Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,90
BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95 (https://dejure.org/1997,90)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - I ZB 4/95 (https://dejure.org/1997,90)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - I ZB 4/95 (https://dejure.org/1997,90)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,90) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer auf Grund eines Verzichts erfolgten Teillöschung der Markeneintragung in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Versagung der Eintragung von einem Freihaltebedürfnis unterworfenen Waren ins Warenverzeichnis - Überprüfung der Gefahr der Aushöhlung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 48 Abs. 1, § 89 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 2
    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung; Freihaltebedürfnis für eine ähnliche Ware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 43
  • GRUR 1997, 634
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Besteht hinsichtlich einer Ware, die im Warenverzeichnis nicht genannt, den dort genannten Waren jedoch ähnlich ist, ein Freihaltebedürfnis, kommt eine Versagung der Eintragung nicht in Betracht; der Gefahr der Aushöhlung der freizuhaltenden Angabe durch die für ähnliche Waren eingetragene Marke ist nicht im Eintragungs- oder Löschungs-, sondern im Verletzungsverfahren zu begegnen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717 - Cookies).«.

    bb) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde genügen die getroffenen Feststellungen auch dem Erfordernis, daß das Freihaltebedürfnis gerade für die eingetragenen Waren nachgewiesen sein muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE).

    Im Eintragungsverfahren sowie im Löschungsverfahren nach § 54 MarkenG ist jedoch das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG allein für die im Verzeichnis enthaltenen Waren zu prüfen, nicht dagegen für mit diesen ähnliche Waren (vgl. BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).

    Der Gefahr einer Aushöhlung der freizuhaltenden Angabe durch die für ähnliche Waren eingetragene Marke ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies) - nicht im Eintragungs- oder Löschungsverfahren, sondern im Verletzungsverfahren zu begegnen.

  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Steht der Sinngehalt des beanspruchten Zeichens im Eintragungszeitpunkt fest, bedarf es zur Begründung des Eintragungshindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keiner Feststellung, daß und in welchem Umfang diese Bezeichnung in Alleinstellung verwendet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1970 - I ZR 52/68, GRUR 1970, 416, 418 - Turpo; Beschl. v. 20.6.1996 - I ZB 31/95, GRUR 1996, 770 = WRP 1996, 1042 - MEGA; Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 = WRP 1995, 617 - TURBO I).

    Dies ist für die Annahme eines Freihaltebedürfnisses ausreichend (vgl. auch BGH GRUR 1996, 770, 771 - MEGA).

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Steht der Sinngehalt des beanspruchten Zeichens im Eintragungszeitpunkt fest, bedarf es zur Begründung des Eintragungshindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keiner Feststellung, daß und in welchem Umfang diese Bezeichnung in Alleinstellung verwendet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1970 - I ZR 52/68, GRUR 1970, 416, 418 - Turpo; Beschl. v. 20.6.1996 - I ZB 31/95, GRUR 1996, 770 = WRP 1996, 1042 - MEGA; Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 = WRP 1995, 617 - TURBO I).

    Es hat zwar angenommen, daß der Begriff "Turbo" eine Bedeutungserweiterung erfahren habe und heute als ein Synonym für "Schnelligkeit, Leistungsstärke, Wirksamkeit" verwendet werde (vgl. BGH GRUR 1995, 410 - TURBO I); ein Eintragungshindernis hat es daraus aber nicht hergeleitet, weil nicht nachzuweisen sei, daß "Turbo" bereits im Dezember 1983 - dem Zeitpunkt der Eintragung der angegriffenen Marke - in diesem weiten Sinne verstanden worden sei.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    bb) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde genügen die getroffenen Feststellungen auch dem Erfordernis, daß das Freihaltebedürfnis gerade für die eingetragenen Waren nachgewiesen sein muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE).

    Im Eintragungsverfahren sowie im Löschungsverfahren nach § 54 MarkenG ist jedoch das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG allein für die im Verzeichnis enthaltenen Waren zu prüfen, nicht dagegen für mit diesen ähnliche Waren (vgl. BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).

