Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.1989

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   BGH, 30.11.1989 - I ZB 20/88   

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https://dejure.org/1989,2437
BGH, 30.11.1989 - I ZB 20/88 (https://dejure.org/1989,2437)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1989 - I ZB 20/88 (https://dejure.org/1989,2437)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1989 - I ZB 20/88 (https://dejure.org/1989,2437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung des Wortzeichens "Apropos Film" als Dienstleistungsmarke "Produktion von Fernsehsendungen" zur Kennzeichunung einer Fernsehsendung - Verkehrsdurchsetzung gem. § 4 Abs. 3 des Warenzeichengesetzes (WZG) einer angemeldeten Bezeichnung - Abgrenzung zwischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WZG § 4 Abs. 3
    "Apropos Film II; Voraussetzungen der Eintragung einer nicht unterscheidungskräftigen Bezeichnung als Marke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 503
  • MDR 1990, 691
  • ZUM 1990, 517
  • afp 1990, 36
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - I ZB 20/88
    Die Rechtsbeschwerde der Anmelderin hat zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Bundespatentgericht geführt, da - abweichend von der Auffassung des Bundespatentgerichts - die Eintragung einer Dienstleistungsmarke für die "Produktion von Fernsehsendungen" als zulässig anzusehen sei (BGH GRUR 1988, 377 - Apropos Film).

    Dies entspricht der das Bundespatentgericht insoweit bindenden Beurteilung des erkennenden Senats in dem in derselben Sache ergangenen Beschluß vom 22. Oktober 1987 (I ZB 8/86, GRUR 1988, 377, 378 - Apropos Film).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1987 (a.a.O. - Apropos Film) bereits ausgeführt hat, gelangt durch die "Produktion einer Fernsehsendung" das (Fernseh-) Filmwerk - unabhängig von seiner Verkörperung auf einem Bild- und Tonträger als Vervielfältigungsexemplar - zur Entstehung.

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - I ZB 20/88
    Zwar hat der Bundesgerichtshof eine Steigerung des normalerweise für die Eintragung nicht unterscheidungskräftiger Bezeichnungen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, 1. Altern.) erforderlichen Durchsetzungsgrades für grundsätzlich geboten gehalten, wenn an dem fraglichen Merkmal zusätzlich ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Mai 1969 - I ZB 1/68, GRUR 1970, 77, 78 - Ovalumrandung).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85

    "OCM"; Voraussetzungen der Eintragung eines aus einer Buchstabenkombination

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - I ZB 20/88
    Das damit geschaffene immaterielle Rechtsgut ist jedoch nicht nur - wie die Rechtsbeschwerde meint - zur Abnahme in Fachkreisen, also für Personen, Unternehmen und Anstalten bestimmt, die derartige Produktionen in Auftrag geben und/oder erwerben; es ist vielmehr Gegenstand und Grundlage jeder der in den §§ 15 ff UrhG genannten Verwertungsarten, die ihrerseits im Regelfall letztendlich auf den Fernsehzuschauer bzw. bei Videokassetten auf den Endabnehmer zielen; mittelbar wird dadurch auch letzterer zu einem Abnehmer der Dienstleistung "Produktion", dem gegenüber auch das Zeichen dieser Produktion Verwendung finden und/oder Auswirkungen zeitigen soll (vgl. zu diesem Abgrenzungsmerkmal BGH, Beschluß vom 4. Juni 1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1989 - I ZB 20/88   

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BGH, 03.11.1989 - I ZB 20/88 (https://dejure.org/1989,1646)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1989 - I ZB 20/88 (https://dejure.org/1989,1646)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1989 - I ZB 20/88 (https://dejure.org/1989,1646)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 360
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Jedoch kann, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen, die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung nicht unterhalb von 50 % angesetzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 30.11.1989 - I ZB 20/88, GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; vgl. auch Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 8 Rdn. 431; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rdn. 197 ff.).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn - wie vorliegend - die Verkehrsdurchsetzung ungeachtet eines sie von Haus aus erschwerenden Freihaltebedürfnisses entstanden ist; denn bei bestehendem Freihaltebedürfnis erfordert die Entstehung einer Verkehrsgeltung - von deren unverändertem Vorliegen das Berufungsgericht wie ausgeführt ausgegangen ist - einen besonders hohen Durchsetzungs- bzw. Bekanntheitsgrad, der nach der Rechtsprechung jedenfalls nicht unter 50 % angesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 3.11.1989 I ZB 20/88, GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; ferner v. Gamm, WZG, § 4 Rdn. 76 und 81; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 4 Rdn. 109; Ströbele, GRUR 1987, 75, 80).
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Unabhängig davon kann jedoch selbst ein nachgewiesener ausreichender Durchsetzungsgrad in den Fachkreisen nicht die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung der angemeldeten Marke iSd § 8 Abs. 3 MarkenG begründen, da hierfür eine Durchsetzung der Marke in allen beteiligten Verkehrskreisen erforderlich ist, in denen die Marke Verwendung finden und Auswirkungen zeitigen kann (vgl BGH GRUR 1986, 894, 895 "OCM"; GRUR 1990, 360, 361 "Apropos Film II").
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