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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04 (1)   

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https://dejure.org/2006,48
BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04 (1) (https://dejure.org/2006,48)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - I ZB 11/04 (1) (https://dejure.org/2006,48)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04 (1) (https://dejure.org/2006,48)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke "LOTTO" -

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "LOTTO"

    Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt, wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts erblickt, § 8 Abs. 2 Nr. 2, ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "LOTTO": keine Marke für Lotteriespiele - Im Streit mit einem Wettanbieter um die Marke zieht der Deutsche Lottoblock den Kürzeren

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    "Lotto" nicht als Marke eintragungsfähig

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Â"LOTTOÂ" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    DPMA: Wortbildmarke "Lotto mit Kleebatt" zu löschen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Lotto" nicht als Marke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    LOTTO ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Â"LOTTOÂ" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.1.2006)

    "Lotto" ist Gattungsbegriff und keine Marke // Gericht bestätigt Löschung durch Markenamt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3282
  • GRUR 2006, 760
 
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Wird zitiert von ... (161)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    aa) Die Frage, ob eine Marke sich infolge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen infolge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beurteilen, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-108 und 109/97, Slg. 1999, I-2779 = GRUR 1999, 723 Rn. 54 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 40 f. - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04, GRUR 2006, 760 Rn. 20 = WRP 2006, 1130 - LOTTO).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Vielmehr liegt es nahe, dass der Verkehr die betreffende Angabe mit diesem Anbieter in Verbindung bringt, ohne darin zwingend einen Herkunftshinweis zu erblicken (vgl. BGHZ 30, 357, 365 - Nährbier; BGH, Beschl. v. 19.1.2006 - I ZB 11/04, Umdruck S. 10 - LOTTO).

    Es ist nicht entscheidend, wie groß die Zahl der Konkurrenten ist, die ein Interesse an der Verwendung der Zeichen oder Angaben haben können, aus denen die Marke besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.2006 - I ZB 11/04, Umdruck S. 8 - LOTTO).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Neben den aktuellen Käufern sind auch die Personen einzubeziehen, die an den Waren interessiert sein können, ohne sie bisher erworben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04, GRUR 2006, 760 Rn. 22 = WRP 2006, 1130 - LOTTO).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2005 - I ZB 11/04   

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BGH, 06.10.2005 - I ZB 11/04 (https://dejure.org/2005,9222)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - I ZB 11/04 (https://dejure.org/2005,9222)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - I ZB 11/04 (https://dejure.org/2005,9222)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke "LOTTO" -

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.11.2011 - I ZB 56/11

    Schokoladenstäbchen

    Die Vorschrift ist nach § 82 Abs. 3 MarkenG im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht entsprechend anwendbar; sie gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - I ZB 11/04, BeckRS 2005, 12319 mwN).
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   BGH, 14.06.2006 - I ZB 11/04 (2)   

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https://dejure.org/2006,19173
BGH, 14.06.2006 - I ZB 11/04 (2) (https://dejure.org/2006,19173)
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BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - I ZB 11/04 (2) (https://dejure.org/2006,19173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke "LOTTO" -

Verfahrensgang

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