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BGH, 11.10.1972 - I ZB 1/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Übereinstimmung eines eingetragenen Warenzeichens mit dem für die Förderungsgemeinschaft des Deutschen Fleischerverbandes e. V. (eingetragener Verein) eingetragenen Verbandszeichen - Zeichenlöschung aufgrund fehlendem Zeichenbenutzungswillen - Objektive Ungeeignetheit ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 112
- GRUR 1973, 523
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58
Dreitannen
Auszug aus BGH, 11.10.1972 - I ZB 1/71
Dem steht die "Dreitannen"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 133, 139, 144) [BGH 29.03.1960 - I ZR 89/58] nicht entgegen; diese Entscheidung betraf den hier nicht in Frage stehenden Fall eines Defensivzeichens; die dort als maßgeblich erachteten Beweisschwierigkeiten treten hier von vornherein nicht in Erscheinung.
- BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98
DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen
Das Erfordernis eines Benutzungswillens war bereits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Warenzeichenrecht anerkannt (vgl. BGHZ 41, 187, 193 - Palmolive I; BGH, Beschl. v. 11.10.1972 - I ZB 1/71, GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft). - BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
Kinder (schwarz-rot)
a) Unter dem früheren Recht wurde dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 WZG ("Wer sich ... eines Warenzeichens bedienen will ...") das Erfordernis eines Benutzungswillens des Zeichenanmelders entnommen (BGH GRUR 1964, 454, 456 - Palmolive; GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft; GRUR 1988, 820, 821 - Oil of ...). - BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
"MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware
Dies setzt aber - wie bei der Zeicheneintragung selbst (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.1972 - I ZB 1/71, GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft; Beschl. v. 22.101987 - I ZB 8/86, GRUR 1988, 377, 378 - Apropos Film) - voraus, daß Herstellung oder Vertrieb der Waren und die Erbringung der Dienstleistung nach Auffassung des Verkehrs üblicherweise jeweils selbständig Gegenstand des fraglichen Geschäftsbetriebs sind. - BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
"Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der …
Die Eintragung einer Dienstleistungsmarke für eine bloße Hilfsdiensttätigkeit hat zwar - wie die Zeicheneintragung für bloße Hilfswaren (vgl. BGH GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft) - auszuscheiden (vgl. BGH GRUR 1986, 893, 894 - Stelzer Motor), da diese nicht den Gegenstand des fraglichen Betriebs bildet (§ 1 WZG). - BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
"OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens
Ergibt sich, daß der Anmelder das Zeichen überhaupt nicht zur Kennzeichnung seiner Waren verwenden will, so ist die Eintragung des Warenzeichens zu versagen (vgl. BGHZ 41, 187, 193 - Palmolive) oder das bereits eingetragene Zeichen unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG zu löschen (BGH GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft).