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   BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16   

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https://dejure.org/2016,25000
BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16 (https://dejure.org/2016,25000)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2016 - I ZB 5/16 (https://dejure.org/2016,25000)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16 (https://dejure.org/2016,25000)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 887 Abs 1 ZPO, § 888 Abs 1 S 1 ZPO, § 28 Abs 1 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung und zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufenes Kalenderjahr

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 575 ZPO, § 28 Abs. 3 WEG, § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 887 Abs. 1 ZPO, § 894 ZPO, § 28 WEG, § 887 ZPO, § 888 ZPO, § 28 Abs. 1 WEG, § 28 Abs. 4 WEG, § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WEG, § 259 Abs. 1 BGB, § 259 Abs. 2 BGB, §§ 887, 888 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung der Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung; Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung durch Androhung von Zwangsmitteln

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstellung der Jahresabrechnung ist als unvertretbare Handlung nach § 887 ZPO zu vollstrecken; §§ 27, 28 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 887 Abs. 1, § 888 Abs. 1 Satz 1; WEG § 28 Abs. 1 und 3
    Vollstreckung der Verurteilung eines ehemaligen Wohnungsverwalters zur Erstellung von Jahresabrechnung(en) als unvertretbare Handlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verurteilung des WEG-Verwalters zur Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung und zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufenes Kalenderjahr

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    WEG-Recht

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    WEG: Vollstreckung gegen ehemaligen Verwalter wegen Erstellung Jahresabschluss und Wirtschaftsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung der Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung; Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung durch Androhung von Zwangsmitteln

  • rechtsportal.de

    Vollstreckung der Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung; Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung durch Androhung von Zwangsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstellung einer Jahresabrechnung ist durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Das Urteil gegen einen WEG Verwalter zum Erstellen einer Jahresabrechnung ist gegen ihn direkt zu vollstrecken

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter muss geschuldete Jahresabrechnung erstellen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erstellung einer Jahresabrechnung als unvertretbare Handlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckung einer Verurteilung eines WEG-Verwalters zur Erstellung einer Jahresabrechnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Wohnungseigentümer über ihre Rechte, vom Verwalter einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu verlangen, wissen sollten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung: Verwalter muss geschuldete Jahresabrechnung selbst erstellen

Besprechungen u.ä. (3)

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    WEG: Vollstreckung gegen ehemaligen Verwalter wegen Erstellung Jahresabschluss und Wirtschaftsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Jahresabrechnung: Keine Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme (IVR 2016, 131)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung des Wirtschaftsplans nach Ende des Wirtschaftsjahres nicht vollstreckbar! (IVR 2016, 132)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3536
  • MDR 2016, 1442
  • NZM 2016, 770
  • ZMR 2016, 972
  • WM 2016, 1744
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1999 - 3 Wx 33/99

    Rechnungslegungsanspruch gegen den abberufenen Verwalter - Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    2 Z 142/87">2 Z 142/87, juris Rn. 18 f.; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 842; LG Hamburg, ZMR 2015, 482, 483 f.; AG Halle, ZMR 2012, 411 f.; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 107 und 113; Staudinger/Bub, BGB, Neubearbeitung 2005, § 28 WEG Rn. 86 und 281; BeckOGK/Hermann, § 28 WEG Rn. 258 [Stand: 1. April 2016]; jurisPK-BGB/Reichel-Scherer, 7. Aufl., § 28 WEG Rn. 41, 160 und 180 [Stand: 1. Oktober 2014]; Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 182c; ders., Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 7. Aufl., Rn. 945; MünchKomm.ZPO/Gruber, 4. Aufl., § 887 Rn. 14; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 887 Rn. 12; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 887 Rn. 32; Erman/Grziwotz, BGB, 14. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Bendtsen in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 887 ZPO Rn. 15; vgl. auch Niedenführ, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 148 und 239).

    (3) Gegen die Annahme, die Jahresabrechnung könne nur von dem Verwalter erstellt werden, der die Verwaltung geführt hat, spricht - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht, dass bei einem Verwalterwechsel während des Kalenderjahres nach überwiegender Meinung (vgl. Bärmann/Becker aaO § 28 Rn. 110 mwN) nicht der alte, sondern der neue Verwalter die Abrechnung für das gesamte Kalenderjahr zu fertigen hat (OLG Köln, WuM 1998, 375, 377; Timme, NJW 2006, 2668, 2670; aA BayObLG, Beschluss vom 15. November 1988 - BReg 2 Z 142/87, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 842, 843, jeweils mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob der allgemeine Grundsatz, dass eine inhaltliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung keinen Berichtigungsanspruch, sondern nur einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach sich zieht, nicht für die Abrechnung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt und Wohnungseigentümer in erster Linie einen Anspruch auf Berichtigung oder Ergänzung einer inhaltlich unrichtigen oder unvollständigen Abrechnung haben, weil diese Abrechnung vor allem die Beitragspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer endgültig festlegt und der Verwalter die richtige Grundlage hierfür als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung zu schaffen hat (OLG Düsseldorf, NZM 1999, 842, 843; Staudinger/Bub aaO § 28 WEG Rn. 280).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 94/05

    Zwangsvollstreckung bei Betriebskostenabrechnungen

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    Von einer nicht vertretbaren Handlung ist auch auszugehen, wenn ein Dritter Teile der Handlung vornehmen könnte (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - I ZB 94/05, NJW 2006, 2706 Rn. 12 mwN).

