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   BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94   

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https://dejure.org/1994,953
BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,953)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1994 - I ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,953)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - I ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - Notiz von Vorfrist - Wiedereinsetzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Bei Notfristen ist Notierung einer Vorfrist geboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von Vorfristen; Verfügung zur Eintragung von Rechtsmittelbegründungsfristen auf Tonträger

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2831
  • MDR 1995, 317
  • VersR 1995, 72
  • BB 1994, 1815
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Schon diese Möglichkeit einer auf Verschulden beruhenden Versäumung der Frist schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschl. v. 26.9.1991 - I ZB 12/91, NJW 1992, 574, 575).

    Im allgemeinen kann ein Prozeßbevollmächtigter darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Büroangestellte, wovon nach den Erklärungen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers vorliegend auszugehen ist, auch mündliche Anweisungen richtig befolgt (BGH, Beschl. v. 10.10.1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574).

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Im allgemeinen kann ein Prozeßbevollmächtigter darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Büroangestellte, wovon nach den Erklärungen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers vorliegend auszugehen ist, auch mündliche Anweisungen richtig befolgt (BGH, Beschl. v. 10.10.1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574).
  • BGH, 19.11.1976 - IV ZR 36/76

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Deshalb muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, daß außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (BGH, Urt. v. 19.11.1976 - IV ZR 36/76, VersR 1977, 332, 333; Beschl. v. 29.11.1984 - III ZB 29/84, VersR 1985, 148; Beschl. v. 12.4.1988 - VI ZB 5/88, VersR 1988, 941; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl. § 233 Rdn. 181; MünchKomm/Feiber, ZPO § 233 Rdn. 90; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl. § 233 Rdn. 23 - Fristenberechnung).
  • BGH, 12.04.1988 - VI ZB 5/88

    Fristversäumung - Bürovorsteherin - Kanzleiversehen - Nichtferiensache

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Deshalb muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, daß außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (BGH, Urt. v. 19.11.1976 - IV ZR 36/76, VersR 1977, 332, 333; Beschl. v. 29.11.1984 - III ZB 29/84, VersR 1985, 148; Beschl. v. 12.4.1988 - VI ZB 5/88, VersR 1988, 941; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl. § 233 Rdn. 181; MünchKomm/Feiber, ZPO § 233 Rdn. 90; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl. § 233 Rdn. 23 - Fristenberechnung).
  • BGH, 29.11.1984 - III ZB 29/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Deshalb muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, daß außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (BGH, Urt. v. 19.11.1976 - IV ZR 36/76, VersR 1977, 332, 333; Beschl. v. 29.11.1984 - III ZB 29/84, VersR 1985, 148; Beschl. v. 12.4.1988 - VI ZB 5/88, VersR 1988, 941; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl. § 233 Rdn. 181; MünchKomm/Feiber, ZPO § 233 Rdn. 90; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl. § 233 Rdn. 23 - Fristenberechnung).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Das Berufungsgericht hat hiernach ohne Rechtsfehler ein Verschulden des Klägers bzw. seines Prozeßbevollmächtigten für nicht ausgeschlossen erachtet und dementsprechend den Antrag auf Wiedereinsetzung zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 - VersR 1996, 256, 257 und vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - VersR 1995, 72, 73).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Verschulden eines Prozessbevollmächtigten angenommen, der eine Verfügung zur Eintragung der Berufungsbegründungsfrist auf einen Tonträger diktiert hatte (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Juni 1994 I ZB 5/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 2831).

    Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Fristverfügung als solche von den Mitarbeitern in der Kanzlei nicht erkannt werde, dass Akte und Tonträger getrennt würden und erstere unbearbeitet weggelegt werde (vgl. BGH-Beschluss in NJW 1994, 2831).

    In berechtigter Abgrenzung zu dem Beschluss in NJW 1994, 2831 hat der BGH aber in seinem Beschluss vom 31. Juli 1997 VII ZB 36/96 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1998, 1139) ausgeführt, ein Prozessbevollmächtigter müsse nicht damit rechnen, dass eine im Zusammenhang mit einer Berufungsschrift auf demselben Tonträger diktierte Berufungsbegründungsfrist durch sein Personal unbeachtet bleibe.

    Auch dies unterscheidet den Streitfall von den Sachverhalten, die dem Beschluss in NJW 1994, 2831, und dem BAG-Urteil vom 13. April 2000 2 AZR 358/99 zugrunde lagen.

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    Veranlaßt der Rechtsanwalt durch eine eindeutige und - soweit geboten - schriftlich niedergelegte besondere Einzelanweisung an sein zuverlässiges und regelmäßig überwachtes Büropersonal die erforderliche Eintragung, so darf er sich darauf verlassen, daß seiner Anweisung auch gefolgt wird (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, NJW 1994, 2831; v. 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682; v. 15. April 1997 - VI ZB 7/97, NJW-RR 1997, 955; v. 23. (nicht: 13.) April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Drittens liegt ein zusätzlicher Sorgfaltspflichtverstoß des Bevollmächtigten des Beklagten darin, dass er für die Frist zur Begründung der Revision keine Vorfrist mit dem Ziel gesetzt hat, die zeitaufwendige fristgebundene Prozesshandlung auch rechtzeitig sachgerecht bearbeiten zu können (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - NJW 1994, 2551 f. und vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - NJW 1994, 2831).
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 5/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltliche Überprüfungspflicht der

    Deshalb muss in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, dass außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die auf ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - X ZR 16/11, juris Rn. 16; vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, VersR 1995, 72 unter a; vgl. auch Beschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 76/03, juris Rn. 5).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltsverschulden

    Wenn diese der Anweisung zur Notierung der Hauptfrist und zur Vorlegung des Vorgangs an die Bürovorsteherin nicht nachgekommen sei, sondern die Berufungsschrift nebst Sendeprotokoll lediglich in die Handakte geheftet und diese abgelegt habe, so sei anzunehmen, daß sie nicht anders verfahren hätte, wenn im Büro eine allgemeine Anweisung für die Notierung von Vorfristen bestanden hätte (anderer Ansicht wohl BGH 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - NJW 1994, 2831).

    Davon abgesehen ist ein eigenes Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aber auch deshalb nicht auszuschließen, weil er die Anweisung zur Fristeintragung lediglich zusammen mit diversen Schreiben auf Tonträger diktierte, ohne durch deutliche und unübersehbare Hinweise auf der Akte selbst und am Tonträger für die Mitarbeiter in der Kanzlei hervorzuheben, daß das Diktat eine im Fristenkalender einzutragende Berufungsbegründungsfrist betrifft (vgl. BGH 9. Juni 1994 aaO).

    Erfolgt die Fristverfügung durch Diktat auf einen Tonträger, der zugleich Diktate zu verschiedenen Akten enthält, besteht nicht nur die Gefahr, daß die Fristverfügung überhört wird bzw. alsbald in Vergessenheit gerät, sondern es ist auch ohne weiteres die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß Akte und Tonträger getrennt werden und die Fristeintragung letztlich deshalb unterbleibt (vgl. BGH 9. Juni 1994 aaO; 31. Juli 1997 - VII ZB 36/96 - NJW-RR 1998, 1139 f.).

  • BGH, 09.05.2019 - IX ZB 6/18

    Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten; Beauftragung eines anderen

    Besteht hingegen die Möglichkeit, dass die Versäumung der Frist auf dem festgestellten Verschulden beruht, scheidet eine Wiedereinsetzung aus (BGH, Beschluss vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, NJW 1994, 2831).
  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten

    Die mit der Vorfristanordnung bezweckte Sicherung, dem Anwalt den für die Bearbeitung der Rechtsmittelbegründung erforderlichen Zeitraum zu gewährleisten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1962 - VIII ZB 18/62 - VersR 1962, 838, 839; vom 24. Mai 1973 - III ZB 5/73 - VersR 1973, 840, 841; vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - VersR 1995, 72, 73; vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - a.a.O.), verlangt in einem solchen Fall keine sofortige Bearbeitung der Sache, sondern gestattet es, die Sache für den letzten Tag wieder auf Frist zu legen.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung

    Zu diesem Zweck muss er Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert wird, die angemessene Zeit vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist endet, und dem Rechtsanwalt beim Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (stRspr; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1994 I ZB 5/94 NJW 1994, 2831 und vom 6. Juli 1994 VIII ZB 26/94 NJW 1994, 2551).
  • BGH, 24.10.2001 - VIII ZB 19/01

    Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Akte zur Fertigung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten - wie hier auf Vorfrist (zu deren Erfordernis bei Rechtsmittelbegründungsfristen vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, NJW 1994, 2831 unter 3 a und vom 25. Juni 1997 - XII ZB 61/97, NJW-RR 1997, 1289 unter II, jew.m.w.Nachw.) - zur Bearbeitung vorgelegt werden (Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831 unter II 1 und 2, vom 29. September 1998 - VI ZB 16/98, BRAK-Mitt. 1998, 269 unter II und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99, NJW 1999, 2048 unter II 1, jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 61/97

    Ursächlichkeit eines Organisationsverschuldens für die Versäumung einer Frist;

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 2/95

    Zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristenkontrollen

  • BGH, 01.07.1997 - VI ZB 19/97

    Vorlage der Akten an den Rechtsanwalt vor Fristablauf; Notierung von Vorfristen

  • BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 1.19

    Keine Wiedereinsetzung wegen fehlender Notierung einer Vorfrist für

  • OLG Frankfurt, 28.12.2006 - 23 U 309/05

    Anwaltliches Organisationverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Besondere

  • BGH, 27.03.2013 - III ZB 84/12

    Notwendigkeit einer allgemeinen Anweisung hinsichtlich der Notierung einer

  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11

    Anforderungen an die Einhaltung der Monatsfrist i.R. eines Antrags auf

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 51/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund unrichtiger Notierung des

  • BVerwG, 30.07.1997 - 11 B 23.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Überwachung der

  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 Sa 48/03

    Wiedereinsetzung und Fristenkontrolle

  • BGH, 17.06.1998 - VIII ZB 14/98

    Verschulden bei Mißachtung einer Einzelweisung des Rechtsanwalts

  • VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705

    Widerruf der Reisegewerbekarte, erweiterte Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche

  • OLG Köln, 09.08.2012 - 7 U 80/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 11 ME 132/08

    Verhältnis zwischen einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 B 40.05

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

  • BGH, 02.11.1995 - VII ZB 17/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Kontrollpflichten des

  • BGH, 31.07.1997 - VII ZB 36/96

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Überlassung einfacher

  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2023 - 2 LA 39/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Fristenkalender; Organisationsverschulden;

  • OVG Sachsen, 28.09.2022 - 5 A 216/22

    Wiedereinsetzung; Berufungsbegründung; Organisation des Fristenwesens; Vorfrist;

  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21

    Unterbrechung durch Tod des Prozessbevollmächtigten; Wiederaufnahme;

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZB 18/96

    Werklohnforderung wegen Bauleistungen - Beschwerde gegen die Ablehnung der

  • BGH, 15.02.1996 - IX ZB 2/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

  • BGH, 13.10.1994 - IX ZB 85/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 17.04.1997 - IX ZB 3/97

    Eintragung einer Vorfrist von etwa einer Woche durch den Rechtsanwalt zur

  • BPatG, 06.09.2012 - 17 W (pat) 28/11
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