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   BGH, 11.05.2000 - I ZB 26/99   

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https://dejure.org/2000,8504
BGH, 11.05.2000 - I ZB 26/99 (https://dejure.org/2000,8504)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2000 - I ZB 26/99 (https://dejure.org/2000,8504)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - I ZB 26/99 (https://dejure.org/2000,8504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverbot - Unlauterer Wettbewerb - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufungsbegründungsfrist - Berufung - Frist - Korrenspondenzanwalt - Fristenkontrolle - Verschulden

  • Judicialis

    ZPO § 66 Abs. 2; ; ZPO § ... 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; ZPO § 70 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 294 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 236 Abs. 2, § 516
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - I ZB 26/99
    Da eine sofortige Beschwerde nur von einem Prozeßbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch einen Streithelfer davon ab, ob dieser rechtzeitig und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537; Urt. v. 16.1.1997 - I ZR 208/94, VersR 1997, 1020 f.).

    Denn Beitritt und Rechtsmitteleinlegung sind zwei selbständige Prozeßhandlungen, deren Wirksamkeit je für sich gesondert zu beurteilen ist (BGH VersR 1997, 1020, 1021).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - I ZB 26/99
    Da eine sofortige Beschwerde nur von einem Prozeßbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch einen Streithelfer davon ab, ob dieser rechtzeitig und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537; Urt. v. 16.1.1997 - I ZR 208/94, VersR 1997, 1020 f.).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - I ZB 26/99
    Sie muß eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen enthalten und darf sich nicht in einer "glaubhaften" Bezugnahme auf Angaben Dritter oder schriftsätzliches Vorbringen erschöpfen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88

    Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - I ZB 26/99
    Es entspricht allerdings gefestigter Rechtsprechung, daß Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen so notiert werden müssen, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1988 - VIII ZR 84/88, NJW 1989, 2393, 2394 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2020 - 9 U 34/19

    Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Delegation der Räum- und

    Dies reicht für eine bestimmte Angabe des Interesses im Sinne von § 70 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO aus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11.05.2000 - I ZB 26/99 -, zitiert nach Juris; BGH, Transportrecht 2019, 39).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 100/17

    Ersatz für den Verlust von Frachtgut auf einem Transport von Italien nach

    Da eine Berufung nur von Prozessbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch eine Streithelferin davon ab, ob diese rechtzeitig - spätestens mit Einlegung der Berufung (§ 66 Abs. 2 ZPO) - und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1990 - IX ZB 78/90, NJW 1991, 229, 230 [juris Rn. 7]; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537 [juris Rn. 6]; Urteil vom 16. Januar 1997 - I ZR 208/94, NJW 1997, 2385 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 11. Mai 2000 - I ZB 26/99, juris Rn. 7).

    Beitritt und Berufung sind zwei selbständige Prozesshandlungen, deren Wirksamkeit je für sich gesondert zu beurteilen ist (BGH, NJW 1994, 1537 [juris Rn. 7]; NJW 1997, 2385 [juris Rn. 16]; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 - I ZB 26/99, juris Rn. 7).

    Das Interesse einer Streithelferin am Ausgang des Rechtsstreits kann auch bereits aus den Feststellungen des Berufungsgerichts folgen, wenn die Streithelferin danach gewärtigen muss, dass die Klägerin sie in Regress nimmt, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtskräftig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 - I ZB 26/99, juris Rn. 8).

  • LG München I, 25.04.2022 - 1 S 95/22

    Prüfung der Voraussetzungen der Nebenintervention

    Es genügt daher der Hinweis auf eine vorausgegangene Streitverkündung, ebenso, dass sich das Interesse des Streithelfers am Ausgang des Rechtsstreits aus den Feststellungen im angegriffenen Urteil ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1997, Az: I ZR 208/94, juris Rn 17; BGH, Beschluss vom 11.05.2000, Az: I ZB 26/99, juris Rn 8; BGH, Beschluss vom 13.09.2018, BeckRS 2018, 26055, Rn 11; Schultes in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., Rn 5 zu § 70 ZPO).
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