    Die Verurteilung eines Vermieters zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb als Verurteilung zu einer nicht vertretbaren Handlung zu vollstrecken (BGH, NJW 2006, 2706 Rn. 13).

  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    Der Verwalter ist demnach nicht nur im Falle der Rechnungslegung (vgl. dazu BayObLG, ZWE 2002, 585, 587; Bärmann/Becker aaO § 28 Rn. 188; aA Jennißen, WEG aaO § 28 Rn. 194), sondern auch im Falle der Jahresabrechnung verpflichtet, über seine mit Einnahmen und Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen.

    Ein entsprechender Titel gegen den früheren Verwalter betrifft eine nicht vertretbare Handlung und ist nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu vollstrecken (BayObLG, ZWE 2002, 585, 587; Bendtsen in Kindl/Meller-Hannich/Wolf aaO § 887 ZPO Rn. 15).

  • OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97

    Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds.

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    Ein entsprechendes Urteil sei daher nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken (KG, NJW 1972, 2093 f.; OLG Köln, WuM 1997, 245, 246; OLG Köln, WuM 1998, 375, 376 f.; LG Dessau-Roßlau, ZWE 2012, 283; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Kutz, IMR 2012, 342).

    (3) Gegen die Annahme, die Jahresabrechnung könne nur von dem Verwalter erstellt werden, der die Verwaltung geführt hat, spricht - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht, dass bei einem Verwalterwechsel während des Kalenderjahres nach überwiegender Meinung (vgl. Bärmann/Becker aaO § 28 Rn. 110 mwN) nicht der alte, sondern der neue Verwalter die Abrechnung für das gesamte Kalenderjahr zu fertigen hat (OLG Köln, WuM 1998, 375, 377; Timme, NJW 2006, 2668, 2670; aA BayObLG, Beschluss vom 15. November 1988 - BReg 2 Z 142/87, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 842, 843, jeweils mwN).

  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    a) Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach §§ 887, 888 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 71 ff.; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZB 56/12, NJW-RR 2013, 1336 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    a) Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach §§ 887, 888 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 71 ff.; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZB 56/12, NJW-RR 2013, 1336 Rn. 9 f. mwN).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 102/99

    Vollstreckung eines Auskunftsanspruch

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    Sind sie selbst nicht im Besitz dieser Unterlagen, können sie von deren Besitzer die Herausgabe verlangen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. November 1999 - 20 WF 102/99, juris Rn. 9).
  • LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12

    Zwangsvollstreckung: Verurteilung eines Wohnungseigentumsverwalters zur

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    Ein entsprechendes Urteil sei daher nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken (KG, NJW 1972, 2093 f.; OLG Köln, WuM 1997, 245, 246; OLG Köln, WuM 1998, 375, 376 f.; LG Dessau-Roßlau, ZWE 2012, 283; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Kutz, IMR 2012, 342).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    Dagegen enthalten die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und die Rechnungslegung (§ 28 Abs. 4 WEG) die bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bereits angefallenen Einnahmen und Ausgaben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10).
  • KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
    Ein entsprechendes Urteil sei daher nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken (KG, NJW 1972, 2093 f.; OLG Köln, WuM 1997, 245, 246; OLG Köln, WuM 1998, 375, 376 f.; LG Dessau-Roßlau, ZWE 2012, 283; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Kutz, IMR 2012, 342).
  • BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 2 Z 142/87

    Auch ein Scheinverwalter ist zur Erstellung einer Jahresabrechnung verpflichtet,

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Hierbei wird der Verwalter auch nicht als Hilfsperson der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder ihrer einzelnen Mitglieder tätig, sondern handelt, um der ihm durch § 28 Abs. 3 WEG gesetzlich zugewiesenen eigenen Aufgabe der Erstellung der Jahresabrechnung nachzukommen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, WuM 2016, 586 Rn. 18).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Der Verwalter, der die Verwaltung geführt hat, muss den Wohnungseigentümern dafür einstehen, dass er die im Abrechnungszeitraum angefallenen Einnahmen und Ausgaben vollständig und richtig erfasst hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, NJW 2016, 3536 Rn. 28).

