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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32951
BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2016,32951)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2016 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2016,32951)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2016 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2016,32951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 66 Abs. 3 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG, § 321a ZPO, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen Amtshandlungen eines später mit Erfolg abgelehnten Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen Amtshandlungen eines später mit Erfolg abgelehnten Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheitsantrag - und die nicht unaufschiebbaren Amtshandlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung - und der Befangenheitsantrag

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5).

    Die im vorliegenden Verfahren von der Beschwerdeführerin zu 2 erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. zur Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2016 - I ZB 95/15, juris Rn. 1).

  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05

    Anwaltszwang für Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
    Die im vorliegenden Verfahren von der Beschwerdeführerin zu 2 erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. zur Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2016 - I ZB 95/15, juris Rn. 1).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 171/10

    Streitwertheraufsetzung nach Abschluss eines Revisionsverfahrens

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
    Diese Beschwerde ist als Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2015 auszulegen, weil nach § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - I ZR 171/10, WRP 2015, 1237 Rn. 1).
  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00

    Befangenheit nach Unterzeichnung, aber vor Verkündung des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
    Vor Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommene Amtshandlungen eines später mit Erfolg abgelehnten Richters bleiben wirksam (BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - II ZR 45/00, NJW 2001, 1502, 1503 mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - I ZB 95/15

    Anwaltszwang im Rechtsbeschwerdeverfahren; Verwerfung der Anhörungsrüge und die

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
    Die im vorliegenden Verfahren von der Beschwerdeführerin zu 2 erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. zur Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2016 - I ZB 95/15, juris Rn. 1).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 195/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6 mwN).

    Die im vorliegenden Verfahren von der Beklagten erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und

    Erhebt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, fehlt ihm für ein zugleich gestelltes Ablehnungsgesuch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f. und Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5).

    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch gemäß § 42 ZPO grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 1).

    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    So liegt es beispielsweise, wenn die Anhörungsrüge trotz Anwaltszwangs von der Partei selbst erhoben wird (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5) oder es (eindeutig) an der Statthaftigkeit fehlt bzw. die Frist des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unzweifelhaft versäumt ist (vgl. KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 196/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6 mwN).

    Die im vorliegenden Verfahren von der Beklagten erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 28/19

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die am Verfahren beteiligten Richter wegen

    a) Das Ablehnungsgesuch ist allerdings nicht bereits deswegen unzulässig, weil die Beschwerdeinstanz durch den Senatsbeschluss vom 20. Februar 2020 beendet wäre und durch die unzulässige Gegenvorstellung (dazu unter III) nicht wiederauflebt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

    Diese Auffassung ist ohne Weiteres einleuchtend und entspricht allgemeiner Meinung (vgl. z. B. BGH vom 30.8.2016 - I ZB 10/15 - juris Rn. 2; vom 17.5.2018 NJW-RR 2018, 1461 Rn. 4; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 43. Aufl. 2022, § 42 Rn. 2; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 44 Rn. 4; Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rn. 9).

    Danach kann zwar eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, die gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung erhoben wird und über die noch keine Entscheidung ergangen ist, in zulässiger Weise mit einem Ablehnungsgesuch verbunden werden (vgl. BGH vom 14.10.2021 NJW-RR 2022, 138 Rn. 6), nicht aber eine noch nicht verbeschiedene bloße Gegenvorstellung (vgl. BGH vom 30.8.2016 - I ZB 10/15 - juris Rn. 6 m. w. N.; Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rn. 9; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 44 Rn. 4).

  • BGH, 24.08.2023 - IX ZB 5/23

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen einen Richter mangels anwaltlicher Vertretung

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Die im vorliegenden Verfahren von dem Kläger erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; vom 1. Dezember 2021 - IX ZR 220/20).

  • KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14

    Berufungsurteil: Erneute Anhörungsrüge nach Zurückweisungsbeschluss verbunden mit

    Da die Ablehnungsanträge damit bereits unzulässig sind und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Befangenheitsgründen nicht erfordern, können sie von dem Senat entgegen § 45 Abs. 1 ZPO in seiner bisherigen Besetzung verworfen werden (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris; MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, § 45 Rn. 2).

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6).

  • BGH, 24.08.2023 - IX ZB 6/23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Die im vorliegenden Verfahren von dem Kläger erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; vom 1. Dezember 2021 - IX ZR 220/20).

