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   BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04   

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https://dejure.org/2005,5194
BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04 (https://dejure.org/2005,5194)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2005 - I ZB 38/04 (https://dejure.org/2005,5194)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - I ZB 38/04 (https://dejure.org/2005,5194)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die Unwirksamkeit der ersten Zustellung eines Urteils bei erneuter Zustellung; Beginn der Berufungsbegründungsfrist bei Zustellung einer berichtigungsbedürftigen Urteilsausfertigung; Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die ...

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517 § 319 § 233 § 85 Abs. 2
    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1658
  • MDR 2005, 1184
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04
    Wenn aber das Gericht eine zweite Zustellung als notwendig ansah, durfte der Anwalt darauf vertrauen, daß es sich bei der erneuten Zustellung um eine sinnvolle Maßnahme handelte, und davon ausgehen, daß erst diese Zustellung die Berufungsbegründungsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681).

    Mit Rücksicht auf die Zuständigkeit eines Urkundsbeamten im Bereich der Zustellung konnte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin auf diese Erklärung in gleicher Weise vertrauen wie auf eine durch einen Richter veranlaßte Erklärung über die Wirksamkeit einer Zustellung (vgl. BGH VersR 1995, 680, 681).

  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04
    Das Berufungsgericht hat mit Recht und von der Rechtsbeschwerde unangegriffen angenommen, daß das Fehlen von Buchstaben und (kurzen) Wörtern das Verständnis des Tatbestands und der Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils zwar stellenweise erschwert, aber nicht vereitelt und daher die Wirksamkeit der am 18. August 2004 erfolgten ersten Zustellung unberührt gelassen habe (vgl. BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666; Beschl. v. 24.1.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654, jeweils m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt der vorliegende Fall deshalb anders als der Sachverhalt, über den der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 13. April 2000 (V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665 f.) entschieden hat.

  • BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00

    Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils

    Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04
    Das Berufungsgericht hat mit Recht und von der Rechtsbeschwerde unangegriffen angenommen, daß das Fehlen von Buchstaben und (kurzen) Wörtern das Verständnis des Tatbestands und der Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils zwar stellenweise erschwert, aber nicht vereitelt und daher die Wirksamkeit der am 18. August 2004 erfolgten ersten Zustellung unberührt gelassen habe (vgl. BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666; Beschl. v. 24.1.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Im Fall einer unzutreffenden Auskunft über die Zustellung und eines durch sie ausgelösten Rechtsirrtums über den Lauf einer Frist hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass der Rechtsanwalt sich auf die Auskunft verlassen und die Frist entsprechend der ihm erteilten Auskunft berechnen darf (BGH Beschluss vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258: Erneute Zustellung, nachdem bereits die für den Prozessgegner vorgesehene Ausfertigung zugestellt worden war; Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94 - VersR 1995, 680: Erneute Zustellung wegen falscher Aktenzeichen auf den Empfangsbekenntnissen; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 - NJW-RR 2005, 1658: Erneute Zustellung nach Rückforderung der zunächst zugestellten, aber mangelhaften Ausfertigung).
  • OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10

    Energieversorgung: Netzbetreibereigenschaft einer Ferienpark GmbH

    Der Umstand, dass die Beschwerdegegnerin eine weitere Zustellung, worauf sich die in der VA befindliche Zustellungsurkunde bezieht, beim Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin veranlasst hat, setzt aber nicht erneut die Frist in Gang; denn eine solche Zustellung schafft keinen Vertrauenstatbestand, dass erst jetzt wirksam zugestellt worden ist (BGH NJW-RR 2006, 5 136 [juris Tz. 16]; NJW-RR 2005, 1658 [juris Tz. 8]; Rimmelspacher in Münch-Komm.-ZPO, 3. Aufl. [2007], § 517, 4).

    Ein durch eine weitere Zustellung veranlasster Irrtum über den Beginn der Frist vermag nämlich einen Wiedereinsetzungsgrund abzugeben (BGH NJW-RR 2005, 1658 [juris Tz. 9 bis 12]; Rimmelspacher a.a.O. 4; so im Ansatz ersichtlich auch BGH NJW-RR 2006, 563 [juris Tz. 17]).