    Die Jahresabrechnung kann durch einen Dritten erstellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, NJW 2016, 3536 Rn. 26).

    Von dem früheren Verwalter können die Wohnungseigentümer Rechnungslegung verlangen (§§ 675, 666, 259 BGB i.V.m. § 28 Abs. 4 WEG; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, aaO; Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, NJW 1997, 2106, 2108).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Von einer nicht vertretbaren Handlung ist auch auszugehen, wenn ein Dritter lediglich Teile der Handlung vornehmen könnte (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, NJW 2016, 3536 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19

    Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den

    Soll der Verwalter die Jahresabrechnung nur vorlegen, um den Wohnungseigentümern die Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung von Vorschüssen zu ermöglichen, und wird deshalb nur die Erstellung des Zahlenwerks verlangt, ist die Aufstellung der Jahresabrechnung eine vertretbare Handlung, auf die § 637 Abs. 3 BGB anzuwenden ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, ZfIR 2016, 750).

    Sie setze besondere Kenntnisse voraus, die nur der Verwalter haben könne, und sei deshalb eine nicht vertretbare Handlung (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16, ZfIR 2016, 750 Rn. 10, 18, 24).

    Der I. Zivilsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sein Beschluss vom 23. Juni 2016 (I ZB 5/16, ZfIR 2016, 750 Rn. 18) dieser Beurteilung nicht entgegensteht.

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Soweit der Beklagte zu 1) aus dieser Pflicht ableiten will, dass man davon ausgegangen sei, dass er das Material aus der Zusammenarbeit behalten dürfe, um damit solche Gespräche vorzubereiten (und dann erst recht keine umfangreiche Vertraulichkeitsverpflichtung nach der Kündigung der Zusammenarbeit mehr bestehen könne), überzeugt das nicht: Vielmehr ist die Rechtslage nicht anders als beispielsweise bei einem Verwalterwechsel in einer WEG, bei dem ein ausgeschiedener Verwalter für Auskunfts- und Rechnungslegungsfragen zwar durchaus (beschränkte) Einsichtsrechte in die ansonsten unverzüglich (§ 121 BGB) dem neuen Verwalter herauszugebenden und im Grundsatz dort aufzubewahrenden Verwaltungsunterlagen erhalten kann (BGH v. 23.06.2016 - I ZB 5/16, NJW 2016, 3536 Rn. 30).
  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Materielle Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch sind nicht ausschließlich im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zu berücksichtigen, sondern können auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO zu beachten sein (vgl. zum Erfüllungseinwand BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - Rn. 20; BGH 23. Juni 2016 - I ZB 5/16 - Rn. 32; 5. November 2004 - IXa ZB 32/04 - zu II der Gründe, BGHZ 161, 67) .
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    In der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung mit Ablauf des Wirtschaftsjahres entsteht, ohne dass es eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2016, Az: I ZB 5/16, Rz. 33 - zitiert nach juris; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 104; Spiel-bauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 29; Palandt/Bassenge, WEG, 75. Aufl.,§ 28 Rn. 1; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 28 Rn. 162).
  • LG München I, 24.09.2018 - 36 T 12113/16

    Streitwert des Anspruchs auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Es ist zu differenzieren zwischen der Inanspruchnahme des Verwalters, welcher die Verwaltung in dem betreffenden Jahr geführt hat und der Beauftragung eines Dritten, der für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung mit der bloßen Erstellung eines Abrechnungswerks (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16 -, juris).

    Die streitgegenständliche Verpflichtung des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung entspricht mit Blick auf die vom Verwalter zu übernehmende Richtigkeitsgewähr ihrem Inhalt nach einem Anspruch gemäß § 259 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16 -, juris).

  • LG Hamburg, 25.01.2023 - 318 T 13/22

    Vollstreckung einer Verurteilung eines WEG-Verwalters zur Erstellung einer

    Zur Begründung hat es auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2016, 3536, Rn. 25, 26, 27) verwiesen und ausgeführt, dass sich hieraus die vorgenommene Differenzierung nach den Zeiträumen ergebe.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken ist (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - I ZB 5/16 -, juris, Rn. 10).

  • LG Dortmund, 28.02.2017 - 1 S 178/16
    Dessen ungeachtet stellt die Verpflichtung eines Verwalters, die Jahresabrechnung für einen Zeitraum zu erstellen, in dem er die Verwaltung selbst geführt hat, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine nicht vertretbare Handlung dar (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.2016 - I ZB 5/16 = ZWE 2016, 422 (424) Rn. 18).
  • LG München I, 05.02.2020 - 36 T 9951/19

    Zwangsgeld gegen Verwalter nach Verurteilung zur Erstellung einer

  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2019 - 9 S 59/18
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