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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9336
BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2016,9336)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2016,9336)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2016,9336)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 344, 267 und 18 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

    Art 18 Abs 1 AEUV, Art 267 Abs 1 AEUV, Art 344 AEUV
    Vorlage an den EuGH: Anwendbarkeit einer Regelung in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Union

  • IWW

    Art. 344 AEUV, Art. ... 267 AEUV, Art. 18 Abs. 1 AEUV, Art. 344, 267, 18 Abs. 1 AEUV, Art. 267 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 AEUV, Art. 18 AEUV, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1, § 575 ZPO, Art. 267, § 1059 Abs. 2 ZPO, § 1059 ZPO, § 1025 Abs. 1 ZPO, §§ 1025 bis 1066 ZPO, § 1043 Abs. 1 ZPO, § 1043 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO, 267 AEUV, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO, 18 AEUV, Art. 63 AEUV, Art. 56 EGV, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 292 EGV, Art. 259 AEUV, Art. 273 AEUV, Art. 4 Abs. 3 EUV, Art. 227 EGV, Abs. 2 AEUV, Art. 234 EGV, Art. 267 Abs. 2 AEUV, §§ 1050, 1062 Abs. 4 ZPO, § 1050 Satz 1 ZPO, § 1060 Abs. 1 ZPO, Art. 267 Abs. 2, 3 AEUV, Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 EUV, Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV, Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV, Art. 12 Abs. 1 EGV, § 1031 ZPO, § 148 ZPO, Art. 258 Abs. 1 AEUV, Art. 258 Abs. 2 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Investors eines Vertragsstaats zur Einleitung eines Verfahrens vor einem Schiedsgericht; Anwendung einer Regelung in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Union (unionsinternes BIT); Auslegung von Art. 344, 267 und 18 Abs. 1 ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Vorlagebeschluss an EuGH zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Investitionsschutzabkommen

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Anwendbarkeit einer Regelung in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Union

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 18 Abs. 1; AEUV Art. 267; AEUV Art. 344
    Berechtigung des Investors eines Vertragsstaats zur Einleitung eines Verfahrens vor einem Schiedsgericht; Anwendung einer Regelung in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Union (unionsinternes BIT); Auslegung von Art. 344 , 267 und 18 Abs. 1 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Investitionsschutzabkommen vor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schiedsvereinbarungen in Investitionsschutzabkommen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Investitionsschutzabkommen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH Fragen zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Investitionsschutzabkommen vorgelegt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Investitionsschutz: Regeln zu Schiedsklauseln sollen überprüft werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stellt sich gegen EU-Kommission: Wo zwei sich streiten

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in bilateralen Investitionsschutzabkommen

  • jean-monnet-saar.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Unionsrechtliche Zulässigkeit von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in BITs zwischen zwei Mitgliedstaaten

Sonstiges

  • italaw.com PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Eastern Sugar B.V. ./. Tschechische Republik: Schiedsspruch vom 27.03.2007

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1256
  • ZIP 2016, 38
  • EuZW 2016, 512
  • SchiedsVZ 2016, 328
  • WM 2016, 1047
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. März 2016 dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, SchiedsVZ 2016, 328):.

    aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Senat in Rn. 52 seines Vorlagebeschlusses (SchiedsVZ 2016, 328) zutreffend angenommen hat, die Verweisung auf die UNCITRAL in Art. 8 Abs. 5 BIT schließe es aus, dass ein Schiedsgericht ein deutsches Gericht gemäß § 1050 Satz 1 ZPO ersuchen könne, dem Gerichtshof der Europäischen Union eine im Schiedsverfahren für erheblich gehaltene Frage über die Auslegung des Unionsrechts vorzulegen.

    Wie der Senat bereits in seinem Vorlagebeschluss ausgeführt hat (BGH, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 85), haben die Mitgliedstaaten durch den Beitritt zur Union ihre völkerrechtliche Dispositionsbefugnis beschränkt und untereinander auf die Ausübung mit dem Unionsrecht kollidierender völkervertraglicher Rechte verzichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - C-45/07, Slg. 2009, I-701 Rn. 17 - Kommission/Griechenland).

    Wie der Senat bereits in Rn. 76 seines Vorlagebeschlusses ausgeführt hatte (BGH, SchiedsVZ 2016, 328), musste die Antragsgegnerin in Erwägung ziehen, dass das im Verhältnis der Vertragsparteien nunmehr vorrangig geltende Unionsrecht Einfluss auf die Regelungen des BIT haben konnte.

  • BGH, 09.08.2016 - I ZB 1/15

    Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage für den Erlass des Endschiedsspruch bislang bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333 f.; Beschluss vom 30. April 2014 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200 Rn. 4 bis 8; Beschluss vom 5. November 2015 - I ZB 5/15, juris Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, WM 2016, 1047 Rn. 80) und für den Erlass eines Teilschiedsspruchs verneint (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - III ZB 89/13, SchiedsVZ 2014, 254 Rn. 6).
  • BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21

    Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland

    Ergänzend hat sich das Oberlandesgericht auf den dem genannten Urteil nachfolgenden Beschluss des Senats (SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 36) bezogen, der die über § 1050 Satz 1 ZPO bestehende Möglichkeit, im laufenden Schiedsverfahren auf ein Vorabentscheidungsersuchen des staatlichen Gerichts hinzuwirken, ebenfalls für unerheblich gehalten hat (zur grundsätzlichen Möglichkeit eines solchen Vorgehens vgl. bereits den Vorlagebeschluss des Senats vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 51 mwN; wohl ebenso EuGH, Urteil vom 23. März 1982, C-102/81, juris Rn. 14 - Nordsee).

    cc) Es kommt danach nicht entscheidend darauf an, ob das für den Streitfall - aufgrund einer Übereinkunft der Parteien am Schiedsort Frankfurt am Main - gebildete Schiedsgericht nach § 1050 Satz 1, § 1062 Abs. 4 ZPO berechtigt und verpflichtet wäre, bei Auftreten einer nicht zweifelsfrei zu beantwortenden entscheidungserheblichen Frage, die die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts betrifft, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf ein Vorabentscheidungsersuchen zu stellen, ob diese Möglichkeit - in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten - auch für Schiedsgerichte an einem ausländischen Schiedsort besteht (vgl. § 1025 Abs. 2, § 1050 ZPO; § 577 Abs. 2, § 602 österreichische Zivilprozessordnung) und ob ein pflichtwidrig unterbliebenes Vorabentscheidungsverfahren zur Aufhebung des Schiedsspruchs nach § 1059 Abs. 2 ZPO führt (zu § 1059 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und d ZPO vgl. MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1050 Rn. 16; zu § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO vgl. BGH, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 56).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20

    Treuwidrige Berufung auf Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung

    Insbesondere ist im Rahmen des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b) ZPO in die Prüfung, ob ein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, neben dem jeweiligen nationalen Recht auch das Unionsrecht einzubeziehen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 03.03.2016, I ZB 2/15, Rn. 56, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2021 - 26 Sch 16/19

    Einwand der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Zuweisung an Schiedsgericht

    Insbesondere ist im Rahmen des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b) ZPO in die Prüfung, ob ein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, neben dem jeweiligen nationalen Recht auch das Unionsrecht einzubeziehen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 03.03.2016, I ZB 2/15, Rn. 56, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36865
BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2018,36865)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2018 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2018,36865)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2018,36865)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § ... 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO, § 1059 ZPO, § 1025 Abs. 1 ZPO, §§ 1025 bis 1066 ZPO, § 1043 Abs. 1 ZPO, § 1043 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 ZPO, § 1050 Satz 1 ZPO, § 1050 ZPO, § 134 BGB, § 242 BGB, Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 79 Abs. 3 GG, Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 100 Abs. 2 GG, Art. 25 GG, § 128 Abs. 4 ZPO, § 1065 Abs. 1, § 577 Abs. 6 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gleichstehen des Fehlens einer Schiedsvereinbarung mit ihrer Ungültigkeit bei der Anwendung von § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO; Anwendbarkeit von Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen ("BIT") zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union; Einleitung ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Zur Unanwendbarkeit von Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen ("BIT") zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach denen ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat ...

  • rewis.io

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer Schiedsvereinbarung; Unanwendbarkeit von Schiedsklauseln in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedsstaaten der EU

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de

    Gleichstehen des Fehlens einer Schiedsvereinbarung mit ihrer Ungültigkeit bei der Anwendung von § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO ; Anwendbarkeit von Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen ("BIT") zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union; Einleitung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Fehlen einer Schiedsvereinbarung steht Ungültigkeit gleich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der Achmea Beschluss - Beitritt zur EU lässt Angebot für Intra-EU Schiedsverfahren entfallen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der EuGH, ACHMEA und die Folgen (IBR 2018, 1088)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2019, 46
  • WM 2018, 2294
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 11.02.2021 - 26 SchH 2/20

    Unvereinbarkeit einer in einem bilateralen Investitionsabkommen enthaltenen

    Dies gelte - wie sich aus der Achmea-Entscheidung des EuGH und dem Beschluss des BGH vom 31.10.2018 (I ZB 2/15) ergebe - auch hinsichtlich der Rechtslage nach deutschem Schiedsverfahrensrecht.

    Dementsprechend geht der BGH in seiner an das Achmea-Urteil des EuGH anschließenden Entscheidung (Beschluss vom 31.10.2018, I ZB 2/15, Rn. 36, zit. nach juris) davon aus, dass es der EuGH nicht für ausreichend erachtet, dass eine gerichtliche Überprüfung nur vorgenommen werden kann, soweit das nationale Recht sie im konkreten Fall gestattet.

    Der Senat schließt sich auch insoweit der im Anschluss an das Achmea-Urteil des EuGH ergangenen Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 31.10.2018, I ZB 2/15, insbes.

    Der BGH hat dementsprechend die Darlegung von Zweifeln an der Unparteilichkeit und Effektivität mitgliedsstaatlicher Gerichte nicht für geeignet erachtet, um im Einzelfall eine von dem Achmea-Urteil abweichende Beurteilung zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24.01.2019, I ZB 2/15, Rn. 8, zit. nach juris).

  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Hierauf hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Oktober 2018 den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 18. Dezember 2014 sowie den Schiedsspruch vom 7. Dezember 2012 auf.

    Eine Anhörungsrüge blieb erfolglos.

    Der angegriffene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 2018 setze lediglich das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. März 2018 um; ein unionsrechtlicher Spielraum für eine abweichende Qualifikation bestehe insoweit nicht.

  • BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21

    Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland

    Das Oberlandesgericht hat den Antrag auf Feststellung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts für begründet gehalten, weil Art. 9 Abs. 2 BIT nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186 - Achmea; nachfolgend BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2019, 46) gegen das Unionsrecht verstoße und deshalb keine Grundlage für eine Schiedsbindung der Antragstellerin darstellen könne.

    Ergänzend hat sich das Oberlandesgericht auf den dem genannten Urteil nachfolgenden Beschluss des Senats (SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 36) bezogen, der die über § 1050 Satz 1 ZPO bestehende Möglichkeit, im laufenden Schiedsverfahren auf ein Vorabentscheidungsersuchen des staatlichen Gerichts hinzuwirken, ebenfalls für unerheblich gehalten hat (zur grundsätzlichen Möglichkeit eines solchen Vorgehens vgl. bereits den Vorlagebeschluss des Senats vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 51 mwN; wohl ebenso EuGH, Urteil vom 23. März 1982, C-102/81, juris Rn. 14 - Nordsee).

    In seinem auf das "Achmea-Urteil" des Gerichtshofs der Europäischen Union folgenden Beschluss hat der Senat eine Verwehrung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 47 EU-Grundrechtecharta) verneint und sich zur Begründung darauf bezogen, dass das Urteil des Gerichtshofs von der Auffassung getragen gewesen sei, die dortige Antragsgegnerin als Investorin könne effektiven Rechtsschutz in der Slowakei erhalten (BGH, SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 72; ebenso BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 2/15, juris Rn. 8).

    d) Soweit sich die Rechtsbeschwerde darauf beruft, der Antragstellerin sei es nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b BIT - und damit auf die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts mangels wirksamer Schiedsvereinbarung (vgl. BGH, SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 17) - zu berufen, macht sie keinen Zulässigkeitsgrund geltend.

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde sind auch keine Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Antragstellerin (zu den Voraussetzungen hierfür vgl. BGH, SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 55) ersichtlich.

  • BGH, 19.12.2019 - I ZB 90/18

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht i.R.d.

    Es gilt vielmehr § 128 Abs. 4 ZPO, der bei Rechtsbeschwerden nach § 1065 Abs. 1, § 577 Abs. 6 Satz 1 ZPO zwar grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, mündlich zu verhandeln (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 73; BeckOK.ZPO/Wilske/Markert, 34. Edition [Stand: 1. September 2019], § 1065 Rn. 16).
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 15/21

    Feststellung der Unzulässigkeit von Schiedsverfahren; Investitionsschutz auf

    Bezüglich dieses Einwands hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre völkerrechtliche Dispositionsbefugnis beschränkt und untereinander auf die Ausübung mit dem Unionsrecht kollidierender völkervertraglicher Rechte verzichtet haben, weshalb in Folge des Vorrangs der unionsrechtlichen Bestimmungen eine mit ihnen unvereinbare Regelung in einem unionsinternen Abkommen der Mitgliedstaaten auch als völkervertragliche Regelung unanwendbar ist; mithin die Angehörigen der beteiligten Mitgliedstaaten sich nicht auf die im Widerspruch zum Unionsrecht stehenden älteren völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten berufen können (BGH, Beschluss vom 31.10.2018 - I ZB 2/15, IBRRS 2018, 3620 Rn. 41 mwN).
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 14/21

    Parallelverfahren zu OLG Köln 19 SchH 15/21 v. 01.09.2022

    Bezüglich dieses Einwands hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre völkerrechtliche Dispositionsbefugnis beschränkt und untereinander auf die Ausübung mit dem Unionsrecht kollidierender völkervertraglicher Rechte verzichtet haben, weshalb in Folge des Vorrangs der unionsrechtlichen Bestimmungen eine mit ihnen unvereinbare Regelung in einem unionsinternen Abkommen der Mitgliedstaaten auch als völkervertragliche Regelung unanwendbar ist; mithin die Angehörigen der beteiligten Mitgliedstaaten sich nicht auf die im Widerspruch zum Unionsrecht stehenden älteren völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten berufen können (BGH, Beschluss vom 31.10.2018 - I ZB 2/15, IBRRS 2018, 3620 Rn. 41 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2019 - I ZB 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3047
BGH, 24.01.2019 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2019,3047)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2019,3047)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - I ZB 2/15 (https://dejure.org/2019,3047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Anhörungsrüge; Behauptete fehlende Auseinandersetzung des Gerichts mit einem Parteivortrag; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Anhörungsrüge; Behauptete fehlende Auseinandersetzung des Gerichts mit einem Parteivortrag; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 321a
    Begründetheit einer Anhörungsrüge; Behauptete fehlende Auseinandersetzung des Gerichts mit einem Parteivortrag; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Anhörungsrüge von Achmea zurückgewiesen

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Verfahrensgang

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