Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,755
BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06 (https://dejure.org/2006,755)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - I ZB 28/06 (https://dejure.org/2006,755)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - I ZB 28/06 (https://dejure.org/2006,755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts für Streitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen über die Zulässigkeit von Maßnahmen der Mitgliederwerbung; Voraussetzungen der Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten im Fall privatrechtlicher Streitigkeiten; ...

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; ; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; SGG § 51 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Gesamtzufriedenheit"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse

  • rechtsportal.de

    "Gesamtzufriedenheit"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtzufriedenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "Gesamtzufriedenheit Platz 1"

    Wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch gegen eine gesetzliche Krankenkasse ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen gestützt, handelt es sich um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist.

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rechtsweg bei Streit einer privaten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung über einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1819
  • GRUR 2007, 535
  • VersR 2007, 1246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Extras wie besonderen

    Kern des Rechtsstreits ist der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, mangels öffentlich-rechtlicher Berechtigung nach § 53 Abs. 4 SGB V den Leistungskatalog zugunsten Versicherter durch Wahltarife aufgrund autonomen Satzungsrechts zu erweitern (BSGE 113, 114 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 33, RdNr 23 unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 9.11.2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819, 1820, RdNr 13) .
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    a) Müsste der erkennende Senat noch den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit prüfen (vgl aber § 17a Abs. 5 GVG) , würde er ihn bejahen (vgl zB BGH Beschluss vom 9.11.2006 - I ZB 28/06 - Juris RdNr 11; BGH Beschluss vom 15.1.1998 - I ZB 20/97 - GRUR 1998, 744, 745; BSGE 82, 78 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1; GmS-OGB Beschluss vom 10.7.1989 - GmS-OGB 1/88 - BGHZ 108, 284 = SozR 1500 § 51 Nr. 53) .

    Nur wenn Verstöße nicht auf dem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis der gesetzlichen KKn untereinander beruhen, das durch Vorschriften des SGB gesondert geregelt ist, sondern ausschließlich auf der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, kommt eine Rechtswegzuständigkeit für die Zivilgerichtsbarkeit in Betracht (vgl auch BGH Beschluss vom 9.11.2006 - I ZB 28/06 - Juris RdNr 13 f).

  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Der Senat lässt dahingestellt, ob in anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nach § 17a Abs. 4 GVG zur Klärung des Rechtswegs ausgeschlossen ist (dafür BVerwG, Beschluss vom 8. August 2006 - 6 B 65.06 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 26 Rn. 4 ff. in einem Verfahren betreffend die Vergabe eines Bauauftrags; zustimmend Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 152 Rn. 4; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 41/§§ 17 - 17b Rn. 3; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 152 Rn. 3.; a.A. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819; Braun, NVwZ 2007, 49 ; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 152 Rn. 1 m.w.N.; ähnlich Kaufmann, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand Januar 2020, § 152 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht