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BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Bezahlung einer Gebühr für die Verlängerung einer Wortmarke beim Deutschen Patentamt und Markenamt - Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr beim Deutschen Markenamt - Anforderungen an die Begründung ...
- Judicialis
PatKostG § 7 Abs. 1 Satz 2; ; PatKostG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; MarkenG § 47 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 79 Abs. 2 § 83 Abs. 3 Nr. 6
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15
Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei …
Die vom Deutschen Patent- und Markenamt angenommenen und im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren von den Beteiligten erörterten Eintragungshindernisse fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) oder einer freihaltebedürftigen beschreibenden Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) können anhand der vom Bundespatentgericht getroffenen Feststellungen nicht bejaht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394 = WRP 1998, 185 - Active Line; Beschluss vom 3. November 2005 - I ZB 14/04, GRUR 2006, 503 Rn. 8 = WRP 2006, 475 - Casino Bremen;… BGH, GRUR 2014, 376 Rn. 28 - grill meister). - BGH, 03.11.2005 - I ZB 44/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Berücksichtigung von Erfahrungssätzen bei …
Ihre Statthaftigkeit folgt jedoch daraus, dass ein im Gesetz aufgeführter, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnender Verfahrensmangel gerügt wird (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/00, GRUR 2003, 1067 = WRP 2003, 1444 - BachBlüten Ohrkerze; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 14/04, Mitt. 2005, 233, 234 - Kanold, jeweils m.w.N.). - BPatG, 12.04.2006 - 32 W (pat) 294/03 Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Dezember 2004 - I ZB 14/04 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, den vorangegangenen Beschluss des Senats vom 10. März 2004 unter gleichzeitiger Zurückverweisung aufgehoben hat, ist erneut über die Beschwerde der Markeninhaberin gegen die von der Markenabteilung versagte Wiedereinsetzung zu entscheiden.
- BPatG, 13.10.2014 - 19 W (pat) 12/14
Umschreibung der Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Leuchtreklame, insbesondere …
Denn bei einer ordnungsgemäßen, verfahrensfehlerfreien Bearbeitung des Umschreibungsantrags durch das Amt hätte sich der Fehler im Aktenzeichen - ungeachtet dessen, ob die Anmelderin oder ihre Verfahrensbevollmächtigten insoweit ein Verschulden trifft - nicht auf die korrekte fristgemäße Beschwerdeeinlegung ausgewirkt, wäre also hierfür nicht ursächlich gewesen (…vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 91 Rdn. 9 a. E.; BGH Mitt. 2005, 233, 234 Kanold).