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   BGH, 03.07.2003 - I ZB 30/00   

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BGH, 03.07.2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,2591)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,2591)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,2591)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen Wortmarke; Glaubhaftmachung der nachgewiesenen rechtserhaltenden Nutzung einer Wortmarke ; Geltung der Dispositionsmaxime im Rahmen der Nichtbenutzungseinrede; Erfolgreiche Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3
    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten betreffend die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 903
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 46/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Dort wurde die Einrede der Nichtbenutzung, die anders als die für erhöhte Kennzeichnungskraft erforderlichen Tatsachen der Dispositionsmaxime unterliegt, erstmals in der letzten mündlichen Verhandlung geltend gemacht (BGH, Beschl. v. 3.7.2003 - I ZB 30/00, GRUR 2003, 903 = WRP 2003, 1115 - Katzenstreu).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Jedenfalls sähe der Senat sich bei einem anderen Verständnis wegen unzureichender Eindeutigkeit der Erklärung veranlasst, zur Vermeidung einer überraschenden Entscheidung einen Beschluss jedenfalls nicht ohne entsprechenden Schriftsatznachlass (§ 283 ZPO) zugunsten der Widersprechenden zu erlassen (s hierzu auch BGH WRP 2003, 1115 - MINKAS / Minka).
  • BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 1/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "TOLTEC (Wort-Bild-Marke) / TOMTEC" -

    Es verstößt gegen den selbstverständlichen Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2003, 903 - Katzenstreu), wenn das Patentamt, nachdem die Widersprechende mit Schriftsatz vom 22. Mai 2006 Unterlagen zum Nachweis der Benutzung der Widerspruchsmarke im Zeitraum 2001 bis 2004 für registrierte Waren vorgelegt hatte, mit der Entscheidung bis zum 9. Oktober 2009 zugewartet und die Erinnerung der Widersprechenden zurückgewiesen hat, weil zum Entscheidungszeitpunkt der nunmehr maßgebliche Benutzungszeitraum mit den vorgelegten Benutzungsnachweisen nicht (mehr) abgedeckt sei.
  • BPatG, 18.05.2004 - 27 W (pat) 22/01
    Diese Voraussetzung ist beispielsweise nicht erfüllt, wenn der Anmelder die Benutzung für den Zeitraum des § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG zunächst anerkennt (vgl BGH GRUR 2003, 903 - MINKAS) oder wenn er auf die Nichtbenutzungseinrede ausdrücklich verzichtet.
  • BPatG, 22.01.2004 - 25 W (pat) 181/02
    Im Hinblick auf die Darlegungen der Markenstelle im angegriffenen Beschluß vom 6. Mai 2002 war ein Hinweis des Senats auf die Benutzungslage auch nicht veranlasst (vgl BGH WRP 2003, 1115 - MINKAS / Minka).
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   BGH, 03.07.2003 - I ZB 30/00   

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https://dejure.org/2003,45987
BGH, 03.07.2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,45987)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,45987)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,45987)
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