Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.10.2017

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2017 - I ZB 3/17   

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https://dejure.org/2017,39280
BGH, 18.10.2017 - I ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,39280)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2017 - I ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,39280)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - I ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,39280)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Traubenzuckertäfelchen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Traubenzuckertäfelchen

    § 308 Abs 1 ZPO, § 3 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenlöschungsverfahren: Technisch bedingte Formgestaltungen; Prüfung eines nicht geltend gemachten Schutzhindernisses - Traubenzuckertäfelchen

  • IWW

    § 3 MarkenG, § ... 8 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1, 2 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, 2 Satz 1 MarkenG, § 3, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, § 37 Abs. 1, § 41 Abs. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG, Richtlinie 89/104/EWG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziffer ii der Richtlinie 2008/95/EG, § 73 Abs. 1 Satz 1 MarkenG, § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG, Art. 3 Buchst. e Ziffer ii der Richtlinie 2008/95/EG, §§ 3, 8 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 59 Abs. 1, § 73 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 MarkenG, § 3 Abs. 2 MarkenG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 89/104/EWG, § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 MarkenG

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Funktionalität der wesentlichen Merkmale eines Zeichens; Bestimmung der wesentlichen Merkmale einer Formmarke anhand der konkreten Formgebung des Zeichens; Gefahr der markenrechtlichen Monopolisierung von in der Warenform verkörperten technischen Lösungen

  • Betriebs-Berater

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker - Traubenzuckertäfelchen

  • kanzlei.biz

    Traubenzucker von Dextro Energy könnte doch dreidimensionalen Markenschutz genießen

  • rewis.io

    Markenlöschungsverfahren: Technisch bedingte Formgestaltungen; Prüfung eines nicht geltend gemachten Schutzhindernisses - Traubenzuckertäfelchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 308 Abs. 1
    Beurteilung der Funktionalität der wesentlichen Merkmale eines Zeichens; Bestimmung der wesentlichen Merkmale einer Formmarke anhand der konkreten Formgebung des Zeichens; Gefahr der markenrechtlichen Monopolisierung von in der Warenform verkörperten technischen Lösungen

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Funktionalität der wesentlichen Merkmale eines Zeichens; Bestimmung der wesentlichen Merkmale einer Formmarke anhand der konkreten Formgebung des Zeichens; Gefahr der markenrechtlichen Monopolisierung von in der Warenform verkörperten technischen Lösungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Traubenzuckertäfelchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dreidimensionale quadratische Formmarke für Dextro Energy Traubenzucker-Täfelchen muss nicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gelöscht werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dreidimensionale Formmarken - für Traubenzucker

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Dextro Energy: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dextro Energy: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker - Traubenzuckertäfelchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Markenschutz einer Formmarke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dextro Energy: Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Markenschutz für Ritter-Sport und Dextro-Energy

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    3D-Marken: Ritter Sport und Dextro Energy

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dextro Energy: Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Markenschutz für Ritter Sport und Dextro Energy: Quadratisch. Praktisch. Marke?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 411
  • BB 2018, 385
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 78/14

    Quadratische Schokoladentafelverpackung

    Der Senat hält daran fest, dass der Streitgegenstand im Löschungsverfahren durch den Löschungsantrag und die Benennung der angegriffenen Registermarke (= Lebenssachverhalt) hinreichend eindeutig definiert ist und deshalb jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Streitgegenstands grundsätzlich die Überprüfung einer Markeneintragung unter allen in § 50 Abs. 1 MarkenG aufgeführten rechtlichen Aspekten (ausgenommen bösgläubige Markenanmeldung) eröffnet ist (vgl. die Ausgangssenatsentscheidung vom 4. November 2016 = GRUR 2017, 275 - Quadratische Schokoladenverpackung; erneute Abgrenzung zu BGH I ZB 87/14 = GRUR 2016, 500 Rn. 9 ff. - Fünf-Streifen-Schuh und auch zu den vier BGH-Beschlüssen vom 18. Oktober 2017, I ZB 105/16, I ZB 106/16, I ZB 3/17 und I ZB 4/17 = u. a. GRUR 2018, 404 Rn. 56 ff. - Traubenzuckertäfelchen und GRUR 2018, 411 Rn. 11 ff. - Quadratische Tafelschokoladenverpackung).

    Das übliche Vorgehen bei der Prüfung der Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 2 MarkenG besteht darin, zunächst im Wege der Einzelbeurteilung die wesentlichen Merkmale des Formzeichens zu ermitteln, indem entweder zunächst die Bestandteile des Zeichens nacheinander einzeln geprüft oder unmittelbar der von dem Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck zugrunde gelegt wird (so auch BGH I ZB 3/17 Beschluss vom 18. Oktober 2017 = GRUR 2018, 411 Rn. 17 - Traubenzuckertäfelchen; mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    e) Besonderen Wert legt der BGH in seiner Rechtsprechung zu den Löschungsverfahren stets auf die Feststellung, dass es sich dabei um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (vgl. z. B. BGH GRUR 2016, 500 Rn. 12 - Fünf-Streifen-Schuh; BGH GRUR 2018, 404 Rn. 8 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung), bei dem der im registerrechtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz seine Geltung nur innerhalb des vom Antragsteller vorgegebenen Verfahrensgegenstandes entfalte (GRUR 2018, 411 Rn. 57 - Traubenzuckertäfelchen).

  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19

    Papierspender

    Sie ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Tatgericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. zum Markenrecht BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - I ZB 3/17, GRUR 2018, 411 Rn. 27 = WRP 2018, 445 - Traubenzuckertäfelchen).
  • BPatG, 08.12.2022 - 30 W (pat) 38/20
    Das wäre nur der Fall, wenn alle wesentlichen Merkmale der Form einer technischen Funktion zuzuschreiben sind, selbst wenn die technische Wirkung auch durch andere Formen erzielt werden kann (vgl. BGH GRUR 2018, 411 - Traubenzuckertäfelchen).

    Die Prüfung hat grundsätzlich anhand objektiver Kriterien auf der Grundlage der grafischen Darstellung zu erfolgen; nicht maßgeblich ist die Wahrnehmung der angesprochenen Verbraucher (EuGH GRUR 2020, 631 Rn 35 f. - Gömböc Kft./Amt; BGH GRUR 2018, 411 Rn. 18 - Traubenzuckertäfelchen; BPatG GRUR 2018, 522 Rn. 40 - Nespresso-Kaffeekapsel).

  • BPatG, 08.12.2022 - 30 W (pat) 1/21
    Das wäre nur der Fall, wenn alle wesentlichen Merkmale der Form einer technischen Funktion zuzuschreiben sind, selbst wenn die technische Wirkung auch durch andere Formen erzielt werden kann (vgl. BGH GRUR 2018, 411 - Traubenzuckertäfelchen).

    Die Prüfung hat grundsätzlich anhand objektiver Kriterien auf der Grundlage der grafischen Darstellung zu erfolgen; nicht maßgeblich ist die Wahrnehmung der angesprochenen Verbraucher (EuGH GRUR 2020, 631 Rn 35 f. - Gömböc Kft./Amt; BGH GRUR 2018, 411 Rn. 18 - Traubenzuckertäfelchen; BPatG GRUR 2018, 522 Rn. 40 - Nespresso- Kaffeekapsel).

  • BPatG, 08.12.2022 - 30 W (pat) 2/21
    Das wäre nur der Fall, wenn alle wesentlichen Merkmale der Form einer technischen Funktion zuzuschreiben sind, selbst wenn die technische Wirkung auch durch andere Formen erzielt werden kann (vgl. BGH GRUR 2018, 411 - Traubenzuckertäfelchen).

    Die Prüfung hat grundsätzlich anhand objektiver Kriterien auf der Grundlage der grafischen Darstellung zu erfolgen; nicht maßgeblich ist die Wahrnehmung der angesprochenen Verbraucher (EuGH GRUR 2020, 631 Rn 35 f. - Gömböc Kft./Amt; BGH GRUR 2018, 411 Rn. 18 - Traubenzuckertäfelchen; BPatG GRUR 2018, 522 Rn. 40 - Nespresso- Kaffeekapsel).

  • BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Das übliche Vorgehen bei der Prüfung der Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 2 MarkenG besteht darin, zunächst im Wege der Einzelbeurteilung die wesentlichen Merkmale des Formzeichens zu ermitteln, indem entweder zunächst die Bestandteile des Zeichens nacheinander einzeln geprüft oder unmittelbar der von dem Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck zugrunde gelegt wird (so auch BGH I ZB 3/17 Beschluss vom 18. Oktober 2017 = GRUR 2018, 411 Rn. 17 - Traubenzuckertäfelchen; mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    e) Besonderen Wert legt der BGH in seiner Rechtsprechung zu den Löschungsverfahren stets auf die Feststellung, dass es sich dabei um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (vgl. z. B. BGH GRUR 2016, 500 Rn. 12 - Fünf-Streifen-Schuh; BGH GRUR 2018, 404 Rn. 8 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung), bei dem der im registerrechtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz seine Geltung nur innerhalb des vom Antragsteller vorgegebenen Verfahrensgegenstandes entfalte (GRUR 2018, 411 Rn. 57 - Traubenzuckertäfelchen).

  • BPatG, 29.05.2019 - 4 Ni 50/17

    Blasenkatheterset

    Insoweit sieht der Senat keine Gründe, die ständige Praxis in Zweifel zu ziehen, wonach der Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren, aber auch für die vergleichbare Frage der Einspruchsgründe im Einspruchsbeschwerdeverfahren (BGHZ 212, 351 = BGH GRUR 2017, 54 - Ventileinrichtung) davon ausgeht, dass die Nichtigkeitsgründe (Widerrufsgründe) eigene Streitgegenstände bilden und dass es bei einheitlichem Antragsziel den mit der Entscheidung befassten Senaten (oder dem DPMA) freisteht, selbst die Auswahl und Reihenfolge der für die Beurteilung des Rechtsbestands in Rede stehenden Nichtigkeitsgründe (bzw. Widerrufsgründe) zu treffen (vgl. hierzu nur BGHZ 199, 159; zum markenrechtlichen Löschungsverfahren BGH GRUR 2018, 411 - Traubenzuckertäfelchen; BGHZ 123, 30, 34 - Indorektal II; GRUR 2016, 500 - Fünf-Streifen-Schuh; Keukenschrijver/Busse PatG 8. Aufl., § 82 Rn. 75).
  • BPatG, 12.02.2020 - 28 W (pat) 513/18

    (Markenbeschwerdeverfahren - "Filterscheibe

    Ein Zeichen besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausschließlich aus einer Form, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, wenn alle wesentlichen Merkmale der Form einer technischen Wirkung zuzuschreiben sind, selbst wenn die technische Wirkung auch durch andere Formen erzielt werden kann (vgl. BGH GRUR 2018, 411 - Traubenzuckertäfelchen).

    Auch der Verweis der Beschwerdeführerin auf die Entscheidung "Traubenzuckertäfelchen" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2018, 411) ist nicht geeignet, das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu überwinden.

  • LG Köln, 16.06.2020 - 31 O 427/16
    Auch unter Zugrundelegung der erweiternden Auslegung des EuGH, der von einer solchen Ausschließlichkeit schon dann ausgeht, wenn zwar nicht alle, aber doch die wesentlichen Merkmale der Formmarke die besagten Kriterien erfüllen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.10.2017, I ZB 3/17, juris, Rn. 16 ff. - Traubenzuckertäfelchen; Ströbele/Hacker/Thiering-Hacker, MarkenG 12. Aufl. 2018, § 3 Rn.109 m.w.N.), ist diese Voraussetzung der Schutzausschließungsgründe hier nicht erfüllt.
  • BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Korpus einer Gitarre I (dreidimensionale Marke)" -

    Die Eintragungsverbote nach § 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 MarkenG kommen insbesondere bei dreidimensionalen Zeichen zur Anwendung, bei denen alle wesentlichen Merkmale durch die Art der Ware selbst bedingt oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind (vgl. EuGH GRUR 2014, 1097, Rdnr. 21 - Hauck/Stokke, zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. e), erster und zweiter Spiegelstrich, MarkenRL 89/104/EWG; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017, I ZB 3/17, Rdnr. 16 - Traubenzuckertäfelchen).
  • BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 525/16

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit eines als dreidimensionale Marke zur

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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2017 - I ZB 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39682
BGH, 18.10.2017 - I ZB 4/17 (https://dejure.org/2017,39682)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2017 - I ZB 4/17 (https://dejure.org/2017,39682)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - I ZB 4/17 (https://dejure.org/2017,39682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 3 MarkenG, § ... 8 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1, 2 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, 2 Satz 1 MarkenG, § 3, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, § 37 Abs. 1, § 41 Abs. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG, Richtlinie 89/104/EWG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziffer ii der Richtlinie 2008/95/EG, § 73 Abs. 1 Satz 1 MarkenG, § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG, Art. 3 Buchst. e Ziffer ii der Richtlinie 2008/95/EG, §§ 3, 8 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 59 Abs. 1, § 73 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 MarkenG, § 3 Abs. 2 MarkenG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 89/104/EWG, § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 MarkenG

  • Wolters Kluwer

    Schutz einer dreidimensionalen Formmarke; Bezug des Schutzes auf die konkrete Ausgestaltung der formgebenden Merkmale der beanspruchten Ware; Bestimmung der wesentlichen Merkmale einer Formmarke anhand der konkreten Formgebung des Zeichens; Gefahr der markenrechtlichen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schutz einer dreidimensionalen Formmarke; Bezug des Schutzes auf die konkrete Ausgestaltung der formgebenden Merkmale der beanspruchten Ware; Bestimmung der wesentlichen Merkmale einer Formmarke anhand der konkreten Formgebung des Zeichens; Gefahr der markenrechtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Schutz einer dreidimensionalen Formmarke; Bezug des Schutzes auf die konkrete Ausgestaltung der formgebenden Merkmale der beanspruchten Ware; Bestimmung der wesentlichen Merkmale einer Formmarke anhand der konkreten Formgebung des Zeichens; Gefahr der markenrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutz einer dreidimensionalen Formmarke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dextro Energy: Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Markenschutz für Ritter-Sport und Dextro-Energy

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    3D-Marken: Ritter Sport und Dextro Energy

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dextro Energy: Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

Sonstiges

  • bundesgerichtshof.de (Terminmitteilung)

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 17.11.2017 - 25 W (pat) 112/14

    Nespresso-Kaffeekapsel - (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Außerdem regt die Markeninhaberin mit Schriftsatz vom 6. März 2017 sowie mit nachgelassenem Schriftsatz vom 3. August 2017 und dem weiteren Schriftsatz vom 1. November 2017 an, das Verfahren wegen Vorgreiflichkeit auszusetzen bzw. ruhen zu lassen bis zur Entscheidung bzw. der Veröffentlichung der Entscheidungsbegründung des BGH zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler Gestaltungen in Sachen 25 W (pat) 78/14 (I ZB 105/16 - Schokoladentafelverpackung) und in Sachen 25 W (pat) 59/14 (I ZB 4/17 - Traubenzuckertäfelchen).

    Der Senat hat keinen Anlass gesehen, das Verfahren auf den Antrag der Markeninhaberin hin wegen Vorgreiflichkeit im Hinblick auf zwei derzeit beim BGH anhängige Löschungsbeschwerdeverfahren I ZB 105/16 (Rechtsbeschwerdeverfahren in Bezug auf die Entscheidung 25 W (pat) 78/14 - Quadratische Schokoladentafelverpackung) und I ZB 4/17 (Rechtsbeschwerdeverfahren in Bezug auf die Entscheidung 25 W (pat) 59/14 - Traubenzuckertäfelchen) auszusetzen.

  • BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 78/14

    Quadratische Schokoladentafelverpackung

    Der Senat hält daran fest, dass der Streitgegenstand im Löschungsverfahren durch den Löschungsantrag und die Benennung der angegriffenen Registermarke (= Lebenssachverhalt) hinreichend eindeutig definiert ist und deshalb jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Streitgegenstands grundsätzlich die Überprüfung einer Markeneintragung unter allen in § 50 Abs. 1 MarkenG aufgeführten rechtlichen Aspekten (ausgenommen bösgläubige Markenanmeldung) eröffnet ist (vgl. die Ausgangssenatsentscheidung vom 4. November 2016 = GRUR 2017, 275 - Quadratische Schokoladenverpackung; erneute Abgrenzung zu BGH I ZB 87/14 = GRUR 2016, 500 Rn. 9 ff. - Fünf-Streifen-Schuh und auch zu den vier BGH-Beschlüssen vom 18. Oktober 2017, I ZB 105/16, I ZB 106/16, I ZB 3/17 und I ZB 4/17 = u. a. GRUR 2018, 404 Rn. 56 ff. - Traubenzuckertäfelchen und GRUR 2018, 411 Rn. 11 ff. - Quadratische Tafelschokoladenverpackung).
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