Rechtsprechung
BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 35; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 04.10.2012 - 142 C 3167/12
- LG München I, 25.03.2013 - 13 T 20194/12
- BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des …
Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 40/13, juris Rn. 5 mwN;… Beschluss vom 27. Februar 2018 - II ZB 23/16, WM 2018, 727 Rn. 10). - OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App
Die Wahlfreiheit besteht deshalb bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs im Einzelfall, unabhängig davon, welcher Gerichtsstand die geringsten Kosten für den Gegner verursachen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZB 40/13, juris).Zu diesen berechtigten Interessen im Rahmen der Wahl des Gerichtsstandes ist zu berücksichtigen und daher grundsätzlich nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn der Kläger - wie im Streitfall - aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZB 40/13, juris).
- LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?
Dessen Kosten sind ersatzfähig, solange nicht anzunehmen ist, dass der Geschädigte die Auswahl seines Prozessbevollmächtigten vorwiegend aus anderen, sachfremden Erwägungen vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZB 40/13, juris).