    Deshalb ist der Beschwerdeführerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen zu gewähren, zumal die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die einvernehmliche Abrede der Beteiligten davon ausgehen durfte, dass erst die zweite Zustellung die Frist in Lauf setzen sollte (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1658 [juris Tz. 10]).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldeter Irrtum des

    Der Bundesgerichtshof habe zwar durch Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 entschieden, dass die irrige Annahme eines Prozessbevollmächtigten, erst die zweite Zustellung habe die Frist in Lauf gesetzt, ihm nicht zum Verschulden gereiche, wenn eine erneute Zustellung den Eindruck erwecke, das Gericht habe die erste Zustellung als unwirksam angesehen; dies gelte umso mehr, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei der zweiten Zustellung in einem Begleitschreiben bitte, die Mängel der ersten Ausfertigung zu entschuldigen, und erkläre, die zunächst erteilte Ausfertigung könne als gegenstandslos betrachtet werden.

    Das Verständnis des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe dieses Urteils ist durch den zusätzlichen Abdruck einer weiteren Entscheidung nicht erschwert oder gar vereitelt worden (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 13. April 2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658).

    Wenn das Gericht eine zweite Zustellung als notwendig ansah, durfte der Anwalt darauf vertrauen, dass es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme handelte, und davon ausgehen, dass erst diese Zustellung die Berufungsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.).

    Hierauf durfte er mit Rücksicht auf die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Bereich der Zustellung vertrauen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658, 1659).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Die Zustellung ist auch dann wirksam, wenn durch das Weglassen einzelner Wörter und Buchstaben das Verständnis der Entscheidung zwar erschwert, aber nicht vereitelt wird (BGH, NJW-RR 2005, 1658 m. w. Nachw.; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Naumburg, MDR 2000, 601).
  • BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

    Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen

    Im Hinblick auf den im Übrigen vollständigen Text der Entscheidung, dem sich der Inhalt des getroffenen Ausspruchs und die hierfür gegebene, auf den Vortrag der Beklagten eingehende Begründung des Amtsgerichts unzweifelhaft entnehmen lassen, hat es deren Verständnis jedoch nicht vereitelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 unter IV 1; vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 12; jeweils mwN).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Die Zustellung ist auch dann wirksam, wenn durch das Weglassen einzelner Wörter und Buchstaben das Verständnis der Entscheidung zwar erschwert, aber nicht vereitelt wird (BGH , Beschluss vom 4.5.2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658).
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08

    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines

    Dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4.5.2005 (NJW-RR 2005, 1658) lag die Zustellung eines in der ersten Fassung fehlerhaft gedruckten Urteils zu Grunde; insoweit hat der Bundesgerichtshof erneut ausgeführt, dass der Anwalt auf die Sinnhaftigkeit der gerichtlichen Maßnahme vertrauen durfte, aber "um so mehr", als die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in einem Begleitschreiben bat, die Mängel der ersten Ausfertigung (es fehlten am rechten Seitenrand einzelne Buchstaben und teilweise auch ganze Wörter) zu entschuldigen und dazu erklärte, die zuerst erteilte Ausfertigung könne als gegenstandslos betrachtet werden.
  • BGH, 17.10.2023 - X ZR 96/21

    Patentrechtliche Streitigkeit wegen nicht vorhandener Patentfähigkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein, wenn die erneute Zustellung durch den Gegner oder das Gericht veranlasst worden ist und das Gericht mitgeteilt hat, die erste Zustellung sei unwirksam oder gegenstandslos (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658; Urteil vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09, NJW 2011, 522).
  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die Berechnung der Einlegungsfrist ab der zweiten Zustellung und die um zwei Tage verspätete Einlegung waren daher unverschuldet, § 233 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.; Beschluss vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 14).
  • OLG Bamberg, 19.03.2014 - 3 U 206/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Qualität eines Unternehmens mit

    Kleine Fehler und geringfügige Abweichungen schaden nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der ihm zugestellten Abschrift den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer bzw. den Inhalt und die Reichweite des Verbots erkennen kann (BGH, Beschl. v. 13.04.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665 f.; Beschl. v. 24.01.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653 f.; Beschl. v. 04.05.2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 Tz. 8; OLG Köln, Beschl. v. 01.09.2009 - 6 W 85/09, NJW-RR 2010, 864 Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.06.2011 - 6 W 12/11, GRUR-RR 2011, 340 Tz. 7).
  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 22 ZB 11.2637

    Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Überraschungsentscheidung

  • OLG Brandenburg, 19.04.2018 - 12 U 180/17

    Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer Zustellungsurkunde geführt werden?

  • KG, 24.04.2009 - 24 W 55/08
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