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   BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03   

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https://dejure.org/2005,368
BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03 (https://dejure.org/2005,368)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - I ZB 20/03 (https://dejure.org/2005,368)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - I ZB 20/03 (https://dejure.org/2005,368)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Kostenlose Kundenzeitschrift reicht für markenerhaltende Benutzung aus

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtserhaltende Benutzung durch titelmäßige Verwendung des Zeichens

  • Wolters Kluwer

    Markenrecht: Ernsthafte rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Kennzeichnender Charakter einer Marke; Rückschluss auf eine Scheinbenutzung bei sehr speziellem Abnehmerkreis für Druckschriften

  • kanzlei.biz

    Benutzung der Marke - Problem der Scheinbenutzung einer Marke

  • Judicialis

    MarkenG § 26 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 26 Abs. 1
    "GALLUP"; Anforderungen an die geltungserhaltende Benutzung einer Markung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 26 Abs. 1
    "GALLUP"; Anforderungen an die geltungserhaltende Benutzung einer Markung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GALLUP

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Druckschrift bei geringer Anzahl und speziellem Abnehmerkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    GALLUP, MarkenG § 26 Abs. 1, Scheinbenutzung einer Marke, rechtlich relevante Benutzung einer Marke und unentgeldliche Waren

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Markennutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markennutzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Voraussetzungen der rechtserhaltenden Nutzung einer Marke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Voraussetzungen der rechtserhaltenden Nutzung einer Marke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 260
  • GRUR 2006, 152
  • afp 2006, 141
  • afp 2006, 91
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Dem Senat ist eine abschließende Entscheidung des Rechtsstreits ferner deshalb verwehrt, weil das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus ebenfalls folgerichtig - keine Feststellungen zu der Frage getroffen hat, ob die Benutzung der Streitmarke als i.S. des § 26 MarkenG ernsthaft anzusehen ist (vgl. dazu EuGH GRUR 2003, 425 Tz. 43 - Ansul/Ajax; EuGH, Urt. v. 11.5.2006 - C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237 = GRUR 2006, 582 Tz. 68 ff. = GRUR Int. 2006, 735 = WRP 2006, 1102 - VITAFRUIT; BGH, Beschl. v. 6.10.2005 - I ZB 20/03, GRUR 2006, 152 Tz. 21 = WRP 2006, 102 - GALLUP).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Beklagten mit den gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen einen Gewinn erzielen wollen (vgl. BGH, Beschl. v. 6.10.2005 - I ZB 20/03, GRUR 2006, 152 Tz. 25 = WRP 2006, 102 - GALLUP) oder - wovon das Berufungsgericht ausgegangen ist - der Absatz der mit der Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen der Förderung des Hauptgeschäfts der Beklagten dient.

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Beklagten die Marke zur Gewinn- oder jedenfalls Umsatzerzielung eingesetzt haben (vgl. BGH GRUR 2006, 152 Tz. 25 - GALLUP).

  • BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06

    Unwirksame Zustellung (BIO SUN)

    Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache eines Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex").
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