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   BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98   

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https://dejure.org/1999,7058
BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98 (https://dejure.org/1999,7058)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - I ZB 5/98 (https://dejure.org/1999,7058)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - I ZB 5/98 (https://dejure.org/1999,7058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Markenfähigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG); Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 MarkenG ; Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen

  • Judicialis

    MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 1; ; MarkenG § 3; ; MarkenG § 89 Abs. 4; ; MarkenG § 156 Abs. 1; ; MarkenV § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1
    Anforderungen an die eindeutige graphische Darstellbarkeit einer Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96

    Farbmarke gelb/schwarz

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
    Ein derartiges besonderes Eintragungshindernis fehlender Markenfähigkeit für Farben oder Farbzusammenstellungen kann dem Gesetz, wie der Bundesgerichtshof - nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat (Beschl. v. 10.12.1998 - I ZB 20/96, WRP 1999, 430, 431 = MarkenR 1999, 64 - Farbmarke gelb/schwarz), jedoch nicht entnommen werden.

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Farbmarke gelb/schwarz" (WRP 1999, 430, 431) ausgeführt hat, können nach § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, insbesondere sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen.

    Auch Farbmarken müssen daher die allgemeinen Voraussetzungen der Markenfähigkeit, wie vor allem den Grundsatz der Selbständigkeit der Marke von dem Produkt, erfüllen; nicht mehr und nicht weniger (BGH WRP 1999, 430, 431 - Farbmarke gelb/schwarz).

    Daß unter diese allgemeine Formulierung ohne Einschränkung auf konkrete körperliche Gestaltungen auch farbliche Aufmachungen fallen, ist nicht zweifelhaft (BGH WRP 1999, 430, 431 - Farbmarke gelb/schwarz).

    Es genügt die Umschreibung der Marke mit hinreichend eindeutigen Symbolen, die - im Streitfall betreffend eine abstrakte Farbmarke - in den konkreten Farbangaben liegen kann, so wie sie etwa bei Hörmarken in der gesetzlich (§ 11 MarkenV) ausdrücklich geforderten zweidimensionalen graphischen Wiedergabe in einer üblichen Notenschrift oder durch ein Sonagramm liegt (BGH WRP 1999, 430, 431 - Farbmarke gelb/schwarz).

  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
    Für eine derartige Annahme bedarf es besonderer, vom Bundespatentgericht nachzuholender tatsächlicher Feststellungen zur Übung im Verkehr und zum Verständnis des mit den im Streitfall in Frage stehenden Waren angesprochenen Publikums (BGH, Beschl. v. 25.3.1999 - I ZB 23/98 - Farbmarke magenta/grau, Umdr. S. 8 f.).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
    Es wird dabei zu beachten haben, daß der Bundesgerichtshof im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung im Zusammenhang mit Telefonbüchern zwar ausgeführt hat, daß Farbkombinationen von Haus aus keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt (Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 246/94, GRUR 1997, 754, 755 f. = WRP 1997, 748 - grau/magenta; vgl. auch Althammer/Ströbele, Markengesetz, § 8 Rdn. 29).
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 296/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
    Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 145).
  • BPatG, 22.01.2002 - 33 W (pat) 133/00
    Diese Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof in seinen drei weiteren Entscheidungen vom 25. März 1999 (GRUR 1999, 730 f. - Farbmarke magenta/grau; I ZB 24/98 - Farbmarke magenta; I ZB 5/98 - Farbmarke schwarz/zinkgelb) sowie seiner Entscheidung vom 1. März 2001 (GRUR 2001, 1154 ff. - Farbmarke violettfarben) bestätigt.
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Da der BGH außer seinen bekannten Entscheidungen zu Farbmarken (GRUR 1999, 491 -gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 -magenta/grau; I ZB 24/98 -magenta; I ZB 5/98 -schwarz/zinkgelb) noch keine weiteren Beschlüsse zu den neuen Markenformen erlassen hat, ist insoweit nach wie vor von der Ansicht der Senate des Bundespatentgerichts auszugehen" (JB BPatG 1999, GRUR 2000, 366),.
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
    Da der BGH außer seinen bekannten Entscheidungen zu Farbmarken (GRUR 1999, 491 -gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 -magenta/grau; I ZB 24/98 -magenta; I ZB 5/98 -schwarz/zinkgelb) noch keine weiteren Beschlüsse zu den neuen Markenformen erlassen hat, ist insoweit nach wie vor von der Ansicht der Senate des BPatG auszugehen" (JB BPatG 1999 GRUR 2000, 366).
  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 101/02

    Unterscheidungsfähigkeit der Farbzusammenstellung "magenta/grau" ist für

    Deshalb hält der Senat es für geboten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit für die Anmelder und das Deutsche Patent- und Markenamt, der nationalen höchstrichterlichen ständigen Entscheidungspraxis zu folgen (BGH GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - magenta/grau; BGH I ZB 5/98 vom 25. März 1999 - schwarz/zink-gelb; GRUR 2001, 1154 - violettfarben; WRP 2002, 450, 451 - gelb/grün).
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