  • BGH, 03.04.1985 - I ZB 17/84

    "LECO"; Postulationsfähigkeit in Verfahren über die Rechtsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Ebenso wie die Rücknahme der Markenanmeldung (BGH, Beschl. v. 20.1.1983 - I ZB 4/82, GRUR 1983, 342, 343 - BTR) und die Rücknahme des Widerspruchs gegen die Zeichenanmeldung (BGH, Beschl. v. 3.4.1985 - I ZB 17/84, GRUR 1985, 1052, 1053 - LECO) noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz verfahrensrechtlich zu beachten sind, muß das Rechtsbeschwerdegericht seiner Entscheidung die veränderte Sachlage zugrunde legen, die durch eine aufgrund eines Verzichts erfolgte (Teil-)Löschung (§ 48 Abs. 1 MarkenG) eingetreten ist; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Rechtsbeschwerde - wie im Streitfall - ihre Anträge der veränderten Situation angepaßt hat.
  • BGH, 20.01.1983 - I ZB 4/82
    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Ebenso wie die Rücknahme der Markenanmeldung (BGH, Beschl. v. 20.1.1983 - I ZB 4/82, GRUR 1983, 342, 343 - BTR) und die Rücknahme des Widerspruchs gegen die Zeichenanmeldung (BGH, Beschl. v. 3.4.1985 - I ZB 17/84, GRUR 1985, 1052, 1053 - LECO) noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz verfahrensrechtlich zu beachten sind, muß das Rechtsbeschwerdegericht seiner Entscheidung die veränderte Sachlage zugrunde legen, die durch eine aufgrund eines Verzichts erfolgte (Teil-)Löschung (§ 48 Abs. 1 MarkenG) eingetreten ist; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Rechtsbeschwerde - wie im Streitfall - ihre Anträge der veränderten Situation angepaßt hat.
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Der Schutz aus einer solchen Marke ist also ebenso zu begrenzen wie der Schutzbereich einer an freizuhaltenden Angaben angelehnten Marke (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; Beschl. v. 27.2.1997 - I ZB 2/95 - à la Carte).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Da jedoch in dieser Hinsicht durch das Markengesetz keine substantielle Änderung gegenüber der bisherigen Regelung in § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 2 WZG eingetreten ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 410 - PROTECH; Beschl. v. 7.6.1996 - I ZB 10/94, GRUR 1996, 771 - WRP 1996, 1160 - THE HOME DEPOT), bedarf es einer gesonderten Prüfung nach altem und nach neuem Recht nicht.
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79

    Lückenhafter Urteilstatbestand

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist die rechtliche Nachprüfung jedoch schon deshalb uneingeschränkt möglich, weil der angefochtene Beschluß die aus öffentlich zugänglichen Fachzeitschriften stammenden Artikel mit den maßgeblichen Passagen wörtlich wiedergibt (vgl. BGHZ 80, 64, 68).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
    Der Schutz aus einer solchen Marke ist also ebenso zu begrenzen wie der Schutzbereich einer an freizuhaltenden Angaben angelehnten Marke (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; Beschl. v. 27.2.1997 - I ZB 2/95 - à la Carte).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZB 8/91

    Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Anmeldung - MICRO CHANNEL

  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern -

  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 10/81

    Folgen der Rückgabe von Unterlagen nach einem Berufungsurteil für die Revision -

  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    c) Ferner ist zu beachten, dass das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG der Eintragung einer Marke auch dann entgegensteht, wenn das Warenverzeichnis einen weiten Warenoberbegriff enthält, für den ein Freihaltungsbedürfnis als Sachangabe zwar nicht in seiner Gesamtheit, jedoch hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren anzunehmen ist (BGH, Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II; Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261, 262 = WRP 2002, 91 - AC; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 8/04, GRUR 2005, 578, 579 = WRP 2005, 889 - LOKMAUS).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Eine Veränderung der Schutzrechtslage ist im Markenverletzungsstreit auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BGH, Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634 = WRP 1997, 758 - Turbo II; Urt. v. 24.2.2000 - I ZR 168/97, GRUR 2000, 1028, 1030 = WRP 2000, 1148 - Ballermann).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 97/05

    Kein Markenschutz für "FUSSBALL WM 2006"

    c) Ferner ist zu beachten, dass das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG der Eintragung einer Marke auch dann entgegensteht, wenn das Warenverzeichnis einen weiten Warenoberbegriff enthält, für den ein Freihaltungsbedürfnis als Sachangabe zwar nicht in seiner Gesamtheit, jedoch hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren anzunehmen ist (BGH, Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II; Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261, 262 = WRP 2002, 91 - AC; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 8/04, GRUR 2005, 578, 579 = WRP 2005, 889 - LOKMAUS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht