verkündungstermin

    Hat eine Partei im Zeitpunkt des Erlasses des Schiedsspruchs weder vor dem Schiedsgericht noch vor dem staatlichen Gericht den Ablehnungsgrund geltend gemacht, so ist die Berufung auf diesen Grund grundsätzlich auch im Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren ausgeschlossen, auch wenn der Ablehnungsgrund der Partei erst jetzt bekannt wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - I ZB 1/16 -, NJW 2018, 70, 75; Voit, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 18. Aufl. 2021, § 1037, Rdnr. 6).

    Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht aus § 1036 Abs. 1 ZPO stellt dabei einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO führen kann (in diesem Sinne etwa BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - I ZB 1/16 -, NJW 2018, 70, 75).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach §

    Vielmehr ist im Grundsatz davon auszugehen, dass sich ein Verstoß gegen Offenlegungspflichten in der Regel (nur) dann i.S.v. § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO auf den Schiedsspruch auswirkt, wenn die zu offenbarenden Gründe zu einer Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit der betreffenden Person aufkommen lassen (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 02.05.2017, Az.: I ZB 1/16 = NJW 2018, 70 ff. zur Befangenheit eines Sachverständigen im Schiedsverfahren).

    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Schiedsspruch auf dem Gutachten des Sachverständigen beruht und die vom Sachverständigen zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit aufkommen lassen (BGH, a.a.O., NJW 2018, 75 [BGH 02.05.2017 - I ZB 1/16] , Rdnr. 46).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Sch 9/17
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (BGH NJW 2018, 70, 71, Rn. 18; NJW-RR 2016, 1464).

    Es muss sich im Einzelfall klar ergeben, dass das Gericht seiner Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht nachgekommen ist (BGH NJW 2018, 70, 71, Rn. 18).

    Es ist ausreichend, wenn sich der Schiedsspruch auf die Erörterung des Parteivorbringens und der Gesichtspunkte beschränkt, die für die tragenden Erwägungen des Schiedsspruchs von Bedeutung sind (BGH NJW 2018, 70, 71, dort Rz. 19; OLG Köln, NJOZ 2018, 949, dort Rz. 19 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

  • OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 26 Sch 2/21

    Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs über Unwirksamkeit einer außerordentlichen

  • OLG Frankfurt, 28.05.2020 - 26 Sch 7/19

    Antrag auf Aufhebung eines Schlussschiedsspruchs über englischsprachigen

  • OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs wegen Verstoß gegen den Grundsatz des

  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 26 Sch 17/18

    Schiedsverfahren: Gehörsverletzung durch unterbliebene Einholung eines

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13

    Befangenheit bei Verletzung der Offenbarungspflicht im Schiedsverfahren

  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 26 Sch 15/19

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: unbegründeter Einwand

  • BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22

    Erbbaurechtsbestellung, Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs,

  • OLG Frankfurt, 02.04.2020 - 26 Sch 14/19

    Antrag auf Aufhebung von Schiedsspruch, mit dem Schiedsklage auf Abfindugszahlung

  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und

  • BayObLG, 28.06.2022 - 101 Sch 120/21

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs für eine amerikanische

  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21

    Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren

  • OLG Frankfurt, 18.06.2020 - 26 Sch 11/19

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 26 Sch 1/19

    Schiedsgericht: Wahrung rechtlichen Gehörs

  • OLG Frankfurt, 21.06.2021 - 26 Sch 4/21

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 06.06.2018 - 26 Sch 3/18

    Schiedsgericht: Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nicht-Vernehmung einer

  • OLG Frankfurt, 08.09.2022 - 26 Sch 16/21

    Aufhebungsantrag Schiedsverfahren: Anforderungen an Beschwer durch Schiedsspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25025
BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2019,25025)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2019 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2019,25025)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2019,25025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Gegenvorstellung hinsichtlich des Streitwerts; Erstrecken des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf die Abweisung der Widerklage sowie auf erklärte Aufrechnungen

  • rewis.io

    Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Entscheidung über Wiederklage und Aufrechnung im Schiedsspruch wirkt sich streitwerterhöhend aus

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Gegenvorstellung hinsichtlich des Streitwerts; Erstrecken des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf die Abweisung der Widerklage sowie auf erklärte Aufrechnungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen - und die Bemessung des Streitwerts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.2019 - I ZB 46/18

    Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen?

