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   BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04   

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BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04 (https://dejure.org/2004,1107)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - I ZB 23/04 (https://dejure.org/2004,1107)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 (https://dejure.org/2004,1107)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kostenfestsetzungsantrags; Anforderungen an die Notwendigkeit aufgewendeter Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Auferlegung von Kosten an einen Zeugen, die durch sein ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung der Kosten für in Österreich ansässigen Prozessbevollmächtigten - Baseball-Caps

  • Judicialis

    ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 380 Abs. 1 § 91 Abs. 1
    "Baseball-Caps"; Umfang der Kostenerstattung durch den unentschuldigt abwesenden Zeugen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baseball-Caps

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2017 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 725
  • MDR 2005, 657
  • FamRZ 2005, 701 (Ls.)
  • BB 2005, 469
  • BB 2005, 800
  • Rpfleger 2005, 328
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430; Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    aa) Ein multilateraler oder ein bilateraler Vertrag, der die internationale Zuständigkeit vorrangig regelt (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1998 - IX ZR 196/97, NJW 1999, 1395, 1396 m.w.N.), besteht für die in Rede stehende Kostenfestsetzungsentscheidung nicht.

    bb) Die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts wird regelmäßig durch dessen örtliche Zuständigkeit indiziert (vgl. BGH NJW 1999, 1395, 1396 m.w.N.; Zöller/Vollkommer aaO § 1 Rdn. 8).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Denn sie bezieht sich ungeachtet ihres weitgefaßten Wortlauts - ebenso wie die entsprechende Bestimmung des § 545 Abs. 2 ZPO - nicht auf die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 153, 82, 84 ff.; BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 203/02, WM 2003, 1542 = MDR 2003, 1256; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., IZPR Rdn. 94).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 203/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen des

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Denn sie bezieht sich ungeachtet ihres weitgefaßten Wortlauts - ebenso wie die entsprechende Bestimmung des § 545 Abs. 2 ZPO - nicht auf die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 153, 82, 84 ff.; BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 203/02, WM 2003, 1542 = MDR 2003, 1256; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., IZPR Rdn. 94).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430; Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430; Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball-Caps, mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, NJW-RR 2005, 725, 726 f. - Baseball-Caps; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 Rn. 5).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball- Caps, mwN).
  • OLG Bamberg, 01.03.2024 - 2 W 39/23

    Zur Festsetzung der von einem im Termin ausgebliebenen Zeugen zu ersetzenden

    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.2004, Az. I ZB 23/04; Beschluss v. 16.10.2002, Az. VIII ZB 30/02; MüKo/ZPO-Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 48 f. m.w.N.).

    Im Rahmen der Ausübung des Fragerechts des Prozessbevollmächtigten kann sein Hintergrundwissen eine sinnvolle und nützliche Hilfe bei der Beseitigung dieser Schwierigkeiten sein (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.2004, Az. I ZB 23/04).

    a) Zu den gemäß § 380 Abs. 1 ZPO aufgrund des Ausbleibens des Zeugen zu erstattenden Kosten zählen alle Kosten, die durch eine neuerliche Ladung des Zeugen und durch einen neuen Termin zu seiner Vernehmung erforderlich werden (BGH, Beschluss v. 16.12.2004, Az. I ZB 23/04; OLG Celle, Beschluss v. 11.12.2008, Az. 2 W 271/08; MüKo/ZPO-Damrau/Weinland, 6. Aufl., § 380 Rn. 6).

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05

    Erstattung von Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts bei Wahrnehmung eines

    aa) Bei dieser Sachlage kann es der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, daß das Beschwerdegericht die Beauftragung ausländischer Beweisanwälte für nicht "notwendig" im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO gehalten hat, ohne hierzu tatsächliche Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 - BGHReport 2005, 813).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2023 - 15 W 15/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen

    Die Beurteilung, ob Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -rechtsverteidigung notwendig waren, hat sich hierbei daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (BGH, NJW-RR 2005, 725, 726 mwN; GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; GRUR 2017, 854 Rn. 12 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; NJW 2018, 1693 R. 10; NJW 2019, 2695 Rn. 9).

    Eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei, die die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (BGH, NJW-RR 2005, 725, 726; NJW 2012, 1370 Rn. 13; NJW 2013, 1823 Rn. 5; GRUR 2017, 854 Rn. 12 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; NJW 2018, 1693 Rn. 10), darf die Hinzuziehung eines Patentanwalts hier regelmäßig als sachdienlich ansehen.

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball- Caps, mwN).
  • AG Zeitz, 05.12.2018 - 4 C 164/17

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten für Teilnahme an

    Insoweit hat der BGH bereits entschieden, dass die Zuziehung eines Rechtsanwaltes zu einem Beweistermin in der Regel notwendig ist, da die Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, dass der Anwalt ihres Vertrauens auch ihre Interessen bei der Beweiserhebung wahrnimmt (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 -, juris).
  • OLG Celle, 11.12.2008 - 2 W 271/08

    Einordnung aller durch eine Anberaumung eines neuen Beweisaufnahmetermins

    Wenn einem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden, ist er zur Erstattung all derjenigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (vgl. BGH NJW-RR 2005, 725 ff. zitiert nach JURIS Rdz. 18).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • OLG Celle, 19.06.2023 - 2 W 75/23

    Kostenfestsetzung; Anwaltswechsel; Zur Kostenfestsetzung beim Anwaltswechsel

  • KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07

    Terminsgebühr: Erstattungsfähigkeit bei Teilnahme des Anwalts am Ortstermin

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2020 - 2 W 12/20
  • OLG Jena, 14.09.2005 - 9 W 466/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG);

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