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   BGH, 25.10.2012 - I ZB 27/12   

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https://dejure.org/2012,36265
BGH, 25.10.2012 - I ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,36265)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - I ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,36265)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,36265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zu entstandenen Verfahrensgebühren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensgebühr, Anrechnung der Geschäftsgebühr und das Kostenfestsetzungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - I ZB 27/12
    Nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG VV sei entsprechend der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323) die Geschäftsgebühr teilweise auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens über denselben Gegenstand anzurechnen.
  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 47/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - I ZB 27/12
    Sie ist nicht aufgrund der Regelung in Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG VV über die hälftige Anrechnung der wegen desselben Gegenstands entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu kürzen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZB 47/10, GRUR-RR 2011, 232; Beschluss vom 28. September 2011 - I ZB 29/10, juris).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZB 29/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - I ZB 27/12
    Sie ist nicht aufgrund der Regelung in Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG VV über die hälftige Anrechnung der wegen desselben Gegenstands entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu kürzen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZB 47/10, GRUR-RR 2011, 232; Beschluss vom 28. September 2011 - I ZB 29/10, juris).
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