  • BGH, 07.12.2016 - I ZB 84/15

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Soweit die Beschwerde als Gegenvorstellung oder Anhörungsrüge gegen die Kostengrundentscheidung gewertet werden kann, ist sie unzulässig, weil der Rechtsbehelf nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 f.).
  • BGH, 01.02.2018 - I ZB 103/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im

    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, juris; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 117/16, juris Rn. 1).
  • BGH, 09.02.2017 - I ZB 40/16

    Verwerfung der Gegenvorstellung als unzulässig

  • BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23
  • BGH, 14.08.2018 - I ZB 8/18

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Senat wegen Befangenheit als

  • BGH, 22.02.2017 - I ZB 85/16

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs der Rechtsbeschwerdeführers als unzulässig

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 29/19

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die am Verfahren beteiligten Richter wegen

  • BGH, 15.08.2018 - I ZB 104/17

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge

  • BGH, 14.08.2018 - I ZB 7/18

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen den Senat wegen Befangenheit als

  • VG Schleswig, 29.11.2018 - 14 A 810/17

    Ablehnung eines Richters im Asylverfahren wegen Falschprotokollierung -

  • BGH, 20.12.2016 - II ZR 249/14

    Statthaftigkeit einer Streitwertbeschwerde an einen Obersten Gerichtshof des

  • KG, 01.04.2022 - 2 U 14/19

    Unzulässigkeit von Ablehnungsersuchen; Unanfechtbarkeit eines eine Anhörungsrüge

  • BGH, 30.05.2017 - I ZB 7/17

    Unzulässigkeit einer nicht von einem beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

  • OLG Celle, 22.06.2020 - 13 Kap 1/16

    ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuch zurückgewiesen

  • BGH, 29.03.2023 - IV ZR 28/22

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen Richter als unzulässig nach vollständigem

  • BGH, 27.06.2017 - I ZB 19/17

    Verwerfung der Gegenvorstellung als unzulässig

  • BGH, 13.11.2017 - I ZB 63/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 67/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im

  • BGH, 25.07.2018 - I ZB 22/18

    Verwerfung der Gegenvorstellung des Beschwerdeführers als unzulässig

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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2015 - I ZB 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30666
BGH, 08.10.2015 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2015,30666)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2015 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2015,30666)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2015,30666)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 66 Abs. 3 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes bei Festsetzung des Streitwerts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes bei Festsetzung des Streitwerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Streitwertbeschwerde zum BGH ist unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 08.10.2015 - I ZB 10/15
    Auch als außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist sie nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, WM 2002, 775 f.).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 34/88

    Abänderung der Streitwertfestsetzung der unteren Instanz durch das

    Auszug aus BGH, 08.10.2015 - I ZB 10/15
    Auch eine Befugnis zur Streitwertänderung durch den Bundesgerichtshof als Rechtsmittelgericht gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG besteht nicht mehr, weil das Verfahren nicht mehr beim Bundesgerichtshof in der Rechtsmittelinstanz schwebt (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1989 - V ZR 34/88, VersR 1989, 817).
  • BGH, 07.02.2017 - XI ZR 366/15
    Anders als von den Verkehrsanwälten der Kläger beantragt, besteht auch kein Anlass, den Streitwert der Vorinstanzen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abzuändern (BGH, Beschlüsse vom 17. März 2015 - II ZR 391/13, juris Rn. 1 ff. und vom 8. Oktober 2015 - I ZB 10/15, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2017 - I ZB 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7368
BGH, 09.02.2017 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2017,7368)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2017,7368)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - I ZB 10/15 (https://dejure.org/2017,7368)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.2016 - I ZB 84/15

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 10/15
    Die Gegenvorstellung ist unzulässig, weil der Rechtsbehelf nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 7. Dezember 2016 - I ZB 84/15, juris Rn. 1).
  • BGH, 07.07.2021 - IV ZR 234/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 26. Mai 2021 zu wertende Rechtsbehelf des Klägers vom 15. Juni 2021 wird als unzulässig verworfen, weil er entgegen § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - I ZB 10/15 und I ZB 40/16, jeweils zitiert nach juris; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - IV ZB 28/17, juris).
  • BGH, 17.01.2018 - IV ZB 28/17

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss als unzulässig

    Der als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2017 zu wertende und am 28. Dezember 2017 bei dem Bundesgerichtshof eingegangene Rechtsbehelf des Beschwerdeführers wird als unzulässig verworfen, weil er entgegen § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - I ZB 10/15 und I ZB 40/16, jeweils zitiert nach juris; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6).
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