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
    Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 hat der Senat die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 1. Juni 2018 gerichtete Rechtsbeschwerde der Schiedsbeklagten zurückgewiesen und den Wert des Beschwerdegegenstands wiederum auf 6.120.000 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - I ZB 46/18, WM 2019, 875).

    Auf die Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten der Schiedsklägerin hat der Senat mit Beschluss vom 16. Mai 2019 den Beschluss vom 31. Januar 2019 abgeändert und den Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 13.735.891,07 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - I ZB 46/18, WM 2019, 1355).

    Es kann sich deshalb als streitwerterhöhend auswirken, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung und das Interesse des Antragstellers über den Wert der zu vollstreckenden Forderungen hinausreichen (vgl. BGH, WM 2019, 1355 Rn. 5 mwN).

    b) Danach ist der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wie im Verfahren I ZB 46/18 (BGH, WM 2019, 1355) auf 13.735.891,07 EUR festzusetzen, weil die Vollstreckbarerklärung nicht nur die gegen die Schiedsbeklagte zu vollstreckende Forderung in Höhe von 6.120.000 EUR, sondern auch die Abweisung der Widerklage mit einem Wert von 2.372.220 EUR sowie die Entscheidung des Schiedsgerichts über die von der Schiedsbeklagten hilfsweise erklärten Aufrechnungen in Höhe von 4.203.671,07 EUR und 1.040.000 EUR umfasst (vgl. BGH, WM 2019, 1355 Rn. 8 bis 11).

    Die Unrichtigkeit der Wertfestsetzung im Beschluss vom 2. Mai 2017 ergibt sich aus dem Beschluss des Senats vom 16. Mai 2019 (BGH, WM 2019, 1355).

  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18

    Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
    Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 hat der Senat die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 1. Juni 2018 gerichtete Rechtsbeschwerde der Schiedsbeklagten zurückgewiesen und den Wert des Beschwerdegegenstands wiederum auf 6.120.000 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - I ZB 46/18, WM 2019, 875).

    Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache ist erst mit dem Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019 (BGH, WM 2019, 875) eingetreten, so dass die Frist frühestens mit Ablauf des 31. Juli 2019 endet.

  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 12/17

    Gegenvorstellung bzgl. der Festsetzung des Streitwerts für das

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
    Die Gegenvorstellung ist statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 12/17, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
    Nach § 63 Abs. 3 Abs. 1 GKG ist dem Gericht kein Ermessensspielraum eingeräumt, wenn es die Unrichtigkeit der vorherigen Wertfestsetzung erkennt; das Gericht ist dann zur Änderung verpflichtet (zu § 23 Abs. 1 GKG in der Fassung vom 26. Juli 1957 [BGBl. I S. 941] vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1961 - III ZR 143/60, BGHZ 36, 144, 146 [juris Rn. 5]; BeckOK.Kostenrecht/Jäckel, 26. Edition [Stand 1. Juni 2019], § 63 GKG Rn. 29).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZB 115/19

    Gebührenstreitwert für das Verfahren auf Aufhebung eines die Schiedsklage

    Sie ist zwar statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, TranspR 2020, 195 Rn. 4).

