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   BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12   

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https://dejure.org/2012,47855
BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12 (https://dejure.org/2012,47855)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2012 - I ZB 48/12 (https://dejure.org/2012,47855)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - I ZB 48/12 (https://dejure.org/2012,47855)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Die Heiligtümer des Todes

    UrhG § 101 Abs. 9 Satz 1; FamFG § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2, § 63 Abs. 3

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Die Heiligtümer des Todes - Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erteilung der Auskunft eingelegt worden ist.

  • openjur.de

    § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG; §§ 63 Abs. 3, 62 Abs. 1, 62 Abs. 2 Nr. 2 FamFG
    Die Heiligtümer des Todes

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Die Heiligtümer des Todes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Die Heiligtümer des Todes

    § 101 Abs 9 S 1 UrhG, § 62 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 Nr 2 FamFG, § 63 Abs 3 FamFG, Art 10 GG
    Gestattung der Auskunftserteilung unter Verwendung von Verkehrsdaten bei Urheberrechtsverletzung im Internet: Statthaftigkeit der nach Erteilung der Auskunft eingelegten Beschwerde des Anschlussinhabers; Geltung der Beschwerdefrist - Die Heiligtümer des Todes

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gegen die Gestattung einer Providerauskunft über die Identität eines Filesharers kann auch nach erteilter Auskunft Beschwerde eingelegt werden

  • IWW
  • JurPC

    "Die Heiligtümer des Todes"

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde eines Anschlussinhabers gem. § 62 Abs. 1, 2 Nr. 2 FamFG gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG durch Einlegung nach Erteilung der Auskunft; Gelten der Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG für Beschwerden von ...

  • debier datenbank

    Die Heiligtümer des Todes

    § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG

  • rewis.io

    Gestattung der Auskunftserteilung unter Verwendung von Verkehrsdaten bei Urheberrechtsverletzung im Internet: Statthaftigkeit der nach Erteilung der Auskunft eingelegten Beschwerde des Anschlussinhabers; Geltung der Beschwerdefrist - Die Heiligtümer des Todes

  • ra.de
  • kanzlei-rader.de

    Zum Beginn der Beschwerdefrist bei Beschwerde gegen Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde eines Anschlussinhabers gem. § 62 Abs. 1 , 2 Nr. 2 FamFG gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG durch Einlegung nach Erteilung der Auskunft; Gelten der Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG für Beschwerden von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Heiligtümer des Todes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschwerde des Anschlussinhabers gegen Gestattung der Auskunftserteilung durch Provider nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG auch nach Auskunftserteilung statthaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch auch ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Statthaftigkeit der Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Statthaftigkeit der Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Internet-Provider muss Auskunft über die IP-Adressen der Nutzer einer Online-Tauschbörse geben

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Filesharing: BGH bestätigt nochmals Verhältnismäßigkeit der Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Auskunftsanspruch über Zuordnung einer IP-Adresse setzt kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus - BGH bestätigt seine Rechtsprechung

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Providerauskunft beim Filesharing setzt keine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus

  • retosphere.de (Kurzanmerkung)

    Kein gewerbliches Ausmaß bei § 101 UrhG - Heiligtümer des Todes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 751
  • GRUR 2013, 536
  • MMR 2013, 803
  • MIR 2013, Dok. 019
  • K&R 2013, 328
  • AnwBl 2013, 125
  • ZUM 2013, 490
  • afp 2013, 244
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    Sie greift in das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) ein und hat erhebliches Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 Rn. 43 bis 46 = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden; BVerfGE 125, 260 Rn. 258 f.).

    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann nicht durch Motive gebunden werden, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 30 - Alles kann besser werden, mwN).

    Der Bundesgerichtshof hat - nachdem das Beschwerdegericht den angegriffenen Beschluss erlassen hat - entschieden, dass der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraussetzt, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 10 bis 30 - Alles kann besser werden).

    Er hat ferner entschieden, dass auch die Begründetheit des Antrags nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG auf Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift der Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte (dynamische) IP-Adressen zugewiesen waren, jedenfalls in den Fällen, in denen ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung gegen eine Person besteht, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat, grundsätzlich kein besonderes und insbesondere kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraussetzt (BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 40 bis 52 - Alles kann besser werden).

    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Antragstellerin als Auskunftsberechtigte kein oder nur ein äußerst geringes Interesse daran haben kann, die Rechtsverletzter genannt zu bekommen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 36 - Alles kann besser werden).

    Die begehrte Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die fraglichen IP-Adressen zu den besagten Zeiten zugewiesen waren, kann nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) im Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG erteilt werden (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 37 bis 39 - Alles kann besser werden).

    Ein solcher Antrag ist vielmehr unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 40 bis 52 - Alles kann besser werden).

  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    Die Gestattung der Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist als ein im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG schwerwiegender Grundrechtseingriff anzusehen (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89; OLG München, ZUM 2011, 760 f.; GRUR-RR 2012, 333; aA noch OLG Köln, GRUR-RR 2009, 321, 322).

    cc) Dieser Ansicht kann nicht zugestimmt werden (OLG München, ZUM 2011, 760, 761; GRUR-RR 2012, 333; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl., § 63 Rn. 7; Musielak/Borth, FamFG, 3. Aufl., § 63 Rn. 7).

    Die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 17 bis 19 FamFG) reicht zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nicht aus, weil eine Wiedereinsetzung nur in engen Grenzen möglich ist (vgl. OLG München, GRUR-RR 2012, 333; vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko aaO § 63 Rn. 7).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    Einen Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren hat nicht nur derjenige, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist, sondern auch derjenige, der unmittelbar rechtlich von einem solchen Verfahren betroffen ist (vgl. BVerfGE 101, 397, 404).

    Die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG erfordert zwar keine zeitlich unbegrenzte Zugänglichkeit des Rechtsweges; der Anspruch des Einzelnen auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 101, 397, 408).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    Die Bestimmung des § 62 Abs. 1 FamFG ist zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes jedoch auch anwendbar, wenn sich die angegriffene Maßnahme bereits vor Einlegung der Beschwerde erledigt hat (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89 = WRP 2010, 1545 mwN).

    Die Gestattung der Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist als ein im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG schwerwiegender Grundrechtseingriff anzusehen (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89; OLG München, ZUM 2011, 760 f.; GRUR-RR 2012, 333; aA noch OLG Köln, GRUR-RR 2009, 321, 322).

  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    Die Gestattung der Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist als ein im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG schwerwiegender Grundrechtseingriff anzusehen (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89; OLG München, ZUM 2011, 760 f.; GRUR-RR 2012, 333; aA noch OLG Köln, GRUR-RR 2009, 321, 322).

    cc) Dieser Ansicht kann nicht zugestimmt werden (OLG München, ZUM 2011, 760, 761; GRUR-RR 2012, 333; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl., § 63 Rn. 7; Musielak/Borth, FamFG, 3. Aufl., § 63 Rn. 7).

  • OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 84/11

    Frist für die Einlegung der Beschwerde des Anschlussinhabers

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    bb) Teilweise wird die Ansicht vertreten, wer am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt gewesen sei, aber von dem Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt werde und daher beschwerdebefugt sei, könne gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG nur fristgemäß Beschwerde einlegen, bis die Frist für den letzten Beteiligten abgelaufen sei (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2011, 558; Bumiller/Harders, FamFG, 10. Aufl., § 63 Rn. 6; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 63 Rn. 45).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    Sie greift in das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) ein und hat erhebliches Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 Rn. 43 bis 46 = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden; BVerfGE 125, 260 Rn. 258 f.).
  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12
    Die Gestattung der Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist als ein im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG schwerwiegender Grundrechtseingriff anzusehen (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 88, 89; OLG München, ZUM 2011, 760 f.; GRUR-RR 2012, 333; aA noch OLG Köln, GRUR-RR 2009, 321, 322).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann nicht durch Motive gebunden werden, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 Rn. 30 = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden, mwN; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12, GRUR 2013, 536 Rn. 21 = WRP 2013, 628 - Die Heiligtümer des Todes).
  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Satz 7 der Vorschrift kommt nicht - wie Satz 6 - einschränkende bzw. ändernde Wirkung zu (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, BGHZ 195, 257 Rn. 8 "Alles kann besser werden"; und vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12, NJW-RR 2013, 751 Rn. 10 "Die Heiligtümer des Todes"; jeweils zu § 101 Abs. 9 Satz 4 UrhG).

    Der betroffene Nutzer kann ferner ggf. nach Erlangung der Kenntnis von der Gestattung Beschwerde einlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12, aaO, Rn. 11 ff.).

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 193/16

    Beweisverwertungsverbot einer Auskunft beim Filesharing

    Eine Verknüpfung der dynamischen IP-Adresse mit dem Nutzer, dem sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, ist daher nur unter Verwendung der jeweils hierzu gespeicherten Verkehrsdaten wie des Datums und der Uhrzeit der Verbindung möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, BGHZ 195, 257 Rn. 39 - Alles kann besser werden; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12, GRUR 2013, 536 Rn. 37 = WRP 2013, 628 - Die Heiligtümer des Todes).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    (1) Für das Verfahren auf Auskunftserteilung nach dem Urheberrechtsgesetz hat der Bundesgerichtshof bereits durch Beschluss vom 5. Dezember 2012 (I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 21 ff.) entschieden, dass der Wortlaut des § 63 Abs. 3 FamFG keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür bietet, dass die dort geregelte Beschwerdefrist auch für diejenigen gelten soll, die am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt waren, aber durch den Beschluss in ihren Rechten beeinträchtigt werden und daher beschwerdebefugt sind.

    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann nicht durch Motive gebunden werden, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben (BGH Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 21).

    Die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG erfordert zwar keine zeitlich unbegrenzte Zugänglichkeit des Rechtsweges; der Anspruch des Einzelnen auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 101, 397, 408 mwN; BGH Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 23).

    Sie haben - anders als die zum Verfahren Hinzugezogenen - keine Kenntnis von dem Verfahren und daher auch keinen Anlass, sich nach dessen Stand zu erkundigen (vgl. BGH Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 26; s. auch Senatsbeschluss vom 21. Juli 2010 - XII ZB 135/09 - FamRZ 2010, 1646 Rn. 14 mwN).

  • LG Köln, 24.01.2014 - 209 O 188/13

    Abhilfeentscheidung im Auskunfts-Verfahren - Redtube-Streaming-Abmahnungen

    Zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes ist § 62 Abs. 1 FamFG auch anwendbar, wenn sich die angegriffene Maßnahme bereits vor Einlegung der Beschwerde erledigt hat (vgl. BGH GRUR 2013, 536 Rn. 13 - Die Heiligtümer des Todes).
  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Noch vor Einlegung der Beschwerde (vgl. dazu BGH Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 13) hatte der Betreuer den Verzicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer erklärt und diese die Zulassung - aufgrund des vom Betreuer erklärten Rechtsmittelverzichts bestandskräftig - widerrufen.
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20

    Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im

    Wie der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2012 entschieden hat, können die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG für einen erstinstanzlich nicht hinzugezogenen Beteiligten, der durch den Beschluss unmittelbar in seinen Rechten beeinträchtigt wird und daher beschwerdebefugt ist, nicht in Lauf gesetzt werden, bevor dieser anderweitig von der anzufechtenden Entscheidung Kenntnis erlangt (vgl. BGH Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 56/18

    Verpflichtung der zur Berichtigung des Grundbuchs ersuchenden

    Insofern unterscheide sich der Sachverhalt von demjenigen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 160/12 (NJW-RR 2013, 751).

    Die Bestimmung des § 62 Abs. 1 FamFG ist nämlich zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes auch dann anwendbar, wenn sich die angegriffene Maßnahme bereits vor Einlegung der Beschwerde - bzw. hier: der Rechtsbeschwerde - erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12, NJW-RR 2013, 751 Rn. 13).

  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Hat sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt, spricht das Beschwerdegericht gemäß § 62 Abs. 1 FamFG auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, NJW-RR 2013, S. 751 [753 Rn. 12]).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 8 UF 189/14

    Beginn der Beschwerdefrist gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Der erste Senat des Bundesgerichtshofs hat durch Beschluss vom 05.12.2012, Az. I ZB 48/12, entschieden, dass der Wortlaut des § 63 Abs. 3 FamFG keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür biete, dass die dort geregelte Beschwerdefrist auch für diejenigen gelten solle, die am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt waren, aber beschwerdebefugt sind.

    Die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Wiederaufnahme des Verfahrens reicht zur Gewährleistung der im Grundgesetz verankerten Rechte nicht aus, da diese nur in engen Grenzen gewährt werden kann (so auch BGH, Beschluss vom 05.12.2012, I ZB 48/12).

    Denn die Vorschrift setzt gerade die Beteiligung voraus und regelt nur den Fristbeginn bei unmöglicher Zustellung an einen Beteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 05.12.2012, I ZB 48/12; OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2013, 26 UF 109/12).

  • BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche

  • OLG München, 28.07.2021 - 34 Wx 47/21

    Zur Anerkennung einer Privatscheidung durch Verstoßung der Ehefrau nach

  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

  • OLG Köln, 14.01.2016 - 6 W 142/15

    Verwirkung der Beschwerde gegen eine Gestattungsanordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 17.04.2015 - 6 W 14/15

    Eingeräumtes ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht lässt

  • OLG Köln, 30.12.2021 - 27 UF 167/20

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Ehegatten gegen die Neufestsetzung des

  • OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 3 W 129/20

    Nachlassverwaltung können Miterben nur gemeinschaftlich beantragen

  • OLG Köln, 07.10.2013 - 6 W 84/13

    Begriff und Ermittlung der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs.

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 9 UF 77/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist für einen am Verfahren

  • OLG Brandenburg, 08.12.2015 - 9 UF 131/15

    Versorgungsausgleich: Beginn der Beschwerdefrist für einen nicht am Verfahren

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 W 54/14

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer

  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

  • OLG Nürnberg, 22.06.2022 - 8 W 1346/22

    Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung bei nicht dem Betroffenen bekanntgegebenen

  • OLG Köln, 18.11.2014 - 6 W 140/14

    Rechtmäßigkeit der Gestattung der Einkunfterteilung über den Inhaber eines

  • LG Gießen, 19.07.2023 - 7 T 353/22
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