Rechtsprechung
BGH, 20.03.2003 - I ZB 29/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
GeschmMG § 7 Abs. 2
- markenmagazin:recht
§ 8 MarkenG
Euro-Billy-Münzen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- aufrecht.de
Euro-Billy-Münzen
- Wolters Kluwer
Versagung der Eintragung von Mustern in das Musterregister ; Verstoss gegen die öffentliche Ordnung durch Veröffentlichung von Mustern und Verbreitung von Nachbildungen; Schutzhindernis für staatliche Hoheitszeichen; Einfügung gesetzlicher Zahlungsmittel in ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Euro-Billy / Eurobilly / Euro Billy
- Judicialis
GeschmMG § 7 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GeschmMG § 7 Abs. 2
"Euro-Billy"; Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Dekorative Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2534
- GRUR 2003, 705
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15
Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei …
Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG bezweckt den Ausschluss der Eintragung und Benutzung staatlicher Hoheitszeichen, weil ihre Registrierung oder Benutzung als Marke die Rechte eines Staates auf Kontrolle seiner Souveränitätssymbole verletzen und die Öffentlichkeit über die Herkunft der mit solchen Marken gekennzeichneten Waren täuschen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - I ZB 29/01, GRUR 2003, 705, 706 = WRP 2003, 992 - Euro-Billy; Beschluss vom 20. März 2003 - I ZB 1/02, GRUR 2003, 708, 709 = WRP 2003, 992 - Schlüsselanhänger). - LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro
Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung (BVerfG 12.06.2003 - 1 BvR 2385/02, NJW 2003, 2534) dann ergeben, wenn das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt, als das Gericht der Vorinstanz. - BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 58/07
Neurale Vorläuferzellen
2001, 4, 7; Kraßer, Patentrecht, § 15 III a aa; Benkard/Melullis aaO § 2 Rdn. 5b; Busse/Keukenschrijver aaO § 2 Rdn. 13; ebenso zum Geschmacksmusterrecht: BGH, u. a. Beschlüsse v. 20.3.2003 - I ZB 29/01, GRUR 2003, 705 f. - Euro-Billy, I ZB 27/01, GRUR 2003, 707 - DM-Tassen, und I ZB 1/02, GRUR 2003, 708 - Schlüsselanhänger).
- BGH, 22.04.2004 - I ZB 15/03
Abgewandelte Verkehrszeichen
Das setzt voraus, daß durch das Muster die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens oder die tragenden Grundsätze der Rechtsordnung in Frage gestellt werden (BGH, Beschl. v. 20.3.2003 - I ZB 27/01, GRUR 2003, 707 = WRP 2003, 990 - DM-Tassen; Beschl. v. 20.3.2003 - I ZB 29/01, GRUR 2003, 705 f. = WRP 2003, 992 - Euro-Billy; Beschl. v. 20.3.2003 - I ZB 1/02, GRUR 2003, 708, 709 - Schlüsselanhänger, jeweils m.w.N.).Eine Möglichkeit des Mißbrauchs der Muster oder von Teilen eines Musters durch die Art der Verwendung oder die ungerechtfertigte Geltendmachung von Verbietungsrechten steht im Hinblick auf den ebenfalls möglichen unbedenklichen Gebrauch der Muster deren Eintragung als Geschmacksmuster nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2003, 705, 706 - Euro-Billy;… Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 7 Rdn. 72;… vgl. auch BGH, Urt. v. 19.10.1971 - X ZR 34/68, GRUR 1972, 704, 707 - Wasser-Aufbereitung;… zu § 2 Abs. 1 PatG: Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 2 Rdn. 15).
Aufgrund der unterschiedlichen Schutzrichtung des Markengesetzes und des Geschmacksmustergesetzes ist das Verbot des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG nicht auf das Geschmacksmusterrecht übertragbar (vgl. BGH GRUR 2003, 707 f. - DM-Tassen; GRUR 2003, 705, 706 - Euro-Billy; GRUR 2003, 708, 709 - Schlüsselanhänger).
- BGH, 22.04.2004 - I ZB 16/03
Ersttagssammelblätter
Das setzt voraus, daß durch das Muster die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens oder die tragenden Grundsätze der Rechtsordnung in Frage gestellt werden (BGH, Beschl. v. 20.3.2003 - I ZB 27/01, GRUR 2003, 707 = WRP 2003, 990 - DM-Tassen; Beschl. v. 20.3.2003 - I ZB 29/01, GRUR 2003, 705 f. = WRP 2003, 992 - Euro-Billy; Beschl. v. 20.3.2003 - I ZB 1/02, GRUR 2003, 708, 709 - Schlüsselanhänger, jeweils m.w.N.).Aufgrund der unterschiedlichen Schutzrichtung des Markengesetzes und des Geschmacksmustergesetzes ist das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG nicht auf das Geschmacksmusterrecht übertragbar (vgl. BGH GRUR 2003, 707 f. - DM-Tassen; GRUR 2003, 705, 706 - Euro-Billy; GRUR 2003, 708, 709 - Schlüsselanhänger).
Eine Möglichkeit des Mißbrauchs der Muster oder von Teilen eines Musters durch die Art der Verwendung oder die ungerechtfertigte Geltendmachung von Verbietungsrechten steht im Hinblick auf den ebenfalls möglichen unbedenklichen Gebrauch der Muster deren Eintragung als Geschmacksmuster nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2003, 705, 706 - Euro-Billy;… Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 7 Rdn. 72;… vgl. auch: BGH, Urt. v. 19.10.1971 - X ZR 34/68, GRUR 1972, 704, 707 - Wasser-Aufbereitung;… zu § 2 Abs. 1 PatG: Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 2 Rdn. 15).
- BPatG, 09.12.2008 - 33 W (pat) 32/07
Flaggenball
Eine solche Eintragung oder Benutzung würde nämlich das Recht des Staates verletzen, die Verwendung der Symbole seiner Hoheitsgewalt zu kontrollieren, und könnte außerdem den Verkehr über den Ursprung der mit solchen Marken gekennzeichneten Waren irreführen (…EuG GRUR 2004, 773, Rn. 39 -ECA; BGH GRUR 2003, 705, 706 -Euro-Billy). - BPatG, 22.01.2015 - 30 W (pat) 703/13
DE-Flagge - Designbeschwerdeverfahren - "DE-Flagge" - zur missbräuchlichen …
Eine missbräuchliche Benutzung eines Hoheitszeichens oder dessen Nachahmung kann ausgeschlossen sein, wenn das Design selbst das Hoheitszeichen oder dessen Nachahmung zusammen mit weiteren Merkmalen zeigt, die jeden amtlichen Anschein zerstreuen (im Anschluss an BGH GRUR 2003, 705-706 - Euro-Billy -I ZB 29/01, 20.03.2003; GRUR 2003, 707-808 - DM-Tassen I ZB 27/01, 20.03.2003; GRUR 2003, 708-710 - Schlüsselanhänger I ZB 1/02, 20.03.2003).Insoweit ist es z. B. nicht ausgeschlossen, dass eine Darstellung, die ein Hoheitszeichen oder dessen Nachahmung im Zusammenhang mit einem alltäglichen Gebrauchsgegenstand wie einem Schlüsselanhänger oder einer Tasse zeigt, jeden amtlichen Anschein zerstreut und insgesamt unbedenklich erscheint (vgl. BGH GRUR 2003, 705 - Euro-Billy; GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 708 - Schlüsselanhänger, jeweils zu § 7 Abs. 2 GeschmMG a. F., dem im geltenden Recht § 3 Abs. 1 Nr. 3 DesignG entspricht).
- BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 39/11
G8-Strandkorb - Markenbeschwerdeverfahren - "G8-Strandkorb" - zum Schutz …
Eine solche Eintragung oder Benutzung würde nämlich das Recht des Staates, die Verwendung der Symbole seiner Hoheitsgewalt zu kontrollieren, verletzen und könnte außerdem den Verkehr über den Ursprung der mit solchen Marken gekennzeichneten Waren irreführen (EuG GRUR 2004, 773 (Nr. 39) - ECA; BGH GRUR 2003, 705 (706) - Euro-Billy).§ 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG (bzw. in Art. 6 ter Abs. 1 lit. a PVÜ) kann nämlich nicht entnommen werden, dass staatliche Hoheitszeichen generell jeder gewerblichen Verwendung entzogen würden (BGH GRUR 2003, 705 (706) - Euro-Billy).
Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, an denen es vorliegend fehlt, stellt die Abbildung eines Hoheitssymbols daher keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar (BGH GRUR 2003, 705 (706) - Euro-Billy).
- BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17
Designbeschwerdeverfahren - "medaillonartige Münzen" (Sammelanmeldung) - zur …
Zu den Hoheitszeichen i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 4 DesignG i. V. m. Art. 6 ter Abs. 1 Buchst a PVÜ werden jedenfalls in Kraft stehende gesetzliche Zahlungsmittel gerechnet (vgl. BPatGE 53, 271 - Folienbeutelaufdrucke sowie BGH GRUR 2003, 705 - Euro-Billy).Sofern die Anmelderin sich zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung auf die zum früheren Geschmacksmusterrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundespatentgerichts zur dekorativen Abbildung von Zahlungsmitteln auf Gebrauchsgegenständen beruft (vgl. BGH GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 - Euro-Billy sowie BPatG, 10 W (pat) 703/02 v. 31. Juli 2003, veröffentlicht in juris), ist zu beachten, dass es nach der nach der dort anwendbaren, bis zum 31. Mai 2004 geltenden Fassung des § 7 Abs. 2 GeschmMG auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ankam, der voraussetzte, dass durch das Muster die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens oder die tragenden Grundsätze der Rechtsordnung in Frage gestellt werden (BGH a. a. O.).
- BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09
Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Folienbeutelaufdrucke" - angemeldetes …
Dass damit auch gesetzliche Zahlungsmittel gemeint sind, ist bei der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, die ebenfalls Hoheitszeichen von Eintragung ausschließt, herrschende Ansicht (…vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 645; BGH GRUR 2003, 707 Tz. 15 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 Tz. 18 - Euro-Billy).Auch soweit sich die Anmelderin auf die zum früheren Geschmacksmusterrecht ergangene Rechtsprechung zur dekorativen Abbildung von Zahlungsmitteln auf Gebrauchsgegenständen (vgl. z. B. BGH GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 - Euro-Billy) beruft, vermag dies hier zu keiner anderen Beurteilung zu führen.
- BPatG, 30.07.2013 - 33 W (pat) 527/12
Markenbeschwerdeverfahren - "CAR CHECK DAY (Wort-Bild-Marke)" - keine …
- BPatG, 24.02.2015 - 29 W (pat) 524/13
Markenbeschwerdeverfahren - "EINANDER (Wort-Bild-Marke)" - Hessisches …
- BPatG, 19.05.2022 - 25 W (pat) 46/20
- BPatG, 30.09.2003 - 10 W (pat) 711/01