    Für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass er sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs bemisst und daher grundsätzlich dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen entspricht (vgl. BGH, TranspR 2020, 195 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 15.06.2023 - I ZR 173/21

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren

    Zwar ist die Gegenvorstellung statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das

    Danach muss der Senat jedenfalls die eigene Entscheidung ändern, wenn sie rechtswidrig ist; mit dem Wort "kann" wird insoweit nur die Zuständigkeit geregelt, nicht aber ein Ermessen eingeräumt (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16 - juris Rn. 9; Toussaint, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 66; Meyer, GKG/FamGKG, 17. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 37; abweichend zur Änderung der Streitwertfestsetzung der Vorinstanz BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3).
  • BGH, 28.05.2020 - IX ZR 233/15

    Abänderung einer Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

    Binnen dieser Ausschlussfrist (vgl. Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl., § 63 GKG Rn. 11) muss deshalb die Gegenvorstellung gegen die Wertfestsetzung erhoben werden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, BeckRS 2011, 20156 Rn. 3; vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, BeckRS 2016, 21190 Rn. 1; vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, BeckRS 2019, 17940 Rn. 5).
  • BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21

    Festsetzung des Streitwerts auf den in § 39 Abs. 2 GKG normierten Höchstwert

    Die Gegenvorstellung ist statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, IHR 2020, 124 Rn. 4; vom 9. Juni 2021 - IV ZR 6/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.07.2020 - II ZR 420/17

    Änderung des für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgesetzten Streitwerts

    Die Vorschrift gilt für eine Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung entsprechend mit der Maßgabe, dass auf eine fristgemäße Einlegung der Gegenvorstellung abzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, TranspR 2020, 195 Rn. 5).
  • KG, 07.09.2021 - 22 W 7/21

    Bestellung eines Liquidators für eine bergrechtliche Gewerkschaft

    c) Gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GNotKG ist der Senat berechtigt und verpflichtet, die nach den vorstehenden Ausführungen unzutreffende Wertfestsetzung des Amtsgerichts zu ändern, solange die Entscheidung über die Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren bei ihm anhängig ist (zur Änderungspflicht im Rahmen der Parallelvorschrift des GKG vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16 -, Rn. 9, juris).
  • BSG, 30.07.2021 - B 5 SF 12/21 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Überprüfung der Festsetzung des Streitwerts in

    Aus § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG, der auch die Bestimmung in § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG für entsprechend anwendbar erklärt, ergibt sich, dass eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statthaft ist (vgl BVerwG Beschluss vom 18.2.2010 - 9 KSt 1/10 ua - juris RdNr 3; BGH Beschluss vom 23.7.2019 - I ZB 1/16 - juris RdNr 4; s auch B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 197a RdNr 5; Gutzler in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG, 2. Aufl 2021, § 197a RdNr 35; Laube in Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, BeckOK Kostenrecht, Stand 1.7.2021, § 68 GKG RdNr 41) .
  • BGH, 07.04.2022 - IX ZR 51/21

    Bestimmen des Werts einer Klage auf Grundbuchberichtigung

    Die innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Eintritt der formellen Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung eingereichte Gegenvorstellung ist statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, IHR 2020, 124 Rn. 4) und auch im Übrigen zulässig.
  • OLG München, 12.01.2023 - 32 W 1678/22

    Streitwert - Duldung der Aufstockung einer Garage

    Nach § 63 Abs. 3 Abs. 1 GKG ist dem Gericht kein Ermessensspielraum eingeräumt, wenn es die Unrichtigkeit der vorherigen Wertfestsetzung erkennt; das Gericht ist dann zur Änderung verpflichtet (BGH Beschluss vom 23.7.2019 - I ZB 1/16, BeckRS 2019, 17940 Rn. 9, beck-online).
  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Ansprüche nach dem Gesetz gegen den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2017 - I ZB 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37172
BGH, 13.07.2017 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2017,37172)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2017,37172)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - I ZB 1/16 (https://dejure.org/2017,37172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,37172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 117/93

    Bezugnahme auf Anlagen bei der Beurkundung eines Vertrages; Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 1/16
    Der Antrag kann in jeder Instanz, also auch noch in der Revisionsinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93, NJW 1994, 2095, 2096) oder - wie hier - in der Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2010 - XII ZB 229/11, NJW 2013, 161 Rn. 60), gestellt werden.
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 1/16
    Der Antrag kann in jeder Instanz, also auch noch in der Revisionsinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93, NJW 1994, 2095, 2096) oder - wie hier - in der Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2010 - XII ZB 229/11, NJW 2013, 161 Rn. 60), gestellt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht