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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2457
BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,2457)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,2457)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,2457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärenden Beschluss; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugang zum elektronischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2 ; ZPO § 567 Abs. 1
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärenden Beschluss; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugang zum elektronischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vom OLG zurückgewiesene Befangenheitsgesuch

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.2017 - I ZB 73/17

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17
    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - I ZB 73/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist daher nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294).
  • BGH, 30.10.2014 - IX ZB 69/14

    Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - I ZB 101/17
    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung scheidet aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel nur die sofortige Beschwerde vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - IX ZB 69/14, juris Rn. 1).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 89/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Ablehnung eines Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Beschwerdeinstanz ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. September 2022 - III ZB 54/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 90/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 101/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 94/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Ablehnung eines Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. September 2022 - III ZB 54/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 31.08.2022 - I ZB 38/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 97/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Ablehnung eines Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Beschwerdeinstanz ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. September 2022 - III ZB 54/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.04.2023 - I ZB 19/23

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde eines Schuldners

    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.05.2023 - I ZB 25/23

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Schuldners als unzulässig mangels

    Gegen einen Beschluss in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.05.2023 - I ZB 26/23

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Schuldners als unzulässig mangels

    Gegen einen Beschluss in einem Zwangsvollstreckungsverfahren und in einem Verfahren auf Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde - mangels Zulässigkeit kraft gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) - nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 4 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - I ZB 5/21, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2018 - I ZB 101/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23876
BGH, 27.07.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,23876)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,23876)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,23876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Gegenvorstellung als unzulässig wegen materieller Rechtskraft des Beschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a
    Verwerfung der Gegenvorstellung als unzulässig wegen materieller Rechtskraft des Beschlusses

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und keine Gegenvorstellung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14

    Zulässigkeit eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehenen Durchbrechung der

    Auszug aus BGH, 27.07.2018 - I ZB 101/17
    Neben den vom Senat bereits beschiedenen Anhörungsrügen gemäß § 321a ZPO kommt eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - I ZB 107/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZB 107/15

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 27.07.2018 - I ZB 101/17
    Neben den vom Senat bereits beschiedenen Anhörungsrügen gemäß § 321a ZPO kommt eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - I ZB 107/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 21.03.2018 - I ZB 118/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss

    Auszug aus BGH, 27.07.2018 - I ZB 101/17
    Neben den vom Senat bereits beschiedenen Anhörungsrügen gemäß § 321a ZPO kommt eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - I ZB 107/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Neben der Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO kommt eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; vom 2. Dezember 2015 - I ZB 107/15, juris Rn. 2; vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 3; vom 27. Juli 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 1).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 127/17

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen mehrere Richter aufgrund behaupteter

    Ebenso wenig vermag der Kläger im Wege von Gegenvorstellungen die von ihm begehrte Aufhebung dieser Senatsbeschlüsse zu erreichen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 1; vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; jeweils mwN); solche wären überdies aus den in den betreffenden Beschlüssen ausgeführten Gründen auch in der Sache unbegründet.
  • BGH, 28.08.2018 - VIII ZR 127/17

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Ebenso wenig vermag der Kläger im Wege einer Gegenvorstellung die von ihm begehrte Aufhebung des Senatsbeschlusses vom 17. Juli 2018 zu erreichen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 1; vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; jeweils mwN); eine solche ist überdies aus genannten Gründen auch in der Sache unbegründet.
  • BGH, 21.09.2023 - IX ZB 52/22

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde setzt begründete Anhörungsrüge

    Neben der Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO kommt eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; vom 2. Dezember 2015 - I ZB 107/15, juris Rn. 2; vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 3; vom 27. Juli 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8031
BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,8031)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,8031)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,8031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richtern bei eindeutiger Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugangs zum elektronischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richtern bei eindeutiger Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl. der Fortsetzung der Tätigkeit als Herausgeberin eines wissenschaftlichen Sonderhefts und des Zugangs zum elektronischen ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

  • BGH, 17.01.2018 - V ZB 214/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    Das gleiche gilt, wenn mit dem Ablehnungsgesuch pauschal die Richterinnen und Richter abgelehnt werden, die an der dem Ablehnungsgesuch vorausgegangenen Gerichtsentscheidung mitgewirkt haben, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers deuten könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 4 mwN).

    Ein Ablehnungsgesuch lässt sich deshalb auch nicht als ein an sich zulässiges Ablehnungsgesuch gegen alle beteiligten Mitglieder des Senats auslegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 5 mwN).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    a) Bei offensichtlicher Unzulässigkeit sind die abgelehnten Richterinnen und Richter von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner dienstlichen Stellungnahme (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, 924, 925).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 16.12.2014 - I ZB 63/14

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - I ZB 63/14, juris Rn. 1 mwN).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    (1) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 36, 92, 97 mwN; 54, 117, 123).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    (1) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 36, 92, 97 mwN; 54, 117, 123).
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    Denn Anlass, seine ordnungsgemäße Besetzung von Amts wegen zu prüfen (vgl. BVerfGE 40, 356, 361), hatte der Senat nicht.
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 27.02.2018 - I ZB 101/17
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2018 - I ZB 101/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14589
BGH, 08.05.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,14589)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,14589)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - I ZB 101/17 (https://dejure.org/2018,14589)
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